Hi:
Aus meiner Erfahrung führen alle Aktionen ohne Anwalt ins Leere.
Das Regierungspräsidium Darmstadt verfolgt keine Verstöße.
Bzw. mir ist kein Fall bekannt, wo das Regierungspräsidium:
(1) Klage gegen einen Anbieter eingereicht hat
(2) ein Bußgeld verhängt hat
(3) die Lizenz des Anbieters eingezogen hat
Folglich kommt das Regierungspräsidium folgendem in keinster Weise nach:
„ Ein Regierungspräsidium vollzieht regional Landes-, Bundes- und auch EU-Recht.“
Quelle:
https://www.juraforum.de/lexikon/regierungspraesidiumDie einzigen Hinweise, welche sie geben, ist der Kontakt zum Anbieter oder der zivilrechtliche Weg.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde macht auch nur mit einem Anwalt oder einer Organisation Sinn.
LG.