Hi!
Nein, nein, ich hatte schon die Plattform genutzt. Die Frage ist doch, was passiert nun, nachdem ich die Person nicht namentlich kenne und auch keine weiteren Auskünfte über die Person habe. Wie sollte ich denn auch?!
Wir jetzt die Plattform kontaktiert? Arbeitet diese mit? Wird die Person lokalisiert, wenn sie wieder auf die Plattform kommt? Werden wenigstens die Links entfernt? Wird der User gesperrt? Wird die verlinkte Seite gesperrt?
Oder bekomme ich irgendwann eine Mitteilung: Verfahren eingestellt! Wenn Sie weitere Ermittlungsergebnisse haben, nehmen wir das Verfahren wieder auf!
Youtube hatte nichts gemacht, als ich die Person gemeldet hatte. Da glaube ich auch nicht, dass da große Hilfsbereitschaft existiert, wenn eine Behörde mit einem "Amtsermittlungsgrundsatz" ankommt ...
Bin mal gespannt, was mit meiner 2. Meldung passiert ... da hatte ich einen Namen ... in all den Jahren habe ich ihn nicht vergessen. Beim Kontoaufladen hatte er irrtümlich den Bildschirm nicht gesperrt ... N. J. ... und das, obwohl ich mir eigentlich keine Namen merke ...
Persönlichkeitsrechte hin oder her ... wer eine Straftat begeht, der müsste auch hinnehmen dürfen, sich einen durch die Ermittlungsbehörden eingeschleusten Trojaner einzufangen, der bei der Lokalisation der Person hilft, wenn er wieder Streams hochlädt.