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Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe

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Offline Olli

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #600 am: 28 Februar 2024, 11:30:29 »
Hi Player8!

Du hast mich nicht verstanden! Das bestätigt mein "Verbeißen" Deinerseits in das Thema.

Zitat
Überlegt doch mal bitte. Warum sollen die Zahlungsanbieter das Geld zurückgeben wenn das bei den Anbietern ist???

Weil auf dem Weg zum Glücksspielanbieter nun auch ein Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister existiert! In den wird mit dem Verbot eingegriffen!

Zitat
Genau wegen Spielern wie dich bieten die Anbieter lächerliche 20% und sparen somit nochmal an den "Ansprüchen".

Wie kommst Du auf diesen Bullshit? Wieso unterstellst Du mir das? Die Antworten will ich gar nicht wissen ... doch DU solltest Dir diese Fragen einmal stellen. Was hat Dich wirklich an meinen Worten, die Deinem Wohl dienen, so geärgert, dass Du sofort lospolterst? Solche Behauptungen ohne jedwede Beweislast, wie Du sie hier aufgestellt hast, machst Du auch permanent hier in dem Thema.

Also ... hier meine Ansage an Dich zu Deinen Gunsten: Wenn Du Dich nicht zum Chillen entscheiden kannst, werde ich Dir dabei helfen. Haben wir uns verstanden? Dankeschön!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #601 am: 28 Februar 2024, 11:41:40 »
Hi Player8!

Du hast mich nicht verstanden! Das bestätigt mein "Verbeißen" Deinerseits in das Thema.

Zitat
Überlegt doch mal bitte. Warum sollen die Zahlungsanbieter das Geld zurückgeben wenn das bei den Anbietern ist???

Weil auf dem Weg zum Glücksspielanbieter nun auch ein Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister existiert! In den wird mit dem Verbot eingegriffen!

Zitat
Genau wegen Spielern wie dich bieten die Anbieter lächerliche 20% und sparen somit nochmal an den "Ansprüchen".

Wie kommst Du auf diesen Bullshit? Wieso unterstellst Du mir das? Die Antworten will ich gar nicht wissen ... doch DU solltest Dir diese Fragen einmal stellen. Was hat Dich wirklich an meinen Worten, die Deinem Wohl dienen, so geärgert, dass Du sofort lospolterst? Solche Behauptungen ohne jedwede Beweislast, wie Du sie hier aufgestellt hast, machst Du auch permanent hier in dem Thema.

Also ... hier meine Ansage an Dich zu Deinen Gunsten: Wenn Du Dich nicht zum Chillen entscheiden kannst, werde ich Dir dabei helfen. Haben wir uns verstanden? Dankeschön!

Ich bitte hier Ilona bzw. die Admin's bei dem Mitglied einzugreifen! Ganz besonders an die Admin's. Meine Äußerungen beziehen sich auf das bevorstehende Urteil. Ich bin kein Hellseher aber konzentriere mich auf das Ergebnis. Man kann sich austauschen. Wenn man es sich nicht vorstellen kann sollte man abwarten und Tee trinken!

Wenn die OLG Urteile gegen uns wären würde ich sowas nicht behaupten! Und das hat auch nicht mit verbissenheit zu tun. Einige müssen es realisieren das es funktioniert nur man Geduld und ein langem Atem haben muss.
Wir haben hier zigtausendmal diskuttiert! Die Anbieter wollen für die PKF es schwierig machen und jedes Verfahren in die Länge ziehen damit viele offene Fälle sind.

Man darf nicht vergessen. Mit jeder Rückforderung werden neue Klagen finanziert! Fakt!!!

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #602 am: 28 Februar 2024, 11:44:53 »
ein Urteil des AG Geislingen an der Steige, .. .ich glaube, 95% der Bevölkerung wüsste nicht, wie ich zu mindest, wo das ist..

ich finde das auch putzig, wo ein mächtiger Gegner mit der Begründung eines anderen Provinz-Gerichts versuchte, Eindruck zu machen.

Die Verhandlung ist beim BGH für eine Stunde angesetzt.

Irgendwie merkwürdig, wenn man hier liest, daß man aus sicherer Quelle  wissen würde,  daß die Revision zurückgenommen wird und das dann offensichtlich Käse ist.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #603 am: 28 Februar 2024, 11:53:52 »
@ISTVOELLIGEGAL: Absolut Korrekt! Und sogar der NDR davon Berichtet. Als ich von dem Fall gehört habe dachte ich erst ohh weih nur ein Einzelfall. Aber hat sich ja ganz anders herausgestellt. Vorallem wie Selbstbewusst die Klägerseite auftritt.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #604 am: 28 Februar 2024, 11:55:47 »

@KAFFEESATZLESER: Danke dir für die Info.
 In allem Respekt aber der Herr ist a. D. und die Rechtsprechung wandelt sich auch mit der Zeit. Zumal der Prof. auch im OLG Bezirk München war...Die sich auch zu Online Casino Fällen geäußert haben. Dann müsste der OLG München seiner Meinung anschließen...
Klar, kann man so sehen. Nur ist der gute Mann weiterhin aktiv an der Herausgabe diverser juristischer Kommentare und Lehrbücher (auch zum BGB) beteiligt, im übrigen dabei auch gemeinsam mit Herrn Feddersen (Vize-Vorsitzender der für uns relevanten  I. Kammer der BGH) sowie Herrn Ödorfer (ebenso Richter der I. Kammer des BGH). Ich wäre also weit davon entfernt zu sagen, das ist nur ein kleiner Schlurz, der mal irgendwo mal einen Kommentar abgelassen hat, den niemand beachtet und dabei die aktuelle Rechtsprechung verpennt hat.

Und ja, es gibt bayrische Urteile, denen die bisherige Auffassung des OLG München egal ist, siehe die schon genannten Beispiele, weitere kann ich dir gern geben.

Und damit Du mich nicht wieder falsch verstehst: mein Anliegen ist es nicht, irgendwelche Panik zu verbreiten. Das ist schon deshalb nicht der Fall, weil all die Urteile und/ oder der Aufsatz sowieso jedem Anwalt bekannt sind. Es geht mir nur darum, ein klein wenig Realität in die Sache zu bringen und nichts zu feiern und zu bejubeln, was noch nicht in trockenen Tüchern ist. Es sind noch so viele Schritte zu gehen, vom BGH über den EuGH bis hin zur EU-Kommission im Rahmen von bill55. Step by step, Leute. Egal wie der BGH nächste Woche entscheidet, es wird am Tag darauf kein Geldregen für alle geben.

 Also, bleiben wir entspannt und gelassen und schauen wir, was der BGH sagen wird. Mehr können wir doch im Moment sowieso nicht tun

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Offline Olli

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #605 am: 28 Februar 2024, 12:38:00 »
Zitat
Ich bitte hier Ilona bzw. die Admin's bei dem Mitglied einzugreifen! Ganz besonders an die Admin's.

Nun, wenn Du Machtspielchen machen möchtest ... wir lesen uns am 7. wieder! Frohes Chillen!

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Offline Rubbel

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #606 am: 28 Februar 2024, 13:00:19 »
Hallo in die Runde :)

Ich hab mal die neue Auseinandersetzungen gelesen - und hab ne Frage an Balou (oder auch allgemein):
Zitat
So liegt ein Aufsatz eines sehr renommierten Professors aus dem August 2023 vor, welcher Rückzahlungsansprüche ablehnt und dies in seinem Aufsatz auch dem BGH empfiehlt. Ob sein Wort nun derart gewichtig ist, sei dahingestellt. Aber es gibt in der letzten Zeit erstinstanzliche Gerichte, die sich exakt auf diesen Aufsatz beziehen und Rückzahlungen ablehnen
Was ist denn das für ein Professor? Ein Jurist?? Und wenn ... weißt Du, aus welchen Gründen er da so ablehnend ist - also seine Argumente?
Ich hatte das bislang so verstanden, dass auf Illegalität aufgebaute Verträge nichtig sind und somit der Zustand davor wiederherzustellen, der Vertrag zurück abzuwickeln ist. Eigentlich ist das doch juristisch nicht strittig.
Also falls dieser Professor ein Jurist ist - was gäbe es denn dann anderes auszulegen?
Wenn es ein Psychologe wäre, würde sich mir das eher erschließen ...
Naja ... niemand weiß, wer da wen zu Rate zieht und aus welchen Beweggründen und mit welchen Verbandelungen ...

--Meist ist Geist geil--

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Offline Ilona

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #607 am: 28 Februar 2024, 13:05:12 »
Zwei Juristen, drei Meinungen. Abwarten und Tee trinken.
LG Ilona

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #608 am: 28 Februar 2024, 13:15:09 »
Hallo in die Runde :)

Ich hab mal die neue Auseinandersetzungen gelesen - und hab ne Frage an Balou (oder auch allgemein):
Zitat
So liegt ein Aufsatz eines sehr renommierten Professors aus dem August 2023 vor, welcher Rückzahlungsansprüche ablehnt und dies in seinem Aufsatz auch dem BGH empfiehlt. Ob sein Wort nun derart gewichtig ist, sei dahingestellt. Aber es gibt in der letzten Zeit erstinstanzliche Gerichte, die sich exakt auf diesen Aufsatz beziehen und Rückzahlungen ablehnen
Was ist denn das für ein Professor? Ein Jurist?? Und wenn ... weißt Du, aus welchen Gründen er da so ablehnend ist - also seine Argumente?
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Es gibt, glaube ich, auch einen Aufsatz von einer Anwältin/ einem Anwalt der Kanzlei F aus München, die ja einen großen Giganten vertreten bzw vertreten haben, bei denen vor wenigen Jahren noch pausenlos für eine "Spielgeld"-Pokerschule im deutschen
Fernseher geworben wurde. Da lautet der Tenor im Aufsatz ebenso, dass die Verträge nicht nichtig sind, soweit ich mich erinnere. Eine etwaige Interessenkollission wurde nicht mitgeteilt, also so, als würde jemand, der Geld damit verdient, dass Leute Alkohol trinken, in einem Aufsatz schreiben, dass Alkohol gar nicht so unschädlich sei und dabei versehentlich vergessen, daß man der Alkohol-Lobby angehört.

Meine Mailadresse hatte zu Spitzenzeiten 600 fehlgeschlagene Logins am Tag. Vor Klagen gegen die Industrie, war das nie der Fall gewesen.

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Offline Rubbel

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #609 am: 28 Februar 2024, 13:33:16 »
- Danke -

Puh ... Krass! Haben die Gerichte denn eine Ahnung, wer von juristischer Seite 'voreingenommen' ist, wegen Profit? Müssten die doch. Wenn so was schon 'unsereins' weiß ... Und so viel Ermessensspielraum in Sachen 'Illegalität' kann's doch auch nicht geben?!
Sonst würden ja Rauschgift-Dealer auch einfach so davonkommen.
--Meist ist Geist geil--

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Offline TAL

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #610 am: 28 Februar 2024, 16:23:19 »
@Rubbel:

Soweit ich das verstehe, wird dabei gar nicht in Frage gestellt, daß der Vertrag nichtig ist, sondern es geht eher um die Frage, ob das auch automatisch heißt, daß der 'Ursprungszustand' wieder hergestellt werden muß.

Wenn du beispielsweise einen Telefonvertrag abschließt, und sich herausstellt, daß es ein rechtswidriger 'Knebelvertrag' mit einer Mindest Laufzeit von drei Jahren ist, dann kannst du dagegen vorgehen, und wenn du Erfolg hast, vorzeitig kündigen. Dein Geld aus den vergangenen Monaten bekommst du aber trotzdem nicht wieder.

Daher macht das ebenfalls Sinn, wenn man es so betrachtet.

Und nein, das ist nicht meine persönliche Auffassung, sondern nur ein Erklärungsversuch dessen, was 'dahintersteckt'.

Denn das ist eindeutig 'zu kurz gedacht', da hier auf der Kundenseite noch mehr Faktoren reinspielen, als bloß das Kleingedruckte nicht gelesen zu haben.
« Letzte Änderung: 28 Februar 2024, 16:25:38 von TAL »

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #611 am: 28 Februar 2024, 17:15:05 »
Hallo , also sind wir mal ganz ehrlich die Anbieter haben gemacht was sie wollten und machen es immer noch . Ich habe  2 Fälle , beides Top 3 Anbieter ,
alles zieht sich hin. Klage eingereicht per Einschreibung nach 8 Wochen Klageerwiderung erhalten , läuft . Darin stand die Hälfte war vom Vorgänger ,
wir Klageerweiterung Schwesterfirma haftet dafür , jetzt kommt es , Einschreibung vom Gericht geht raus ,
( hat das Gericht das schriftliche Vorverfahren angeordnet.
Auf Anordnung des Gerichts wurde die Beklagte zu 3) aufgefordert,
innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung
mitzuteilen, ob sie sich gegen die Klage verteidigen will.
Zugleich wurde eine weitere Frist von 4 Wochen zur
Klageerwiderung gesetzt.
Mit freundlichen Grüßen )
Anbieter keine Reaktion , nach fast 3 Monaten nachfrage beim Gericht ,  für folgende Person ........... liegt eine Rückbriefnachricht vor , Es wurde eine erneute Zustellung per Einschreiben gegen Rückschein veranlasst. Nach 9 Wochen !!
Möchte damit nur sagen dass die Anbieter unsere Gerichte ignorieren dürfen und nichts Passiert denen . Wie geschrieben Klage wurde ja angenommen also Adresse stimmt ! Dachte immer man hat nur 4 Wochen Zeit ob man sich
 verteidigen will.??!! Denke in 5 Monaten schreibt man ein Bitte Bitte schreiben . Warum ist das so ? 1 Monat ist ein Monat ! Wenn ich es falsch  verstehe sorry bitte nicht schimpfen ;-) Mein zweiter Fall auch nur Probleme und Anbieter
macht was er möchte . Ach so habe einen der besten Anwälte , nur damit es nicht heißt , du hast einen schlechten Anwalt

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #612 am: 28 Februar 2024, 17:59:48 »

Wenn du beispielsweise einen Telefonvertrag abschließt, und sich herausstellt, daß es ein rechtswidriger 'Knebelvertrag'

Da steckt der Teufel im Detail. Denn bei diesem Beispiel, damit die das Geld von vorherigen Monaten einbehalten dürfen, muss die Telefongesellschaft grundsätzlich mit einem Gewerbe auf deutschem Boden angemeldet sein (oder mit einem Fernsabsatzvertrag) um mit "Knebelveträgen" teilweise durchzukommen, wenn ich bei deinem Beispiel bleibe.

Das Geschäftsfeld der Casinos ist ja per se illegal, also das Angebot an sich darf nicht mal angeboten werden in DE. Selbst ein Fernabsatzvertrag fehlt bei Casinos.

Viele Kläger haben schon von Netflix, VW, Private Krankenversicherung etc.. Geld zurück erhalten, zugegeben, nur teilweise für Erhöhungen oder im Fall VW wegen falschen versprechen, aber all diese Unternehmen waren mindestens in Deutschland mit einem Gewerbe auf deutschem Boden. Das fehlt ja bei Maltesischen Casinos komplett.

Beispiel:
https://www.cllb.de/online-coaching/online-coaching-cllb-rechtsanwaelte-reicht-klage-ein/
"Ein Vertrag über Online-Coaching  ist nichtig, wenn der Coach nicht über die entsprechende Zulassung gemäß § 12 FernUSG verfügt. Das hat das OLG Celle mit Urteil vom 1. März 2023 entschieden."

Meiner Meinung nach passt es zu Casinos, kein Vertrag für Deutschland, kein Anspruch auf das einbehaltene Geld.


Sollte dies dennoch erlaubt sein, muss sich ein legaler deutscher Casinoanbieter die Frage stellen, wieso er sich um eine Zulassung bemüht und Steuern zahlt, wenn er doch wie seine maltesischen Kollegen auch illegal sehr viel Geld sparen kann und ohne Lizenz das Geld behalten darf. Und dann kommt der Drogendealer und stellt sich bitte die selbe Frage...

Wenn der "Ursprungszustand" nicht wiederhergestellt werden muss, dann haben dubiose Online Coaches in Zukunft sehr gute Karten!
« Letzte Änderung: 28 Februar 2024, 18:24:40 von Andreas1978 »

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Offline Rubbel

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #613 am: 28 Februar 2024, 18:36:20 »
Ah, vielen Dank an TAL und vielen Dank an Andreas1978,

eine Frage an Andreas: Warum lassen sich dann keine Präzedenzfälle ableiten? Was sind denn die Hürden genau? Ich hab Erinnerung gelesen zu haben, dass es egal ist, ob ein Spieler von der Illegalität wusste oder nicht. Daran kann es also nicht liegen.
Das einzige, was ich bisher als gesammelte Gedanken habe, ist, dass jeder damit Geld macht: Die Anbieter hatten es schon ganz fix, die RA fordern welches, die PkF ebenso ... wahrscheinlich wohl die Gerichte am wenigsten (und die müssen jetzt die Karren aus dem Dreck ziehen), der Staat wird auch absahnen. Banken, bei denen Kredite laufen dadurch machen damit ihre Zinsgeschäfte, Inkassofirmen bei Zahlungsunfähigkeit ihren Gewinn.
 Bezahlen tun die Spieler und deren Umfeld durch Verzweiflung, evtl. Straftaten und -Verfolgungen, Freiheitsstrafen evtl. mit Problemen, sich noch mal in die Gesellschaft integrieren zu können, manche begehen Suizid, weil sie keinerlei Ausweg sehen.
Naja, das letzte ist ja eh bei Spielsucht so.
Hmm.
Jedenfalls für jemand, der so richtig tief schon im Mist steckt, ist diese so langwierige Geschichte um die illegalen OCs tatsächlich wie Russisch Roulette im Zweifel. Also gehört das jetzt endlich beendet, und eine Entscheidung ist längst überfällig.
Ich kann nur noch noch mal schreiben:
Ich wünsche jedem von Euch alles Gute dafür. Alles. (Auch in Gedenken an meinen Bruder, der keinen Ausweg gesehen hat.)
Haltet aus, und vor allem auch: Haltet zusammen und unterstützt Euch gegensetig.
« Letzte Änderung: 28 Februar 2024, 18:46:49 von Rubbel »
--Meist ist Geist geil--

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #614 am: 28 Februar 2024, 18:47:37 »
Ich bin kein Jurist aber behaupte mal vorsichtig, dass der BGH (und somit "Deutschland") sich bald zum ersten mal intensiv mit dieser Thematik befassen wird und auch so urteilen wird, wie es viele Kanzleien und auch Kläger erhofft haben.

Alles andere würde meiner Meinung nach die Rechtsstaatlichkeit und den Sinn einer Lizenz für diverse Berufsgruppen in Frage stellen, weil das Gegenteil nämlich ein Präzedenzfall für alle anderen illegalen Aktivitäten stellen würde.

Ein Onlinehacker der erst ab den 1. März observiert wird, könnte ja auch nur das Geld für die Taten ab dem 1. März zurück zahlen. Wieso für "alte" illegale Taten haften?... Wobei zugegeben der Online-Coach hier ein besseres Beispiel geben würde.

 

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