Es gibt ein neues Urteil (vom 30.7.2021) des LG München I zugunsten eines Spielers. Es ging um Onlineglücksspiele. Das AZ ist 31 O 16477/20. Ich gehe davon aus, dass CLLB demnächst auf der Homepage darüber berichtet. Ich habe es schon in die Liste eingetragen ;-)
LG Ilona