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Bescheinigung Suchtberatung

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Bescheinigung Suchtberatung
« am: 17 Dezember 2021, 15:21:08 »
Hallo zusammen. Ich habe mich hier registriert und hoffe auf Hilfe.

Ich bin Spielsüchtig und möchte nun endlich einen Schlussstrich ziehen. Habe mich informiert wo ich zu einem Kostenlosen Beratungsgespräch in meinem Wohnort gehen kann. Möchte nächste Woche die offene Sprechstunde nutzen.

Nun zu meiner Frage, bekomme ich bei einer Suchtberatungsstelle einen Nachweis oder schrieb das ich daran teilgenommen habe also vor Ort war?

Vielen lieben Dank.

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Offline Olli

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  • 7.011
Re: Bescheinigung Suchtberatung
« Antwort #1 am: 17 Dezember 2021, 15:35:58 »
Hi Marina!

Frage doch einfach mal per Mail an ...

Möchte da eine liebende Person diese Bestätigung haben? Erzähle doch mal etwas über Dich ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Wolke 7

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  • 1.206
Re: Bescheinigung Suchtberatung
« Antwort #2 am: 17 Dezember 2021, 15:38:46 »
Hallo Marina,

Willkommen hier im Forum.

Möchtest du deine Angehörigen damit beruhigen? Angehörige können zu solchen Beratungsgesprächen auch mit kommen. Normalerweise kriegt man nichts schriftliches in die Hand. Vielleicht einen Flyer und die Visitenkarte deines Betreuers

LG Wolke

Re: Bescheinigung Suchtberatung
« Antwort #3 am: 17 Dezember 2021, 15:39:57 »
Bin 35 Jahre alt und komme aus Baden Württemberg. Bin seit einem Jahr Spielsüchtig und möchte das alles nicht mehr. Ich habe selbst gemerkt das ich Hilfe benötige und deshalb hole ich mir nun Hilfe.

Ja benötige einen Nachweis als Beweis das ich mein Wort halte.

Re: Bescheinigung Suchtberatung
« Antwort #4 am: 17 Dezember 2021, 15:41:50 »
Das ist nicht möglich mit dem mitkommen. Hmmm Flyer etc langt nicht aus den kann man sich aus so besorgen. Dachte wenn man daran teilnimmt man auch eine Bescheinigung verlangen kann.

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Offline Wolke 7

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  • 1.206
Re: Bescheinigung Suchtberatung
« Antwort #5 am: 17 Dezember 2021, 17:20:31 »
Hey,

du gehst ja jetzt erstmal zur Beratung .....ich hatte dort zwischendurch auch mal Einzelgespräche, aber in erster Linie bin ich da in die SHG gegangen, auch dort bekommt man keinen schriftlichen Nachweis über die Teilnahme.  Aber vielleicht stellen die ja ausnahmsweise für kritische Angehörige was aus,dass du da warst.

Das ist gut,dass du nach einem Jahr schon gemerkt hast ,dass das Spielen ein Problem für dich ist. Normalerweise dauert diese Erkenntnis ein paar Jahre länger. Je kürzer die Spielsucht, desto bessere Chancen hast du da schneller und leichter von wegzukommen. 

Aber nochmal wegen der Bescheinigung.......du machst es für dich,nicht für die Angehörigen.  Ob sie es dir erstmal glauben oder nicht ,ob du da wirklich hingehst, sollte dir erstmal egal sein. Wirst du gezwungen oder fühlst du dich unter Druck gesetzt durch die ständige Fragerei, auch wenn du da selber hingehen möchtest,nervt es schnell und der Schuss geht nach hinten los.

LG Wolke


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Offline Ilona

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  • 3.726
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Bescheinigung Suchtberatung
« Antwort #6 am: 17 Dezember 2021, 17:25:50 »
Als ich noch in der Beratungsstelle gearbeitet habe, habe ich das gemacht. Ich habe für Betroffene, die unter Druck waren und das unbedingt wollten, nach jedem Termin einen Brief geschrieben. Etwa so:
„Wunschgemäß bestätige ich Ihnen, dass Sie am x.x.xxxx  den vereinbarten Beratungstermin wahrgenommen haben (alternativ: an der Gruppensitzung teilgenommen haben). Als nächsten Termin haben wir den xx.x.xxx vereinbart. Ich würde mich freuen, wenn Ihr Partner/ Ihre Partnerin Sie innerhalb der nächsten sechs Wochen zu einem Angehörigengespräch begleiten würde.

Mit freundlichen Grüßen
« Letzte Änderung: 21 Dezember 2021, 14:55:43 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Bescheinigung Suchtberatung
« Antwort #7 am: 17 Dezember 2021, 17:37:44 »
Ohhh toll Ilona. Naja mal schauen vielleicht habe ich auch so jemand netten wie dich mir gegenüber :).

Re: Bescheinigung Suchtberatung
« Antwort #8 am: 17 Dezember 2021, 18:59:55 »
Ich habe auch Bescheinigungen bekommen,
ist also eigentlich möglich.
Vorallem wenn man die Suchtberatung als Auflage für etwas bekommt  ;)

 

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