Hallo,
ich hoffe ich erhalte hier Hilfe.
Es geht um folgendes, seit Jahren weiß die ... Bank von meiner Spielsucht, immer wieder bat ich um Hilfe, auch um die Sperre des Online-Bankings, doch leider wurde dies nie getan. Auch machte ich die Bank auf ihre Mitwirkung an illegalem Glücksspiel aufmerksam.
Nachdem die ... Bank meine Forderung auf Rückbuchungen, Schadenersatz o.ä ablehnte, habe ich mich an die entsprechende Streitschlichtung gewendet und auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht. Auch drohte ich bereits mit Klage. Ebenfalls legte ich ein Attest meiner Psychologin über eine Geschäftsunfähigkeit und meiner Spielsucht seit 2018 bei, indem auch darauf aufmerksam gemacht wird, das mir ein gesetzlicher Betreuer hätte zur Seite gestellt werden müssen.
Jetzt bekam ich einen Brief in der meine Bank bei der Streitschlichtung dazu Stellung nahm. Dort heißt es, dass mein Attest nicht ausreichend genug ist. Folgender Wortlaut entstammt aus dem Schreiben:
Das Attest ist aus unserer Sicht nicht hinreichend bestimmt genug, um eine mögliche Geschäftsunfähigkeit anzunehmen und im Rechtsverkehr umzusetzen. Wir gehen davon aus, dass die Geschäftsunfähigkeit des Kunden und der mögliche Zeitpunkt des Beginns derselben in einem Betreuungsverfahren oder in einem von ihm gegen die Sparkasse angestrengten Klageverfahren mittels unabhängigen Gutachtens nachzuweisen ist.
Sollte sich die Geschäftsunfähigkeit des Kunden in einem Verfahren bestätigen, werden wir entsprechend die Rückzahlungen aller unwirksam verfügten Beträge veranlassen und zum Zwecke der Rückabwicklung die Zahlungsempfänger (ggf. Glücksspielunternehmen, Vermieter, Energieversorger, Finanzamt, etc) in das Verfahren einbinden.
Was bedeutet das genau? Bestehen Chancen ohne Rechtsweg auf Rückbuchungen? Wie sollte ich jetzt vorgehen?
Es geht um grob geschätzt 60.000€-80.000€.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen
Liebe Grüße