Ist in Österreich das Wort für Zwangsvollstreckung ( gerichtliche Pfändung) ganz einfach erklärt.
Da es sich um ausländische Unternehmen handelt, muss dort dann über eine Art Gerichtsvollzieher der Titel eingefordert werden.
Dieser wird dann beauftragt, dass er die Gründung vornehmen kann.
Dauer geschätzt ca 1/2 Jahr. Unter 3 Monate nicht möglich und es entstehen natürlich wieder extra kosten, denn der Gerichtsvollzieher im anderen Land will natürlich auch bezahlt werden.
Wenn alles über einen PKF läuft, wird der zuerst alles mögliche versuchen um sich diese Kosten zu ersparen.