Und der Einspruch wird dann kurz vorher gemacht oder gibts da fristen?
Der Klassiker ist, dass eine Partei der Verhandlung ohne Angabe von Gründen fernbleibt. Dann ergeht ein Versäumnisurteil und man hat den Prozess dadurch verloren, kann dagegen aber innerhalb einer Frist (z.B. zwei Wochen) Einspruch einlegen. Wenn ich das richtig verstanden habe. Ansonsten bitte korrigieren.
Den veröffentlichten Urteilen zu Folge scheint es - im Vergleich zu früher - jedoch immer seltener zu Versäumnisurteilen zu kommen. Die Anbieter lassen sich doch mittlerweile so gut wie alle anwaltlich vertreten und wenn es nicht zum Vergleich kommt erscheinen deren Anwälte auch zu den Verhandlungen. Schließlich verdienen sie damit ihr Geld.