Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Anstehender Gerichtstermin

  • 54 Antworten
  • 5541 Aufrufe
Re: Anstehender Gerichtstermin
« Antwort #15 am: 14 Oktober 2023, 20:27:31 »
Hallo , ich habe nächste Woche meinen ersten Gerichtstermin ( sehr großer Anbieter )  muss aber nicht persönlich  erscheinen . Gericht ist ca 55 km von mir  entfernt ..

Dachte immer man muss persönlich erschienen .
Hier müssen Rechtsfragen geklärt werden. Ist die Klage zulässig, ist der Anbieter der richtige Ansprechpartner und vieles mehr. Die Anwälte werfen sich eine halbe Stunde Paragraphen hin und her. Wenn die Rechtsfragen geklärt sind wird man dich eh anhören wollen.
Gehe mit! das ist deine Klage, es macht einen wunderbaren Eindruck. Du musst ja nichts sagen, der Richter mag es wenn man interessiert zuhört obwohl man nicht eingeladen ist.

Re: Anstehender Gerichtstermin
« Antwort #16 am: 14 Oktober 2023, 20:30:49 »
NORDDEUTSCH 2.0 , liest du hier genau oder schreibst du dir selber ?!

Keiner hat hier geschrieben das er es toll findet nicht vor Gericht zu erscheinen !

Ich wäre lieber dabei gewesen , soll ich das Gericht jetzt verklagen das die mich  nicht

eingeladen haben ?! Weiß eh nicht ob es gut ist oder schlecht .ist !

Re: Anstehender Gerichtstermin
« Antwort #17 am: 14 Oktober 2023, 20:38:15 »
MANOLLO ; danke für die Info . Habe null Ahnung von Gerichtsverhandlungen, weiß nur das es ein Verhandlungstermin ist .

Re: Anstehender Gerichtstermin
« Antwort #18 am: 14 Oktober 2023, 22:02:29 »
Hallo Norddeutsch,
OK mein Glückwunsch war auch eher unglücklich gewählt.
Dein langer Text hätte von deiner Schreibe und Gefühlswelt 1 zu 1 von mir stammen können.

Absolut top!
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Anstehender Gerichtstermin
« Antwort #19 am: 15 Oktober 2023, 12:43:43 »
Weiß jemand ob in einem Berufungsverfahren in der mündlichen Verhandlung auch wieder eine Güterverhandlung stattfindet? Also wie bei der ersten Instanz? Oder wird einfach „direkt losgelegt“?

Re: Anstehender Gerichtstermin
« Antwort #20 am: 15 Oktober 2023, 14:16:45 »
Ja, diese Möglichkeit besteht nochmal in der mündlichen Verhandlung. Natürlich teilt das Gericjt wieder die Einschätzing mit, ob es die Berufung für zulässig hält oder nicht. Dann kann man sich ggf. nochmal vergleichen.

Re: Anstehender Gerichtstermin
« Antwort #21 am: 27 Oktober 2023, 17:49:27 »
Hallo, war jetzt lange nur stiller mitleser hier und hab mich jetzt entschieden auch mal meine "Erfahrungen" zu teilen. Mein Gerichtstermin war heute und ich war unglaublich aufgeregt, ich habe das ganze über einen Finanzierer laufen und meinen Anwalt vorher nie gesehen. Im Endeffekt dauerte alles keine 15min, die Richterin sagte direkt sie orientiere sich an der letzten Entscheidung des OLG Frankfurt, wolle mir aber noch ein paar Fragen stellen. Die Anwältin der gegnerischen Seite sagte die kompletten 15min fast kein Wort, sie bot uns ganz zu Anfang einen Vergleich an (25 Prozent plus alle anwaltlichen und gerichtlichen Kosten) den mein Anwalt direkt ablehnte und danach hörte man von ihr gar nichts mehr. Die Richterin stellte mir einige Fragen die ich wahrheitsgemäß beantwortete und dann war irgendwie alles schon vorbei. Sie teilte mit das sie der Klage stattgeben werde und noch eine Urteilsverkündung stattfinden würde zu der wir nicht erscheinen bräuchten - und vorbei war es.... Jetzt bin ich gespannt wie es weitergeht, es geht um einen Anbieter der mittlerweile (seit Ende Februar 23)eine Lizenz in Deutschland hat, zum eingeklagten Zeitraum natürlich nicht. Ich warte jetzt auf das Urteil und vermute sie werden in Berufung gehen, dann geht das Warten weiter..... Beginn des ganzen, also der erste Kontakt mit dem Finanzierer war übrigens in 6/22

*

Offline Fury

  • ***
  • 99
Re: Anstehender Gerichtstermin
« Antwort #22 am: 29 Oktober 2023, 07:22:29 »
Eine Frage die ich mir stelle: Gibt es die Möglichkeit, zu dem Vergleichsangebot, welches man erhält (in dem Fall ja 25% plus alle anwaltlichen und gerichtlichen Kosten), direkt ein Gegenangebot abzugeben?

Re: Anstehender Gerichtstermin
« Antwort #23 am: 29 Oktober 2023, 09:12:45 »
Klar. Man kann verhandeln. Dafür ist der gütetermin da. Mach dir da aber nicht all zu viele Hoffnungen auf gute Angebote.. Man muss schon einen sehr langen Atem haben, um Recht zu bekommen und die volle Summe erstattet zu kriegen (bis zu drei Jahre).

Re: Anstehender Gerichtstermin
« Antwort #24 am: 29 Oktober 2023, 09:46:41 »
Toll das hier mal jemand seine Erfahrungen vor Gericht teilt.
Mache ich nun auch.
- Klage im Januar 2022 eingereicht
- ausschließlich Sportwetten
- LG gewonnen
- Vergleich wurde bisher nicht angeboten
- Dezember Termin vor OLG
- Anbieter riesig und permanent in der Werbung
- Termin vor LG ging lange - der gegnerische Anwalt hat mir ebenfalls viele Fragen gestellt - ich empfand es als unangenehm. Hauptsächlich haben sie versucht mir zu unterstellen das ich von der Illegalität wusste. Es kamen fragen wie, welche Zeitung ich denn lese? Als ich gesagt habe ab und zu die Sportbild, haben sie gesagt, dass ich dann auf jeden Fall einen Artikel zur Illegaliät gelesen habe.
Auch eine Frage ob ich denn nie die AGBs lesen würde.

Bin nun sehr gespannt was beim Termin vor dem OLG passiert, aber ja es zerrt an den Nerven.
Ich weiß nicht wie ich reagiere wenn sie mir 50% oder mehr anbieten.
Eigentlich will ich es durchziehen, aber ich habe mittlerweile schon über 20K für diverse Prozess selbst gezahlt….
Es geht um viel Geld

Ich hoffe auch andere berichten mal von ihren Erfahrungen. Das hilft uns allen
« Letzte Änderung: 29 Oktober 2023, 12:44:31 von Michael12 »

Re: Anstehender Gerichtstermin
« Antwort #25 am: 29 Oktober 2023, 10:10:20 »
Oh das hört sich ja nach dem ganzen Gegenteil von meinem Termin an. Die gegnerische Anwältin hat wirklich kein Wort gesagt - ausser den Vergleich angeboten - entweder war ihnen vll schon klar das sie sowieso verlieren oder das sie eh in Berufung gehen, keine Ahnung. Eigentlich hoffe ich das sie es nicht noch weiter in die Länge ziehen, die Richterin hat deutlich gemacht das sie keine Zweifel daran hat das ich von der Illegalität nichts wusste - ich hatte im beklagten Zeitraum 2017-2021 privat unheimlich viel um die Ohren, teilweise 3 Jobs, Familie, berufliche Weiterbildung usw - und ich hab schlichtweg einfach null fern geguckt, vll mal Netflix aber selbst heute nutze ich so gut wie gar keine öffentlichen Sender. Ich lese viel (Sach und Fachbücher) aber ich habe ihr auch erklärt das aufgrund dessen das man nen Ausweis einreichen muss, Kontoauszug mit ersichtlicher Einzahlung, ne Rechnung mit Adresse etc man nicht wirklich auf die Idee kommt dies sei nicht legal. Mich hat wirklich gewundert das von der Gegenseite einfach gar nichts kam. Mal abwarten wie es weiter geht, ich weiß nicht ob es gegen "meinen" Anbieter viele Klagen gibt oder gab, im Netz finde ich nicht so viel dazu (ist der große orangene) aber letzte Hoffnung wäre das das OLG Frankfurt die Berufung nicht zulässt da es dort vor kurzem ja erst ein Urteil zugunsten der Spieler gab.

*

Kläger2021

Re: Anstehender Gerichtstermin
« Antwort #26 am: 29 Oktober 2023, 10:27:59 »
Ich persönlich gehe mal davon aus, dass die meisten Kläger eine Zahlung erhalten und darauf hin dann die Klage zurücknehmen. Oder meinetwegen sich mit den Anbietern verständigen, dass das Rechtsmittel zurückgenommen wird gegen eine Zahlung X. Es kommt hierbei natürlich aus meiner Sicht entscheidend auf den Umstand an, ob der Anbieter gegenwärtig eine deutsche Lizenz besitzt oder eben nicht. Der Grund liegt, darin, dass die Anbieter mit einer deutschen Lizenz mit großer Wahrscheinlichkeit nicht riskieren können, dass ein negatives Urteil zulasten von Ihnen ergeht, weil sonst aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch die Behörde gegen den Anbieter  ergriffen werden können und darüber hinaus ein schlechtes Image sich in der Öffentlichkeit skizzieren würde.

Hinzukommt, dass ich die Erfahrung gemacht habe, dass die Anbieter bei Verlusten auf Casino spielen und Sportwetten einen Unterschied machen. (Wobei aus rechtlicher Hinsicht die Sportwetten keine Sonderstellung einnehmen und genauso Glücksspiele sind).

Bei Forderungen aus Verlusten von Casino spielen, sind die Anbieter eher bereit, einen Vergleich einzugehen, weil die herrschende Meinung und die ständige Rechtsprechung sehr klar und fest ist. Bei Sportwetten geht die Tendenz auch klar in Richtung Spieler, aber die Anbieter verhalten sich hier etwas mehr stur, weshalb auch immer.

Re: Anstehender Gerichtstermin
« Antwort #27 am: 29 Oktober 2023, 10:56:18 »
Es gibt so viele Klagen und dagegen relativ wenig Urteile egal ob positiv oder negativ.
Klagen lösen sich ja nicht in Luft auf. Also läuft, zumindest aus meiner Sicht, das meiste unter dem Tisch mit Vergleichszahlungen ab.
Zu dem Thema wie das vor Gericht abläuft habe ich noch keine Erfahrung aber mir sagen lassen dass selbst bei gleichem Gegner mit den selben Anwälten die Strategie des Gegners mal so und dann bei der nächsten Klage völlig anders läuft.
Also es ist nicht abzusehen wie der Gegner reagiert. Aber interessant zu lesen was andere für Erfahrungen haben. Bei mir wird es noch dauern. Bei den Urteilen die ich gelesen habe geht handelt es sich aber wirklich meist um die gleichen Betreiber und andere findet man nicht.
Seltsam, kann ja nicht sein dass gegen die kein Mensch vorgeht.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Anstehender Gerichtstermin
« Antwort #28 am: 29 Oktober 2023, 22:03:04 »
Gibt es die Möglichkeit, zu dem Vergleichsangebot, welches man erhält (in dem Fall ja 25% plus alle anwaltlichen und gerichtlichen Kosten), direkt ein Gegenangebot abzugeben?

Als Kläger würde ich von Gegenangeboten abraten, das schwächt deine Position und vermittelt der Gegenseite, dass du weiche Knie hast und dich langsam klein machst. Du klagst, um den Prozess zu gewinnen und den gesamten Verlust plus Zinsen einzukassieren, diese Forderungen sind deine "DNA" in einem Prozess.

Als Kläger ist es ja schon schwer genug, willensstark und mit einem kühlen Kopf durch den Prozess zu gehen, selbst dann ist es schon schwer genug ein Licht am Ende des Tunnels zu sehen, dass macht die Sache mit einem Gegenangebot nicht einfacher.... Also meine persönliche Meinung ist sowieso immer den Anwalt um Rat fragen... aber ich würde zusätzlich sagen: Auf ein gutes (Erst)Angebot warten oder durchziehen.
« Letzte Änderung: 29 Oktober 2023, 22:06:59 von Andreas1978 »

Re: Anstehender Gerichtstermin
« Antwort #29 am: 30 Oktober 2023, 02:45:40 »
Hallo , ich hatte vor 10 Tagen meine erste Gerichtsverhandlung gehabt ,ich selber war nicht geladen .Ich kenne mich mit Gerichtsverhandlungen gar nicht aus . Meine Frage wäre , ist die erste Gerichtsverhandlung unwichtig ?  Frage hier nach weil ich nach 10 Tagen noch keine Info von meinem Anwalt  bekommen habe wie die Gerichtsverhandlung gelaufen ist . Vielleicht kann mir jemand eine Info geben ob die erste Gerichtsverhandlung unwichtig ist und ich deswegen noch nichts gehört habe ? Lg

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums