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Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #345 am: 22 Dezember 2023, 15:10:55 »
Dr. Michelasen eben gerade gepostet

Der Tenor des Urteils des OLG Karlsruhe zu Sportwetten im Internet vom 19.12.2023 Az. 19 U 48/23 lautet:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 28.2.2023 - 3 O 177/22 - wird zurückgewiesen.

2. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das zuvor genannte Urteil des Landgerichts Heidelberg in Ziffer 1 im Zinsanspruch abgeändert und dieser wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen (auf 134.390 €) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 9.10.2020 zu zahlen.
Die weitergehende Anschlussberufung wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

4. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

5. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #346 am: 22 Dezember 2023, 15:33:19 »
Also nur positive Urteile:)
Als Nächstes kommt das OLG München.

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Online Eddy

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #347 am: 22 Dezember 2023, 15:44:37 »
Wichtig und richtiges Urteil :)

Interessant ist die Änderung des Zinsanspruchs seit 09.10.20 also Lizenzerteilung(?), denn die Klage wurde ja 22 eingereicht. Dachte das wäre erst ab Rechtshängigkeit relevant?

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #348 am: 22 Dezember 2023, 22:40:54 »
Interessanter Artikel. Falls es jemand interessiert. Vor paar Tagen hatte ich davon geschrieben…

https://www.sportschau.de/fussball/bundesliga/dfl-investor-bundesliga-kandidaten-100.html

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Online Eddy

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #349 am: 23 Dezember 2023, 01:52:31 »
Ja das ist ja echt ein Ding..jetzt verstehe ich auch warum man in der öffentlichen Medien fast nichts von dem ganzen illegalen Kram hört. Sowas nennt man dann wohl Lobbyarbeit.
Naja dann kann man wenigstens darauf hoffen, dass die sich nicht ohne weiteres in Luft auflösen werden, was die Rückforderung angeht.
« Letzte Änderung: 23 Dezember 2023, 08:20:28 von Eddy »

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #350 am: 23 Dezember 2023, 09:22:02 »
Das ist so ekelhaft krank, was da hinter den Gardinen abgeht. Nur Lobbyismus. Alle stecken mit allen unter einer Decke.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #351 am: 23 Dezember 2023, 09:29:47 »
Hi, ich muss noch mal den Hinweis von EDDY aufgreifen. Verzinsung ab 2020 oder Klageeinreichung? Ich glaube t…. War der Anbieter, stimmt das? Werde die jetzt zahlen (müssen) da keine Revision zugelassen wurde??

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Online Eddy

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #352 am: 23 Dezember 2023, 09:43:56 »
Vermutlich wird wie beim anderen Urteil Beschwerde eingereicht um es weiter hinauszögern.
Muss aber auch nicht..wir werden sehen

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #353 am: 23 Dezember 2023, 10:00:38 »
Ein Unternehmen möchte ungern rechtskräftige Urteile gegen sich. Klar gibt es schon einige dann sind die auch zu vollstrecken. Ich persönlich kann mir aber nicht vorstellen das der Marktführer weiter so agieren wird. Der Casinobereich war und ist für Ti sehr profitabel gewesen.

Und aktuell durch die Vergabe für die DFL wird es sehr schwer sein. Ich spekuliere sogar ein Deal..dafür. CVC ist bei vielen Unternehmen in Deutschland beteiligt. Die denken langfristig.

Also immer ruhig bleiben. Sind viele wichtige Etappensiege. Habt ein schönes We 💪🏾.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #354 am: 27 Dezember 2023, 11:52:46 »
Sofern jemand im Besitz des Urteils ist, würde ich mich über kurze Nachricht freuen. Bei mir steht halbwegs zeitnah eine Verhandlung an und ich würde es gerne noch einbringen (lassen); Stichwort 8-Tagesfrist.

Danke!

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Offline Jodi

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #355 am: 04 Januar 2024, 16:19:57 »
Meine Gegenseite beruft und schickt mir immer Urteile gegen den Spieler vom LG Frankfurt :D

Z.B. 2-14 O 86/23

Ansonsten nur 50 % Vergleichsangebote

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #356 am: 04 Januar 2024, 16:54:41 »
Ohne Klage hast du keine Chance gegen die Anbieter. Sogar wenn du gewinnst, heisst das noch immer nicht, dass du dein Geld bekommst. Da fängst erst die 2. Etappe an, mit ein offenes Ende.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #357 am: 04 Januar 2024, 18:12:42 »
Auch zu mir ein Update.

Nur Sportwetten
LG gewonnen
OLG gewonnen
Revision vom OLG zugelassen
Revision eingelegt mit Bitte um Fristverlängerung
Fall beim BGH
Verlängerung zur Stellungnahme stattgegeben bis Mai 24
Bearbeitungszeit ca 1 Jahr

Mehr Infos möchte ich zwecks Rückschlüssen nicht preisgeben.

Das ganze läuft nun seit zwei Jahren

Wie viele von euch schon schreiben, ein gewonnenes Urteil bringt noch lange kein Geld


Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #358 am: 04 Januar 2024, 18:55:30 »
@Michael12: Vielen Dank für dein Beitrag und Info. Ich hoffe es wird nicht wie vor paar Wochen Unruhe kommen in den Beitrag.
Ich denke mal das viele von uns an Silvester eine Mail von Chargeback24 bekommen haben und die Vorzeichen für den Sommer könnten nicht besser sein.
Schaut mal nachdem Sponsor der EM in Deutschland.

Ich befürchte wir kommen wieder dahin wo wir waren. Ich sag mal so meine Rechtsanwälte haben zu mir am Anfang und immer noch gesagt es gibt kein Höchstrichterliches Urteil aber die Vorzeichen werden immer besser.

Kommt vielleicht blöd rüber aber Warum sollten die auch zahlen bei soviel Klagen? Die zögern die Verfahren in die Länge bis ein Verfahren hoffentlich mal vom BGH geurteilt wird. Zuletzt hat der OLG Karlsruhe in 2 verschiedenen Verfahren sogar die Revision nicht zugelassen.

Vielleicht spekulieren die Anbieter das der BGH die Verjährung anders sieht. Schon hätten sie gesparrt. Aber glaub mir das sind jetzt die ersten Verfahren. Wenn der BGH es so sieht wie die OLG's. Warum sollten die dann nicht zahlen und jedes Verfahren noch länger in die Länge ziehen? Damit wäre jedes Verfahren unnötig.

Klar müsste jeder einzeln weiter klagen aber es würde kein Sinn mehr machen. Mit den Berufungen steuern die Anbieter selbst die Zahlung!
Jedes Unternehmen möchte Geld verdienen und es gibt auch ein Geschäftsführer der sich verantworten muss.

Also immer ruhig bleiben und die aktuellen Verfahren beobachten :)

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #359 am: 04 Januar 2024, 18:58:57 »
Hallo zusammen,
daher betonen wir ja immer wieder: Diese Prozesse kann nur führen, wer einen sehr langen Atem hat. Einen langen Atem haben aber nur Läufer, die gut trainiert sind. Übertragen heißt das: man sollte stabil sein, wenn man sich auf diesen Weg begibt. Er ist frustrierend und langwierig. Das hält man nur durch, wenn man das Geld nicht rasch braucht, Unterstützung im sozialen Umfeld hat, Menschen mit denen man sich austauschen kann und wenn man die Verschleppungstaktiken der Anbieter nicht so furchtbar persönlich nimmt und sie aussitzen kann. Also stabilisiert eure Spielfreiheit, seid liebenswert zu euren Nächsten und freut euch des Lebens und der Tatsache, dass ihr der schiet Zockerei den Rücken gekehrt habt. Falls ihr den Rücken gekehrt habt. Falls das noch nicht passiert ist, fangt rasch damit an!!! Hilfe- und Unterstützungsangebote gibt es inzwischen genug.

Alles Gute

Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

 

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