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Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #390 am: 18 Januar 2024, 15:00:00 »
Laut meinem Anwalt ist dieser Fall nicht gut geeignet, da kann ich mich nur wiederholen.

Ja es kann danach noch weitere Falle dort geben.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #391 am: 18 Januar 2024, 15:26:24 »
Wollte auch grad das von Kotek erwähnen. Man kann sich die Fälle nicht aussuchen die vor dem BGH kommen sollen. Wenn es so aussichtslos wäre würde glaube ich auch kein BGH Anwalt den Fall annehmen. Wie gesagt lt. der Info vom BGH finde ich es nicht so schlimm. Rückforderung  von unerlaubtem Sportwetten.

Ich hab da eine andere Auffassung auch wenn der Fall nicht optimal ist. Es geht um online Sportwetten. Die werden sich schon richtig äußern damit jeder Fall gut in das Urteil reinpasst.

Bei Online Glückspiel ist das Verfahren ausgesetzt. Und da geht würde ich sagen der BGH schon auf ein Kompromiss mit den Anbietern. Damit sie Zeit haben die Verluste auszuzahlen.

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Offline msgo

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #392 am: 18 Januar 2024, 16:22:24 »
Die Anwälte die vor dem BGH die Klägerseite vertreten sind nicht die selben Änwälte wie aus der Vorinstanz.

Vor dem BGH sind nur absolute top Leute zugelassen, oder meint ihr die obersten Richter haben Lust auf Pfeifen-Anwälte.

Das Argument der Fall ist nicht so gut geeignet ist in meinen Augen ebenfalls Quatsch. Der BGH wird sich nur einmal zu dem Thema Sportwetten äußern und weiß wie viele Sportwetten-Fälle die Deutschen Gerichte beschäftigen. Da wird ein für alle mal Ruhe herrschen nach dem Urteil und keine Fragen offen bleiben, egal was für ein schlechter Fall es angeblich jst!

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #393 am: 18 Januar 2024, 17:23:11 »
Der Fall ist nicht gut vorbereitet ähnlich wie Frankfurt damals. Live Wetten, einzahlungslimit usw.

Es darf dich nur an eingereichte Unterlagen gehalten werden. Geht das nach hinten los ist das Thema Sportwetten durch.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #394 am: 18 Januar 2024, 17:39:15 »
Wie auch immer. Wir alle spekulieren nur und machen uns nur fertig. Immer die Ruhe behalten und der Gerechtigkeit vertrauen. Spielfrei bleiben. Wir können es nicht ändern aber wir können uns steuern!

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Offline Eddy

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #395 am: 18 Januar 2024, 17:52:03 »
@Fedex, lass doch bitte mal die Panikmache .
« Letzte Änderung: 04 Februar 2024, 15:20:17 von Eddy »

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #396 am: 18 Januar 2024, 19:30:40 »
Jetzt mal als Laie, das Karlsruher Urteil war ja schon ziemlich eindeutig und eine Revision wurde nicht zugelassen. Heißt das dann auch konkret kein BGH? Ist das Dingen damit durch und beendet und vollstreckbar?

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #397 am: 18 Januar 2024, 19:39:57 »
Interessant ist zudem dabei noch die Änderung des Zinsanspruchs auf genau den 9. Oktober 2020. Weiß jemand wann die Klage vor dem Landgericht eingereicht wurde? Oder hat jemand nähere Informationen warum genau der 9. Oktober gewählt wurde?

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #398 am: 18 Januar 2024, 20:12:51 »
Wie jemand schon geschrieben hat gibt es nur wenige zugelassene Anwälte die vor dem BGH vertreten dürfen. Das sind keine Pfeifen.

Mal unabhängig von den Gerichtsauftritten im AG und LG wird hier über grundsätzliches entschieden. Es ist auch egal ob 3800 oder 250000 Euro. Im Text steht nichts anderes was auch die gegnerische Seite anpreist in allen Verfahren. Das anbieten war legal und jeder hat Kenntnis von der Illigalität haben müssen falls dem nicht so wäre. Nachdem die Begründung der Dorfgerichte von zig OLG s kassiert wurden wird auch das BGH dies nicht links liegen lassen.

Das BGH hat mit Sicherheit auch keine Lust im Jahr 300 solche Fälle auf den Tisch zu bekommen.
Was vorstellbar ist dass dies dann Richtung Brüssel auch noch wandert. Ich kenne mich jedoch hier nicht aus ob solche Entscheidungen für komplett Europa gültig sind oder die Länder eine gewisse Eigenständigkeit haben.

@Fedex
Du arbeitest nicht zufällig für Anwälte der Gegenseite um die Leute in panische Vergleiche mit grottenschlechen Quoten zu treiben?😁

Ich bin kein Anwalt aber ich bleibe ruhig und gelassen weil ich mir meine Meinung gebildet habe. Aber jeder muss hier selbst entscheiden bzw seinen Anwalt befragen.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #399 am: 18 Januar 2024, 21:41:39 »
Für mich geht es ebenfalls um viel Geld und mein Anwalt hat mich heute kontaktiert und mir mitgeteilt, dass dieser Fall kein guter wäre.

Der Fall Dresden der auch beim BGH liegt wäre deutlich besser aufgearbeitet.

Ich möchte niemanden abraten von der Klage ganz im Gegenteil.

Im übrigen haben 2 PKZ nun erstmal neue Fälle ausgesetzt, weil auf das BGH Urteil gewartet wird.

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Chris1953

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #400 am: 18 Januar 2024, 21:44:16 »
Ja das mit den OLG Dresden habe ich auch mal gehört, das der sehr detailliert ist . Weist du welche zwei PKF das genau sind ?

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #401 am: 18 Januar 2024, 21:53:13 »
Ich werde mich nochmal später detailliert zu machen Angaben äußern. Die PKF wollen Geld verdienen. Wenn ich jetzt Klagen würde hätte ich auch gewartet. Wenn es gut läuft sind die Fälle Safe.

Man kann nur Kopfschütteln bei manchen. Kein Wunder wenn die Anbieter auf einmal jetzt bei den Vergleiche anbieten.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #402 am: 18 Januar 2024, 23:13:34 »
Also ich glaube nicht das die EU den Ländern vorschreiben kann wie sie ihre Gesetze macht. Da haben die Länder selbst die Verantwortung. Und durch den neuen Glückspielstaatsvertrag haben sie die Möglichkeit. Ich meine in den letzten Monate war auf Arte eine Doku -Sportwetten das Milliarden Business- Und da wurde auch gesagt das sogar andere Länder erst viel später die Gesetzlichen Bestimmung umgesetzt haben. Glaube England hat sogar auch die Anbieter beschränkt. Ich würde sagen das wir in Deutschland den größten Markt haben. Wenn man sich das mal überlegt, Wie sie ihre Marken "günstig" aufgebaut haben ohne sich an Gesetze sich zu halten. Beim Diesel Urteil hat der EuGH eine Entscheidung getroffen das die Nationalen Gerichte sich selbst was überlegen sollen. Der BGH hat den unteren Instanzen zb. ein Rahmen von 5%-15% an die Hand gegeben. Sowas könnte sein das Verluste bis zur Lizenzerteilung zählen.

Noch zum PKF. Zu mir haben die damals auch gesagt für Sie klagen wir noch nicht. Für die 10 Jahre haben wir noch etwas Zeit. Je später man klagt desto hat man auch eine Verjährung. Natürlich suchen die sich das aus. Die strecken Geld voraus und kriegen dann 39% vom Verlust.

Liebe Freunde wir wollten ein BGH Termin jetzt haben wir den. Es ist Zeit zusammenzuhalten. Einer für alle. Alle für einen!
Offensichtlicher geht es kaum noch. CVC ist unter den letzten 2 Investoren für die DFL. März wird es entschieden. Das wird sicherlich auch Thema gewesen sein. Es kann auch eine Strategie sein um die anderen Anbieter vom Markt zu "säubern" und einen größeren Kuchenteil abzubekommen. Also das sie mit Absicht zum BGH gehen?!?

Ich überlege im März mit dem Nachtzug zur Verhandlung zu fahren. Was hält ihr davon das man als "Gruppe" teilnimmt und eine Signalwirkung beim BGH ausstrahlt. Glaube hätte auch eine Medialewirkung. Vielleicht kann Thomas Melchior auch dabei sein? Wir müssen uns zeigen und mit welchen Mitteln die Anbieter uns abzocken. Ok seit ende 2020 ist es Legal. Aber nicht vorher! Ab da muss es jeder selbst wissen.

« Letzte Änderung: 18 Januar 2024, 23:18:58 von Player8 »

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #403 am: 19 Januar 2024, 11:12:02 »
Ganz ehrlich auch wenn 1000 Leute sich diesen Prozess anschauen wird das 0,0 bringen.

Ich wiederhole mich nochmal der BGH darf nur die Beweise benutzen, welche bereits in den beiden Verfahren vorher eingereicht wurden. Genauso war es ja auch in Frankfurt beim olg damals, dort wurde auf live Wetten nicht eingegangen, weil diese zu spät nachträglich eingereicht wurden.

Am besten wäre es, wenn dieser Prozess vom Kläger zurück gezogen wird von der Dresden Fall beim BGH besprochen würde. Da kennt man die Kanzlei des Klägers und diese ist top.




Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #404 am: 19 Januar 2024, 11:26:43 »
Sorry aber langsam nervt es. Dann sag dem Kläger das selber.
 
Was ich nicht verstehe. Der OLG Frankfurt Fall war terrischtisch also der Kläge hatte im
Shop gespielt. Es gibt klare unterscheide zwischen online und Shops. Die Limits gelten nur Online!

https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-casino-bgh-mitteilung-vom-17-01-2024-verfahrensaussetzung-bei-online-poker-verhandlungstermin-bei-sportwetten-221422.html

 

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