Die obergerichtlichen Rechtsprechungen sind klar auf Seiten der Spieler. Mit Ausnahme der Entscheidung des OLG Frankfurt vom Januar, sehen alle Gerichte die Nichtigkeit der geschlossenen Wettverträge zwischen Anbieter und Spieler bei fehlen der deutschen Lizenz des Anbieters. Es gibt keine einzige OLG-Entscheidung die auf Seiten der illegalen Anbieter sind.
Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist nicht von Relevanz und belanglos, weil der dortige Kläger und sein Anwalt ohne Sorgfalt und Vorbereitung, wie es an sich geboten ist, in das Verfahren eingegangen sind. Wer den Zuruckweisungsbeschluss des OLG Frankfurt gelesen hat, wird entnehmen können, dass das Gericht garnicht sich mit den entscheidungserheblichen Rechtsfragen, wie beispielsweise verbotene Internetwetten (Livewetten), die Verlinkungen auf illegale Casinoangebote etc. äußern konnte, weil der Kläger diese schlichtweg nicht dargelegt hatte. Der Senat hat dies selber auch im Beschluss erwähnt. Außerdem hat der Spieler dort, in so genannten stationären Wettvermittlungsstellen wetten abgeben. Die Rechtsfragen hinsichtlich von Wettvermittlungsstellen ist eine andere als bei Online-Angeboten (Erlaubnis Bezirksregierungen etc.)
Insoweit dem Beschluss eine gebotene Relevanz zuzubilligen, ist angesichts der inhaltlichen Darlegung aus dem Beschluss nicht sinnvoll und mitnichten übertragbar.
Gegenüber dieser Entscheidung aus Frankfurt stehen zudem die Entscheidungen der Oberlangdesgerichte Dresden Bamberg Oldenburg, und bald Köln und Karlsruhe. Im Gegensatz zu der Entscheidung aus Frankfurt haben diese genannten Gerichte sich sauber und ausführlich mit den wichtigen Rechtsfragen auseinandergesetzt.