Da stimme ich Dir zu Manollo, dass es in der Tat jedes Gericht anders handhabt und somit anders entscheidet. Man kann dennoch nicht pauschal behaupten, bei Sportwetten ist die Rückforderung aussichtslos. Bei dem Zurückweisungsbeschluss aus Frankfurt war der Hauptgrund, dass der dortige Anbieter sich um eine Konzession beworben bzw. den erforderlichen Antrag hierzu gestellt hatte. Da das Konzessionsvergabeverfahren damals EU-rechtswidrig gewesen war, kann man den Anbieter nicht den Erlaubnisvorbehalt also vorhalten. Das ist die Begründung des OLG Frankfurt.
Es gibt sehr viele Sportwettenanbieter die heute eine deutsche Lizenz haben, aber damals keinen Antrag auf eine Konzession gestellt haben. Laut dem OLG Frankfurt scheiden also Rückforderungsansprüche aus, wenn der Sportwettenanbieter damals sich um eine Konzession beworben hat. Ist dies nicht der Fall, so stehen Rückforderungsansprüche dem Spieler zu. Das bedeutet im Umkehrschluss: Gegen Sportwettenanbieter, die damals keinen Antrag auf Erteilung einer Konzession gestellt haben, ist eine Rückforderung also erfolgsversprechend.
Die weitere Anspruchsgrundlage aus verbotenen Internetwetten, sog. Live-Ereigniswetten wurde dort überhaupt nicht thematisiert, weil der Kläger diese Angriffsmittel nicht vorgebracht hat. Daher ist denke ich diese Anspruchsgrundlage weiterhin aussichtsreich.
Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, dass man pauschal nicht sagen kann, „Rückforderungen bei Sportwetten ist nicht möglich“. Das lass ich nicht gelten. Außerdem ist der Beschluss aus Frankfurt die allererste Entscheidung eines Obergerichts, die negativ aus sich des Spieler ist. Die weiteren restlichen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Dresden, Köln, Hamm, München, Berlin, Frankfurt (2x mal) und Braunschweig haben ganz klar signalisiert,
dass man Verluste aus illegalen Glücksspielen (wozu auch selbstverständlich Sportwetten gelten § 3 Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2012) zurückfordern kann.
“Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.“
Letztendlich müsste das der BGH sich annehmen und endlich mal eine grundsätzliche Entscheidung herbeiführen um ein für alle Mal
Klarheit zu schaffen.