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Trotz OASIS Sperre zugelassen worden zum Spielen

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Trotz OASIS Sperre zugelassen worden zum Spielen
« am: 04 August 2023, 11:24:56 »
Hallo

Ich wurde am 22.03.2023 nach Angabe und Offenlegung meiner Spielsucht über OASIS gesperrt .Trotz dieser Sperre war es mir weiterhin möglich, bei einem Anbieter zu spielen. Das Online-Casino wird auf der Whitelist geführt und ist somit - laut meinem Verständnis - rechtlich daran gebunden, zu prüfen, ob ein Spieler über OASIS gesperrt ist. Dieser Verpflichtung ist das Casino nicht nachgekommen. Ich habe das Casino darauf hingewiesen, dass Sie dazu verpflichtet sind, worauf hin ich die Rückmeldung bekam, sie würden unter einer maltesischen Lizenz operieren (MGA) und wären somit nicht an OASIS angeschlossen. Aus Sicht des Casinos wäre mir die Verpflichtung zugekommen, das Casino über die Sperre zu informieren. Dies würde - aus meiner Sicht - eine zentrale Stelle ad absurdum führen. Noch dazu entnehme ich dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, das jedes in Deutschland lizensierte Online Casino (also alle auf der Whitelist aufgeführten) verpflichtet sind, sich OASIS anzuschließen um den Schutz Ihrer Spieler zu gewährleisten.

Diese Meldung habe ich am 08.05.2023 über das Hinweisportal der GLL eingereicht und hatte gehofft, dort Hilfe zu bekommen - leider vergebens. Eine Antwort erhielt ich erst nach zig telefonischen und Nachfragen per E-Mail an gestrigen Tag. Da wurde mir gesagt, die GLL gehe nicht gegen die Lizenzinhaber vor und ich müsste mich mit Hilfe eines Anwalts selber darum kümmern. Ist das richtig? Kann das sein? Das ist doch kein Spielerschutz. Süchtige wie ich können weder die finanziellen Mittel noch die Kraft aufbringen , so etwas in die Wege zu leiten - zumindest ich nicht. Da die Rechtslage und der Verstoß gegen diese so offensichtlich ist, dachte ich, dass sich dies einfacher gestalten lassen müsste. Liege ich da falsch?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir berichten? Für Rückmeldungen jeder Art bin ich dankbar.
Liebe Grüße

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Offline Olli

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Re: Trotz OASIS Sperre zugelassen worden zum Spielen
« Antwort #1 am: 04 August 2023, 11:43:23 »
Aus einem Urteil des AG Ludwigslust - 41 C 87/21:

Zitat
- In § 21 Abs. 5 GlüStV (2012/2020) ist geregelt, dass gesperrte Spieler an Wetten nicht teilneh-
men dürfen. Bei dieser Norm handelt es sich um ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.
Dies ergibt sich zunächst aus dem Wortlaut des folgenden Satzes 2, der ausdrücklich von einem
Verbot spricht. Sinn und Zweck der Norm ist es zudem, gesperrte Spieler vor finanziellen Verlus-
ten zu schützen, welche regelmäßig bei Wett- und Lotterieangeboten aus rein mathematischen
Gründen zu erwarten sind. Insbesondere gilt die Norm dem Schutz von spielsüchtigen Personen
vor sich selbst. Die zwingende Natur der Norm, welche keine Ausnahmen zulässt, gibt eindeutig
zu verstehen, dass die Privatautonomie hinter die schützenswerten Interessen des gesperrten
Spielers zurücktritt. Diesem Ziel ist nur mit dem Charakter als Verbotsnorm zu erreichen.

- Die geschlossenen Spielverträge sind damit nichtig. Dies gilt auch dann, wenn der Beklagten
tatsächlich mit Schreiben vom 19.02.2021 eine Konzession zum Veranstalten von Online-Sport-
wetten erteilt wurde. Der Kläger hat dies bestritten, da die Beklagte die Konzession in der Anlage
B 5 nur in Auszügen vorgelegt hat. Dies ist jedoch letztlich unerheblich, denn auch nach den vor-
gelegten Auszügen hätte die Beklagte Sportwetten erst dann tatsächlich veranstalten dürfen,
nachdem sie an das Spieler-Sperrsystem OASIS angeschlossen war. Dies ergibt sich aus der
Zusatzbestimmung auf S. 9 der Anlage B 5. Dort heißt es: „Gesperrte Spieler sind von der Teil-
nahme an Sportwetten im Internet auszuschließen. Um den Ausschluss gesperrter Spieler zu ge-
währleisten, hat sich die Konzessionsnehmerin vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs an die zen-
trale Sperrdatei OASIS GlüStV anzuschließen.“
Damit ist ausdrücklich Voraussetzung für die Auf-
nahme des Geschäftsbetriebs die Zulassung zum Sperrsystem. Dass seitens der Behörden hier-
für ein Zeitplan genehmigt wurde, bedeutet nicht, dass trotz fehlendem Anschlusses der Ge-
schäftsbetrieb zulässig gewesen wäre. Auf das Schreiben des Regierungspräsidiums vom
06.05.2022, Anlage B 7, kommt es daher nicht an. Dass darin eine gewisse Zeitspanne zum An-
schluss an das Spielersperrsystem bestätigt wurde, bedeutet nicht, dass der Geschäftsbetrieb
hiervon unabhängig hätte aufgenommen werden dürfen. Selbst wenn dies der Fall gewesen wä-
re, wären Spielerverträge aus der Wertung des § 21 Abs. 5 GlüStV mit gesperrten Spielern als
sittenwidrig und damit ebenfalls nichtig anzusehen, § 138 BGB.

« Letzte Änderung: 04 August 2023, 11:45:19 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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SuchtkrankerMensch

Re: Trotz OASIS Sperre zugelassen worden zum Spielen
« Antwort #2 am: 04 August 2023, 13:02:01 »
„Gesperrte Spieler sind von der Teil-
nahme an Sportwetten im Internet auszuschließen. Um den Ausschluss gesperrter Spieler zu ge-
währleisten, hat sich die Konzessionsnehmerin vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs an die zen-
trale Sperrdatei OASIS GlüStV anzuschließen.“


Heißt das im Umkehrschluss das das nicht für Casinos gillt ?!?!???

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Offline Ilona

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Re: Trotz OASIS Sperre zugelassen worden zum Spielen
« Antwort #3 am: 04 August 2023, 13:42:35 »
Hallo Joa,

willkommen in unserem Forum. Ja, du hast Recht. Alle Anbieter, die auf der White List stehen, müssen an OASIS angeschlossen sein. Wer das nicht macht, bekommt ein Bußgeld und kann im Wiederholungsfall die Lizenz verlieren. Dafür ist die GGL zuständig. Ich gehe davon aus, dass sie deinen Hinweis entsprechend bearbeiten.
Sie helfen dir allerdings nicht, das verspielte Geld zurückzufordern. Das sind zivilrechtliche Ansprüche, dafür bist du selbst zuständig. Du hast bestimmt alle Beweise gesammelt und könntest nun einen Anwalt beauftragen.
Gleichzeitig wäre es auch sinnvoll, zu gucken wie das passieren konnte. Welche Sicherungen haben bei dir nicht funktioniert? Hast du dich aus eigener Überzeugung sperren lassen? Oder wollte deine Familie das? Wie soll es jetzt weitergehen? Nutz doch die Gelegenheit und starte mit der Spielfreiheit. Wir unterstützen dich gern dabei.
LG Ilona

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SuchtkrankerMensch

Re: Trotz OASIS Sperre zugelassen worden zum Spielen
« Antwort #4 am: 05 August 2023, 21:39:17 »
„Gesperrte Spieler sind von der Teil-
nahme an Sportwetten im Internet auszuschließen. Um den Ausschluss gesperrter Spieler zu ge-
währleisten, hat sich die Konzessionsnehmerin vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs an die zen-
trale Sperrdatei OASIS GlüStV anzuschließen.“


Heißt das im Umkehrschluss das das nicht für Casinos gillt ?!?!???

Hab das wohl schlecht markeiert sonst könnte ich denken das mir bei einer normalen Sachlichen Frage hier auch nicht mehr geantwortet wird ??

Re: Trotz OASIS Sperre zugelassen worden zum Spielen
« Antwort #5 am: 06 August 2023, 11:02:19 »
Hallo Wirbelwind, keine Antwort liegt vermutlich daran dass alle anderen auch Fragezeichen im Kopf haben. Soweit ich mich erinnere kann man sich im OC gewisse Zeiträume sperren lassen so als Art Pause. Hier ging auch eine getrennte Sperre. Also SW ja und Casino nein.
Die OASIS Sperre sollte eigentlich für alle Arten sein. Bin mir aber auch nicht sicher.
Habe es allerdings und werde es auch nicht austesten.

Gruß Roy
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Ilona

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Re: Trotz OASIS Sperre zugelassen worden zum Spielen
« Antwort #6 am: 06 August 2023, 11:32:35 »
Hallo zusammen,
ich hatte es zwei Beiträge zuvor bereits geschrieben. Alle, die auf der WhiteList stehen, müssen sich an OASIS anschließen.
LG Ilona 

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Offline Olli

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Re: Trotz OASIS Sperre zugelassen worden zum Spielen
« Antwort #7 am: 06 August 2023, 11:36:59 »
Mit einer einzigen Googlesuche komme ich zu dem eindeutigen Ergebnis:

https://lxgesetze.de/gl%C3%BCstv-2021/7

Zitat
§ 8c  Spielersperrsystem; Abgleich mit dem Sperrsystem

(1) Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem (§ 23) unterhalten.

(2) Gesperrte Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen. Von dem Verbot ausgenommen ist die Teilnahme an Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, an Lotterien in Form des Gewinnsparens und an Pferdewetten, die von Vereinen, die das Unternehmen eines Totalisatoren nach § 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes betreiben, oder auf einer inländischen Pferderennbahn stationär angeboten werden.

Sofortlotterien im Internet gelten nicht als Lotterien im Sinne des Satzes 2.

(3) Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, sind verpflichtet, spielwillige Personen durch Kontrolle eines amtlichen Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle zu identifizieren und einen Abgleich mit der Sperrdatei nach § 23 durchzuführen. Bei Glücksspielen im Internet erfolgt die Identifizierung vor dem Abgleich mithilfe geeigneter technischer Verfahren. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen haben sicherzustellen, dass gesperrte Spieler nicht an Glücksspielen teilnehmen. Bei Glücksspielen im Internet hat der Abgleich zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem die Übermittlung des Anbieters nach § 6h Absatz 3 Satz 1 zu erfolgen hat. Im terrestrischen Bereich ist der Abgleich in Wettvermittlungsstellen, in Spielhallen und in Spielbanken bei jedem Betreten und im Übrigen vor dem ersten Spiel während eines Aufenthalts in der jeweiligen Spielstätte vorzunehmen.

...
 

Es ist NICHT die Aufgabe des Spielers den Anbieter auf seine Sperre aufmerksam zu machen. Es IST Aufgabe des ANBIETERS den Abgleich mit der Sperrdatei VOR Aufnahme des Spielbetriebes sicher zu stellen!

Hi Joa!

Zitat
Kann das sein? Das ist doch kein Spielerschutz. Süchtige wie ich können weder die finanziellen Mittel noch die Kraft aufbringen , so etwas in die Wege zu leiten - zumindest ich nicht.

Ab Ende dieses Jahres hast Du noch ganze 3 Jahre Zeit Deine Ansprüche dem Anbieter gegenüber gerichtlich durchzusetzen. Bis dahin allerdings kannst Du die Zeit nutzen, um Deine Spielsucht zum Stillstand zu bringen. Leider schreibst Du nichts weiter über Dich, als dass Du ab dem 22.03. gesperrt bist.

Solltest Du "nichts" tun, so lege ich Dir nahe, Deinen Standpunkt noch einmal zu überdenken. Es geht hier um Dich und Deine Zukunft.
Suche Dir bitte eine Selbsthilfegruppe oder gehe in eine Beratungsstelle. Du siehst ja, dass Abstinenz schon etwas mehr braucht.
Die meisten Leute scheuen sich aus Scham nicht in die Suchthilfe zu gehen. Doch wem hilft die Scham als Blocker wirklich? Na, der Sucht natürlich.
Traue Dich einfach, wenn Du magst, am Samstag ins Webmeeting zu kommen. Den Link findest Du hier:

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,4941.msg44268.html#msg44268

Keine Ahnung wieso ... gestern habe ich versäumt, Dich dorthin einzuladen.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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SuchtkrankerMensch

Re: Trotz OASIS Sperre zugelassen worden zum Spielen
« Antwort #8 am: 06 August 2023, 12:31:46 »
Ich bezog mich auf das Zitat von Olli  ->Aus einem Urteil des AG Ludwigslust - 41 C 87/21:

In dem steht EXPLIZIET das es um Sportwetten geht und DAS war meine Frage; wenn es doch für ALLE gillt warum steht da NUR sportwetten ? DAS verstehe ich nicht....

Und btw. bei dem RechtsdurcheinanderWAHN in Deutschland fang ICH nicht an zu googlen sondern FRAGE Personen wo ich denke das Sie KOMPETENT sind mir eine Antwort zu geben !

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Offline Olli

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Re: Trotz OASIS Sperre zugelassen worden zum Spielen
« Antwort #9 am: 06 August 2023, 12:41:23 »
Es ging in dem Verfahren um Sportwetten! Es ist dort tatsächlich unglücklich formuliert.


Nachtrag:
Zitat
Und btw. bei dem RechtsdurcheinanderWAHN in Deutschland fang ICH nicht an zu googlen sondern ...

... lasse andere für mich die Arbeit machen! ¯\_(ツ)_/¯

Im Ernst ... mit der Einstellung bleibt man immer beim "Bauchgefühl". Denn sicher sein, dass das, was Du als Antwort bekommst, kannst Du ja nicht. Es könnte auch mal nur eine "Meinung" sein. Es liegt immer an mir selbst mich zu informieren - und zwar breit gefächert. Wenn ich recherschiere, dann verlasse ich mich nie auf nur eine Antwort!
« Letzte Änderung: 06 August 2023, 12:50:07 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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SuchtkrankerMensch

Re: Trotz OASIS Sperre zugelassen worden zum Spielen
« Antwort #10 am: 06 August 2023, 13:06:56 »
Es ging in dem Verfahren um Sportwetten! Es ist dort tatsächlich unglücklich formuliert.

Danke ! das war das einzige was ich wissen wollte.

Nachtrag:
Zitat
Und btw. bei dem RechtsdurcheinanderWAHN in Deutschland fang ICH nicht an zu googlen sondern ...

... lasse andere für mich die Arbeit machen! ¯\_(ツ)_/¯


Wenn Kompetente Menschen fragen für DICH heißt, andere die arbeit machen zu lassen ist das DEINE einstellung oder Meinung.

Ich REICHTE den kleinen Finger und du ziehst es wiedermal in die Lächerlichkeit, was soll das ?

Bist du keine Kompente Person die man fragen kann ???

Warum implizierst du in eine GUTE sache solch eine schlechte Meinung?

Ja, ich nehme das persönlich, mit Recht !

*

Offline Olli

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Re: Trotz OASIS Sperre zugelassen worden zum Spielen
« Antwort #11 am: 06 August 2023, 15:06:14 »
Hi Ralf!

Das kannst Du gerne persönlich nehmen! Es wäre sogar super, wenn Du es wirklich persönlich nimmst und dann bei zukünftigen Wissenslücken selbst aktiv wirst. Das hat nämlich den Vorteil, dass Du immer mehr erfährst, als Du eigentlich wissen wolltest!

Und nein, Du reichtest nicht den kleinen Finger. Was für ein Blödsinn ...  DANN hättest DU den Gesetzestext hier eingestellt. Du machtest es Dir wieder leicht und stellst Forderungen, ohne selbst etwas zu tun! DAS ist nervig.

Dass der TE seine Frage hier eingestellt hat, ist für mich vollkommen legitim. Nicht, dass es da zu Mißverständnissen kommt. Er hat sich informiert, wie aus seinem Beitrag zu ersehen ist, und schien sich nur unsicher zu sein.

Und nein, in Rechtsangelegenheiten bin ich absolut nicht kompetent ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Trotz OASIS Sperre zugelassen worden zum Spielen
« Antwort #12 am: 16 August 2023, 11:18:18 »
Hallo,
erst einmal ganz herzlichen Dank für die Antworten. Das hat mir geholfen meine Einschätzung auch noch einmal durch die Rücksprache mit einer Anwältin zu verifizieren.

Eigentlich ist der Schwerpunkt meiner Frage nicht, ob und wie ich das Geld zurück bekommen kann. Geld in den Händen eines Menschen, der seine Sucht offensichtlich nicht im Griff hat ist ohnehin Gift. Ich suche gerade nach einem Weg, meiner Sucht und meinem Umgang damit eine fundierte Richtung zu geben. Ich bin seit 2010 immer wieder in Behandlung, war schon in zwei stationären Therapien und werde doch immer wieder rückfällig d.h. ich mache etwas falsch oder es fehlt etwas, wonach ich suchen muss. Zum einen sollte und werde ich an einer Selbsthilfegruppe teilnehmen, zum anderen möchte ich mich auch aktiv für den Spielerschutz im Allgemeinen und besonders meinen einsetzen. Deshalb werde ich nun auch regelmäßig hier im Forum sein und am Samstag die Selbsthilfegruppe besuchen.

Wie gesagt - ganz herzlichen Dank an alle, die mir geantwortet haben!
Joa31
« Letzte Änderung: 16 August 2023, 14:53:24 von joa31 »

 

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