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Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe

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Offline Rubbel

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #615 am: 28 Februar 2024, 18:58:55 »
Das klingt mehr als logisch, Andreas!
Ich krieg' schon wieder Hörner, wenn ich dran denke, dass die momentane Regierungspartei, die den BuFinMin stellt, die ist, die sich als erste von Gruselmann hat streicheln lassen - soweit ich in Erinnerung habe.
--Meist ist Geist geil--

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Offline TAL

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #616 am: 28 Februar 2024, 19:10:46 »
Im Grunde stimme ich dem zu. Absolut.

Doch der Vergleich mit den Drogendealern 'hinkt', und zwar gewaltig.

Dealer werden durchaus 'verknackt', weil sie etwas Illegales tun, das der Gesellschaft schadet, und das ist auch richtig so - so sollte es sein.
Ich habe aber noch nie gehört, daß jemals einer von ihnen dazu verurteilt wurde, seinen Kunden sein Geld zurückzugeben. Das klänge in den Augen der Meisten Leute wahrscheinlich auch ziemlich absurd.

Das ist der Denkfehler, den Viele machen - sie setzen "Den Anbieter angemessen bestrafen" mit "Dem Spieler die Verluste erstatten" gleich.
Das sind aber zwei verschiedene Dinge.

Nur...

Wer würde noch klagen, oder überhaupt nur eine Beschwerde einreichen, wenn das Einzige, was damit erreicht werden würde, eine wie auch immer gestaltete 'Disziplinarmaßnahme' gegen den Anbieter wäre?

Von daher -  um 'Gerechtigkeit' geht oft gar nicht vordergründig, denn rein altruistisch handelt da keiner.

Unabhängig davon, ob Spieler nun ihre Verluste erstattet bekommen oder nicht, finde ich etwas ganz Anderes vordergründig wichtig:
Niemand braucht diese Läden. Aber man wird sie nicht loswerden.
Man sollte sich aber nicht 'auf der Nase rumtanzen lassen', und wenn schon legal, dann mit Nachdruck reguliert. Funktionierender Jugend- und Spielerschutz, verbindliche Sperren, und ganz besonders die Werbung verbieten.
Alles Andere ist Eiertanz.
Nur leider steht eine mächtige Lobby dahinter.

Daher sind Klagen unvermeidbar, wenn man etwas erreichen möchte, auch wenn die zugrundeliegende Motivation durchaus... diskussionswürdig... ist.

Tja, ein Dilemma.



« Letzte Änderung: 28 Februar 2024, 19:12:54 von TAL »

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Offline Rubbel

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #617 am: 28 Februar 2024, 19:26:24 »
Du hast vollkommen Recht, TAL,
aber leider ist es schnelles Geld für viele Beteiligte - außer den Spielern, den süchtigen, kranken Menschen. (Mit dem Unterschied zu Dealern hast Du auch Recht)
Es könnte nur langsam 'auslaufen', aber so wirklich glaube ich nicht daran. Das wäre einer Prohibition gleich, und jeder weiß: Sobald Prohibition, blüht die Illegalität.
Wenigstens so früh wie möglich, am besten in der Grundschule schon, sollten Sucht und seelische, geistige und körperliche Gesundheit schon in Schulfächer mindestens einfließen, wenn nicht, ein eigenes Schul-Pflichtfach darstellen.
Aber auch das ist wohl gerade eher so was wie 'Firlefanz' oder 'überflüssig', weil die Kitas wie die Schulen .. alles eh krankt. Und dann gibt's die Sprachprobleme durch viel Zuwanderung. Leider auch immer wieder Ghettoisierung (wie blöd!).
Auf jeden Fall: Sollte das Geschäft unliebsam werden, dann nur mit krasser Regulierung - also ohne dass jemand meinen könnte, damit reich zu werden. Einsatzregulierung!! (1000 Euro ist much too much!!)
--Meist ist Geist geil--

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #618 am: 28 Februar 2024, 19:57:11 »
NIcht-Juristen können zwar auch Rechtsrat erteilen gegen Honorar, aber der Vertrag dürfte auch dann nichtig und rückabzuwickeln sein, selbst wenn der Rechtsrat goldrichig ist
(die Google-Bewertungs-Löscher haben gerade das Problem, daß einige ihr Geld zurückholen, wenn sie keine anwaltliche Zulassung hatten).

Das gilt sogar für Nicht-Rechtsanwälte, die Juristen/Rechtsanwälte waren, aber nicht mehr Juristen/Rechtsanwälte sind, da sie ihre Zulassung wegen dies oder jenes verloren haben.

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Offline TAL

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #619 am: 28 Februar 2024, 20:52:32 »
Ja, das 1000€-Limit ist schon peinlich. Ein gutes Beispiel für funktionierende Lobbyarbeit. Denn das würde mindestens 50% der Bevölkerung auf Dauer in dem Ruin treiben. Die totale Farce. Aber so wahrt man in der Politik den Schein, etwas zu 'tun', und die Anbieter bekommen noch genug vom Kuchen.

Max Mustermann braucht kein Limit, und für mich wäre ein Euro schon zuviel. Daher kann man es also auch gleich lassen. Das wäre zumindest deutlich 'ehrlicher'.
Denn mal abgesehen davon, daß man diese Läden in der heutigen Zeit eh kaum verhindern kann, bin ich kein Fan von Bevormundung.
Ich will ja auch nicht, daß mir jemand das Trinken verbietet, weil einige Menschen ein Problem damit haben.
Daher sollte jeder, der das will, auch spielen dürfen.

Nur gibt es für Bacardi oder Marlboro auch strenge Einschränkungen, was Werbung angeht. Dieser aggressive 'Kundenfang' wäre da in der heutigen Zeit undenkbar.
Genau so sollte es bei Glücksspiel auch sein.
Und wir leben nunmal im Onlinezeitalter, jeder hat Zugriff auf alle Inhalte des Internets. Auch Kinder. Das macht es umso gefährlicher.
In der Kneipe schmeißt jeder Wirt eine offensichtlich minderjährige Person raus - im Internet sieht aber keiner, wer vor dem Bildschirm sitzt. Darum ist Jugendschutz so wichtig.

Ausweiskontrollen 'nach Ermessen' sind aber nicht 'wasserfest'. Vielleicht hat der Kassierer keinen Bock auf Diskussionen, oder der 15jährige sieht aus wie 20...
Bei Alkohol und Zigaretten spielt also der menschliche Faktor eine Rolle.
Dagegen steht der Vorteil vom digitalen Zeitalter - die lückenlose technische Umsetzbarkeit von Sperren und Jugendschutzmaßnahmen.
Dazu muß der Anbieter dies aber auch anwenden.

All das sind Dinge, die viel wichtiger sind als die Frage, ob Spieler X sein Geld wiederbekommt. Das Eine geht aber nicht ohne das Andere, wenn man die Aufmerksamkeit auf das zugrundeliegende Problem richten will, um gegen die Lobbyarbeit der GI in der Bevölkerung das Bewußtsein zu erzeugen, daß Glücksspiel kein lustiger Spaß ist, sondern in dieselbe Kategorie fällt wie Tabak und Alkohol.
« Letzte Änderung: 28 Februar 2024, 20:54:36 von TAL »

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #620 am: 28 Februar 2024, 21:05:48 »
Sehr schön Rubbel und Tal!
Da gehe ich mit. Es gibt zwei große Probleme in der Gesellschaft. Zum einen wissen viele nichts von Spielsucht oder erkennen es nicht so an. Hör halt auf mit dem Mist oder ähnliches bekommt man zu hören. Zum anderen die Mega Steuern für den Staat. Ich bin mir sicher es gäbe zig Möglichkeiten, zur Not mit neuen Gesetzen, um Druck aufzubauen was Strafen angeht.
Limits etc sehe ich genauso als Witz wie auch die einfache Masche die illigalen Zeiten ungeschehen zu machen. Und selbst so das BGH und EuGH positiv entscheiden würden was Klagen angeht werden sie sich wehren. Dann gehen alte Betreiber eben in die Insolvenz etc. Auch hier gehört ein Riegel vorgeschoben. Wer das wissentlich macht dem gehört die aktuelle Lizenz verweigert bzw entzogen. Aber wir reden von Milliarden für den Staat.... Lobby....

@Tal
Einzig Dein Abschnitt mit der zugrundeliegenden Motivation sehe ich anders. Ja auch aus Eigennutz. Sie haben das Geld von kranken Menschen bekommen und definitiv dieses Wissen noch ausgenützt und den kranken Menschen immer und immer wieder angestachelt noch mehr zu spielen. Alleine das ist für mich Grund genug.

LG Roy
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline TAL

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #621 am: 28 Februar 2024, 21:19:23 »
Richtig, Roy. Solche Maschen sind mehr als nur 'ethisch fragwürdig'. Dazu gehören sie auch abgestraft. Wer so handelt, sollte eine Geldstrafe zahlen, und bei Wiederholung seine Lizenz verlieren, bzw. gar nicht erst eine bekommen.
Geht gar nicht. Punkt.
Ohne Wenn und Aber.

Doch auch hier gilt eben: Die 'Disziplinarmaßnahme' muß nicht zwangsweise eine Rückzahlung sein.
Wenn Anbieter Y 10 Mio. € Strafe zahlen muß, tut ihnen das obendrein auch noch mehr 'weh', als die Erstattung der Verluste von Spieler X.
Nur muß man da eben auch erstmal hinkommen. Davon sind wir noch sehr weit entfernt, und bis dahin bleiben halt nur die Klagen einzelner Spieler. Es ist leider momentan alternativlos, das macht es aber noch lange nicht 'richtig'.

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Offline Rubbel

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #622 am: 28 Februar 2024, 21:40:26 »
Gute Idee!!
Jeweils Lizenzen begrenzt auf 1 Jahr und bei gutem Verhalten auch immer nur 1 Jahr Verlängerung. Gutes Verhalten beinhaltet z.B. sofortige 100%ige Auszahlung, keine 'Wartezeiten' (wie ich das hier schon las). Bei Verstoß raus. Ohne 'Wiederkehr'. Dabei Geschäftsführer und deren Wechsel sowie Wechsel der OC-Namen kontrollieren. Überhaupt überprüfen, wer hinter welchem Casino 'steckt'. Für Zocker: Ausweiskontrollen verschärfen, Zocken unter anderem Namen incl. Sonst auch für Zocker: Ausschluss!
Limit: max. 100,-- oder evtl. 200,-- pro Monat pro Spieler.
_____
Eigentlich müssten Ex-OC-Spieler was ausarbeiten an Regeln. Dem Verbraucherschutzverein oder einem Verbund von Notaren oder Rechtsanwälten oder einem 'Gemeinnützigen Verein zum Schutz von Nutzern ...' (letztes ist wohl eher ein Märchen) übergeben zum Ausfeilen von Verträgen mit deutschen Usern. So was wie fags könnte aus Erfahrung unterstützen.
Naja *seufz* - wird wohl nicht gehen bei 10 % vom jetzigen Einzahlungslimit, weil sich's nicht lohnt dann. Aber beruhigend wär es.
« Letzte Änderung: 28 Februar 2024, 22:20:45 von Rubbel »
--Meist ist Geist geil--

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Offline Olli

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #623 am: 28 Februar 2024, 22:14:27 »
Eieiei ... es gab einmal eine Zeit vor dem Online-Glücksspiel, als Glücksspieler ihrer Sucht frönen konnten.
Selbst hier sieht man schon die Manipulationen der GI in Euren Argumenten. Weg mit dem Online-Mist! Hier gibt es nun seit Jahren Erfahrungen, dass sich die Anbieter an keine Gesetze und Auflagen halten. Pädophile Sexvideos können doch geblockt werden ... wieso keine Online-Glücksspielanbieter? Das funktioniert mit Schutzsoftware im Kleinen doch schon prima. Na klar kann das auch per VPN umgangen werden. Doch das sind dann diejenigen, die schon in der Sucht stecken. Es werden keine neuen Opfer mehr generiert, weil das Glücksspiel von den Anbietern "in die Mitte der Gesellschaft" gehoben worden ist mit Lobbyarbeit sondergleichen.
Glücksspiel sollte nur mit sozialer Kontrolle möglich sein!
Dann müssten die Strafen an den Einnahmen orientiert werden. Wenn zivilrechtlich Urteile rechtskräftig werden, müsste die Staatsanwaltschaft strafrechtlich gegen die vorgehen ... und zwar gegen die Geschäftsführer. Es müssten internationale Verträge abgeschlossen werden, dass sie ausgeliefert werden können und müssen. Überschüsse über den einstigen Vermögensstand vor dem Glücksspiel müssten der Forschung und der Suchthilfe zugute kommen!
Und auch hier müssen die Strafen sich an den Einnahmen der Betreiber orientieren. Minimum lebenslänglich und dann nur mit einer Aussicht nach 15 Jahren frei zu kommen. Wer nix dazu gelernt hat oder als Wiederholungstäter erwischt wird, der soll für den Rest seines Lebens Knastluft schnuppern.

Von mir bekommt dann jeder Verurteilte als Geschenk noch ein Fußkettchen mit ner 100 kg-Eisenkugel dran ... :)
« Letzte Änderung: 28 Februar 2024, 22:16:48 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline TAL

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #624 am: 28 Februar 2024, 22:47:15 »
Ja, Rubbel ist da manchmal etwas naiv-idealistisch. Dennoch war ein Großteil deines Beitrags... nun... sagen wir mal... überflüssig.

Egal.
Daß die GI mich manipuliert hat, da würde ich dir jetzt nicht widersprechen.
Ist aber schon eine Weile her.
Ich wage daher einfach mal, zu behaupten, daß an meinem Wunsch danach, selbst zu entscheiden, was ich 'darf', und was nicht, die GI ausnahmsweise mal keine Schuld trägt.

Natürlich braucht die Läden kein Mensch. Wer dort spielt, hat ein Problem - oder ist auf dem besten Weg, eins zu entwickeln. Es ist aber dennoch nicht realistisch, auf derart drastische Maßnahmen zu ihrer Unterbindung zu spekulieren. Sicher würde das irgendwie gehen - das öffentliche Interesse besteht aber einfach nicht.

Mhhh.
Beim ersten Mal Lesen war ich verwirrt, ob du das alles tatsächlich ernstmeinst.
Jetzt frage ich mich gerade, wo der vermeintlich 'lustige' Teil deines Beitrags eigentlich beginnt.

Wahrscheinlich hier:
Zitat
Überschüsse über den einstigen Vermögensstand vor dem Glücksspiel müssten der Forschung und der Suchthilfe zugute kommen!

Naja, egal. Lassen wir das.



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Offline Olli

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #626 am: 02 März 2024, 12:22:00 »
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,6499.msg35123.html#new

Das habe ich gerade gefunden ... im eigenen Forum ... na sowas aber auch ... :)

Geht doch ... !
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #627 am: 04 März 2024, 18:26:06 »
Zitat
Anders als geplant befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) bis auf Weiteres nicht mit der Frage, ob ein Veranstalter von Sportwetten ohne Konzession verlorene Wetteinsätze eines Spielers erstatten muss. Die Beteiligten verhandelten über einen außergerichtlichen Vergleich und hätten daher übereinstimmend beantragt, das Verfahren ruhen zu lassen, teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. Der für Donnerstag geplante Verhandlungstermin sei aufgehoben worden. (Az. I ZR 90/23)
« Letzte Änderung: 05 März 2024, 05:58:19 von Olli »

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #628 am: 04 März 2024, 19:25:46 »
Günni ich habe meine Meinung im BGH Thread gepostet. Allerdings denke ich, dass in den nächsten Tagen von irgendeiner Anwalt Seite eine Stellungnahme bzw Einschätzung kommt.
Und das dürfte wertvoller sein.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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wluchten66

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #629 am: 04 März 2024, 21:20:53 »
Ist doch logisch…die Gegenseite, also der Wettanbieter, möchte ein BGH Urteil vermeiden…und jetzt wird weiter auf Zeit gespielt. Ohne BGH Urteil = weniger Klagen und  häufigere Vergleiche, die klar unterhalb der Gesamtforderung liegen.

 

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