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Auch bei aufgelösten Limited's sollten die Sicherheitsleistungen der Anbieter (wenn die Anbieter auf der White-List stehen) weiterhin pfändbar/vollstreckbar sein.
Sollten Klagen nicht zugestellt werden können, können auch die Landesregierungen (Sachsen-Anhalt und Hessen) in den Prozess einbezogen werden.
Als Druckmittel: Bei berechtigten Ansprüchen kann eine Unzuverlässigkeit abgeleitet werden.
In Österreich werden zurecht Strafanzeigen gegen die Anbieter wegen des Verdachts auf Insolvenz-Betrug gestellt.
Mal sehen, wie lange Malta noch durchhält... Der Gründer von TOM ORROW war in führenden Positionen in der GI tätig, und kämpft jetzt für die geschädigten Spieler.
"Peschel und TOM ORROW zufolge wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und ein Rechtshilfeersuchen an Malta gestellt. Bei der Wiener Staatsanwaltschaft wurde eine Stellungnahme angefragt. Nach Informationen der APA dürfte es in der Causa um mögliche Schadenssummen in Höhe mehrerer Millionen gehen, die Dutzenden, wenn nicht Hunderten Spielern entstanden sind."
Quelle:
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