Ganz ehrlich auch wenn 1000 Leute sich diesen Prozess anschauen wird das 0,0 bringen.
Ich wiederhole mich nochmal der BGH darf nur die Beweise benutzen, welche bereits in den beiden Verfahren vorher eingereicht wurden. Genauso war es ja auch in Frankfurt beim olg damals, dort wurde auf live Wetten nicht eingegangen, weil diese zu spät nachträglich eingereicht wurden.
Am besten wäre es, wenn dieser Prozess vom Kläger zurück gezogen wird von der Dresden Fall beim BGH besprochen würde. Da kennt man die Kanzlei des Klägers und diese ist top.