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34. Jahrestagung des FAGS - jetzt anmelden

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Offline Ilona

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34. Jahrestagung des FAGS - jetzt anmelden
« am: 28 September 2022, 18:06:35 »
Hallo zusammen,

das Programm unserer 34. Jahrestagung ist online. Ab sofort kann man sich anmelden (online oder vor Ort in Berlin). Das Programm ist mal wieder richtig gut geworden. Spannende Themen, hochkarätige Referierende. Besser geht nicht!

LG Ilona

https://www.gluecksspielsucht.de/index.php?article_id=94

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Phoenix_2022

Re: 34. Jahrestagung des FAGS - jetzt anmelden
« Antwort #1 am: 29 September 2022, 13:50:45 »
Vielen Dank für die Information. Ich habe mich angemeldet.

Ich denke, dass es sehr gut wäre, wenn möglichst viele - auch hier aus dem Forum - (wenigstens) online teilnehmen, sodass der wirklich außerordentlich gute Einsatz vom FAGS noch besser wird.

LG.

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Offline Olli

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Re: 34. Jahrestagung des FAGS - jetzt anmelden
« Antwort #2 am: 29 September 2022, 16:10:42 »
Seit 2010 bin ich fast jedes Mal dabei gewesen ... letztes Jahr war ich online dabei, dieses Jahr wird es auch wieder so sein.

Vor drei Jahren habe ich Hartmut noch wegen der Gruppenleiterschulung ausgequetscht :) , kaum wieder zuhause, habe ich mich dafür angemeldet ...

Der potentiellen Coronagefahr sind leider wieder die Workshops zum Opfer gefallen ... dafür gibt es den "runden Tisch" mit Hartmut.
Ist ein runder Tisch eigentlich mehr oder weniger rund, wenn ich dafür "round table" schreibe? Passen dann mehr Personen an die Kante?
    

Veielleicht sehe ich mit geputzter Brille klarer ... ( •_•)>⌐■-■
« Letzte Änderung: 29 September 2022, 16:12:50 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Ilona

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Re: 34. Jahrestagung des FAGS - jetzt anmelden
« Antwort #3 am: 29 September 2022, 19:47:06 »
Du hast ja Recht Olli. Sollte ein bisschen flott klingen ;-)
Die Teilnahme an diesem Tisch ist aber nur vor Ort möglich. Du kannst dich ja noch rasch ummelden 😊
LG Ilona

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Windmühlen

Re: 34. Jahrestagung des FAGS - jetzt anmelden
« Antwort #4 am: 22 November 2022, 22:40:21 »
Wer von Euch nimmt an der FAGS-Tagung teil?

Persönlich interessieren mich am meisten:
- die Ansprache von Burkhard Blienert
- der Vortrag von Prof. Dr. Rock
- das Bündnis gegen Werbung
- was in der Zukunft vom FAGS geplant wird.
« Letzte Änderung: 22 November 2022, 22:44:14 von Windmühlen »

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Offline Olli

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Re: 34. Jahrestagung des FAGS - jetzt anmelden
« Antwort #5 am: 01 Dezember 2022, 07:55:03 »
Ein paar Stündchen noch und dann geht es los ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Offline Ilona

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Re: 34. Jahrestagung des FAGS - jetzt anmelden
« Antwort #6 am: 01 Dezember 2022, 10:51:48 »
Ja, die Spannung steigt! Die ersten Teilnehmer trudeln ein. Und im nächsten Jahr kommst du bitte wieder persönlich vorbei.
LG Ilona

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Offline Olli

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Re: 34. Jahrestagung des FAGS - jetzt anmelden
« Antwort #7 am: 01 Dezember 2022, 11:09:21 »
¯\_(ツ)_/¯
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Windmühlen

Re: 34. Jahrestagung des FAGS - jetzt anmelden
« Antwort #8 am: 01 Dezember 2022, 18:04:40 »
Mein Fazit:
Eine sehr gute Tagung … viele wichtige Inhalte.

Die Stellungnahme der Behörde/ Politiker sehr schwach. Über die Untätigkeit der Aufsichtsbehörde in Darmstadt waren viele verblüfft…

Die Nebenbestimmungen beruhen auf dem Umlaufbeschluss:

https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/10/Umlaufbeschluss-Gluecksspiel.pdf

Super Brandrede von Herrn Friederich. (Chargeback24)
- hinsichtlich Limit-Verstöße
- Ggf. rechtswidrige Lizenzierung

Von der Behörde / Politik: KEINE ANTWORT!!!
« Letzte Änderung: 01 Dezember 2022, 18:24:40 von Windmühlen »

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Offline Olli

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Re: 34. Jahrestagung des FAGS - jetzt anmelden
« Antwort #9 am: 01 Dezember 2022, 18:41:10 »
Die Antwort auf meine Frage: Amtsermittlungsgrundsatz

Dat heißt doch gar nix ... da hätte er auch "bla bla" oder Nicoles "f"-Wort sagen können.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Windmühlen

Re: 34. Jahrestagung des FAGS - jetzt anmelden
« Antwort #10 am: 01 Dezember 2022, 19:04:12 »
Zitat
Dat heißt doch gar nix ... da hätte er auch "bla bla" oder Nicoles "f"-Wort sagen können.

Ja - eine typische Antwort… Du hast dir sogar die Mühe gemacht, und per E-Mail deine Beschwerde eingereicht. Hättest du die Beschwerde über die GGL-Plattform eingereicht, wäre überhaupt gar nichts passiert.

Naja …
Beim FAGS kämpfen viele sehr intelligente Menschen gegen die Missstände an … völlig kalt kann das niemanden lassen, was ausgesprochen wurde.

Dr. Tobias Hayer und seine Forschungsergebnisse könnten ein Schlüsselfaktor werden, um den Missstand zu beheben. Viele sehr gute Ideen / Forschungsergebnisse, um einen effektiven Spielerschutz zu gewährleisten.

Problematisch ist nur, dass der Staat an einem Spielsüchtigen zwischen 20%-80% bei einem Steuersatz i.H 5,3% / je Spiel mitverdient. Das geht gar nicht.
« Letzte Änderung: 01 Dezember 2022, 19:06:59 von Windmühlen »

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Windmühlen

Re: 34. Jahrestagung des FAGS - jetzt anmelden
« Antwort #11 am: 01 Dezember 2022, 23:41:10 »
Über 2 Jahre sehen wir jetzt alle ein missbräuchliches Verhalten gegenüber Gesetzen / dem GlüStV 2021 und das ist ein SKANDAL… da kam heute von Behördenseite wirklich zu wenig.

Die Nebenbestimmungen können nicht die Ziele d. Staatsvertrags, das Einzahlungslimit, die LUGAS-Datenbank, die Aktivitäts-Datenbank, usw. außer Kraft setzen / aushebeln.

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Offline Olli

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Re: 34. Jahrestagung des FAGS - jetzt anmelden
« Antwort #12 am: 02 Dezember 2022, 07:15:49 »
Hi!

Nein, nein, ich hatte schon die Plattform genutzt. Die Frage ist doch, was passiert nun, nachdem ich die Person nicht namentlich kenne und auch keine weiteren Auskünfte über die Person habe. Wie sollte ich denn auch?!
Wir jetzt die Plattform kontaktiert? Arbeitet diese mit? Wird die Person lokalisiert, wenn sie wieder auf die Plattform kommt? Werden wenigstens die Links entfernt? Wird der User gesperrt? Wird die verlinkte Seite gesperrt?

Oder bekomme ich irgendwann eine Mitteilung: Verfahren eingestellt! Wenn Sie weitere Ermittlungsergebnisse haben, nehmen wir das Verfahren wieder auf!

Youtube hatte nichts gemacht, als ich die Person gemeldet hatte. Da glaube ich auch nicht, dass da große Hilfsbereitschaft existiert, wenn eine Behörde mit einem "Amtsermittlungsgrundsatz" ankommt ...

Bin mal gespannt, was mit meiner 2. Meldung passiert ... da hatte ich einen Namen ... in all den Jahren habe ich ihn nicht vergessen. Beim Kontoaufladen hatte er irrtümlich den Bildschirm nicht gesperrt ... N. J. ... und das, obwohl ich mir eigentlich keine Namen merke ...

Persönlichkeitsrechte hin oder her ... wer eine Straftat begeht, der müsste auch hinnehmen dürfen, sich einen durch die Ermittlungsbehörden eingeschleusten Trojaner einzufangen, der bei der Lokalisation der Person hilft, wenn er wieder Streams hochlädt.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Windmühlen

Re: 34. Jahrestagung des FAGS - jetzt anmelden
« Antwort #13 am: 02 Dezember 2022, 12:24:30 »
Wo ich mir nur so denke - HEY Leute, was soll das? … Gegen den großen Konzern Twitter geht man (zurecht) mit voller Härte vor, und beim Online-Glücksspiel werden sanfte Maßnahmen ergriffen…
extrem schläfrig…

Beim Glücksspiel muss es auch lauten:
„Der Vogel fliegt nach unseren Regeln“

Quelle:
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/twitter-musk-eu-101.html

Zitat
Bin mal gespannt, was mit meiner 2. Meldung passiert ... da hatte ich einen Namen

Ich bin auch gespannt. Danach sieht man, was mit der Behörde möglich ist, und was nicht. Ggf. muss dann schon scharf interveniert werden. (Bei einer Einstellung d. Verfahrens)

Zitat
wer eine Straftat begeht, der müsste auch hinnehmen dürfen

Herr Burkhard Blienert sprach an, dass er eine Änderung des Strafmaßes (online/ terrestrisch) bei Vergehen / illegalem Glücksspiel / Werbung für illegales Glücksspiel einbringen möchte.

Das ist nötig. Es darf keine Geldstrafe und Bewährung mehr geben. Die Leute müssen sofort eine Haftstrafe ohne Bewährung kassieren.

Das hätte unmittelbar einen Effekt.
« Letzte Änderung: 02 Dezember 2022, 12:35:08 von Windmühlen »

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Windmühlen

Re: 34. Jahrestagung des FAGS - jetzt anmelden
« Antwort #14 am: 02 Dezember 2022, 12:45:03 »
Die Argumentation vom Rechtsstaat Deutschland (hinsichtlich der Nebenbestimmungen, sowie dem missbräuchlichen Verhalten am Rechtsstaat) und dem Vergleich mit Ost-Europa (womöglich Russland) war von Herrn Benter (Vorstand GGL) völlig unangebracht und dürftig.

Der GlüStV wurde von 16 Ministerpräsidenten ratifiziert und von der EU notifiziert.
« Letzte Änderung: 02 Dezember 2022, 13:06:11 von Windmühlen »

 

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