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Erfahrungen mit allfälliger Vollstreckung von Spielschulden

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Hallo!

Bin wirklich froh, dass ich dieses Forum gefunden habe. Zu meiner Geschichte: Ich habe mit Corona begonnen, sporadisch online Poker zu spielen und über die letzten 2 Jahre €1.5-2k Verluste angesammelt. Ich habe meinen Wohnsitz in Österreich und bin durch die OGH Entscheidungen 9Ob 20/21p und 6Ob229/21a auf die Zurückforderung-Saga aufmerksam geworden. Ich bin am Ende des Jus Studiums und habe schon ein bisschen Erfahrung mit dem Ganzen. Wegen des relativ geringen Betrags würde ich eine Klageerhebung selbst angehen. Die Glückspielanbieter in meinem Fall sind BöseBude1 (Gibraltar), BöseBude2 (Isle of Man) und BöseBude3 (Isle of Man). Wie sieht es da mit der faktischen Durchsetzung  aus nachdem man einen Titel erhält? BöseBude1 ignoriert alles, schaut dann der Gerichtsvollzieher in Gibraltar durch die Finger?

Hat jemand schon Erfahrung damit?

Edit Olli: Anbieternamen entfernt
« Letzte Änderung: 24 März 2023, 06:10:44 von Olli »

Re: Erfahrungen mit allfälliger Vollstreckung von Spielschulden
« Antwort #1 am: 24 März 2023, 03:52:07 »
Relativ einfach. Bei mir ist auch 1 Anbieter dabei. Dauert mittlerweile ca 3 jahre. Kein Ende in Sicht.
Wichtig ist erstmal dass du mit dem zocken aufhörst, denn sonst weißt du ja wohin die Kohle fließt wenn du wirklich irgendwann etwas zurückbekommen würdest.

Und das mit dem Gerichtsvollzieher interessiert die sowieso erstmal nicht.
Stell dich darauf ein, dass du wenn du es selbst probierst erstmal a keine Antworten erhältst und zudem auf einen seeehr langen Weg machst.

Re: Erfahrungen mit allfälliger Vollstreckung von Spielschulden
« Antwort #2 am: 24 März 2023, 10:22:34 »
Hey Aviri, danke für die Infos!

Wow das ist ja wirklich lange, klingt sehr nervig. Ich zocke schon seit ~ 1 Jahr nicht mehr, es war eine "Phase" während Corona, weil ich viel mehr Zeit hatte. Bei solchen Summen wie bei mir macht ein Anwalt nicht viel Sinn. Die Bezirksgerichte haben ohnehin eine weitgefasste Belehrungspflicht.
Also deiner Meinung nach würden die Anbieter auch eine gerichtlich eingebrachte Klage ignorieren und erst leisten, wenn ein Urteil gefällt wird? Erscheinen sie überhaupt zur vorbereitenden Tagsatzung? In einem solchen Fall wäre der Erhalt eines Titels nicht problematisch.

Falls es schon davor feststeht, dass das allfällige Vollstrecken durch den Gerichtsvollzieher dann nicht funktioniert, würde ich mir überlegen vorm Prozess meine Ansprüche für 50% zu verkaufen oder einen Prozessfinanzierer herzuholen, der sich damit plagen kann.

LG
Dave
« Letzte Änderung: 24 März 2023, 12:18:12 von Davey »

 

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