Ja, das siehst du richtig.
Wenn du eine legale Ware gekauft, oder eine legale Dienstleistung in Anspruch genommen hättest, würdest du nun dem Zahlungsdienstleister das Geld schulden, da sie, bedingt durch die Abwicklung via Lastschrift, für dich in Vorkasse gegangen sind.
Das ist auch bei dir so, allerdings ist es eben fraglich, ob sie einen Anspruch haben, Geld aus einer geplatzten Transaktion einzufordern, die rein rechtlich gar nicht hätte stattfinden dürfen.