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1000€ Limit

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Alexander25840

Re: 1000€ Limit
« Antwort #30 am: 13 September 2021, 11:40:08 »
Laut Aussage meines wunderbaren Sportwettenanbieters lässt der neuen Glücksspielstaatsvertrag bei dem 1000€ Limit Ausnahme zu.

Das bedeutet im Umkehr Schluss es gilt scheinbar für einige Anbieter das Limit mal einfach so nicht. Langsam reicht es mir. Was für ein Dreck und man kann einfach nichts tun. Da fühlt man sich wirklich mal hilflos.

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Offline Fury

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Re: 1000€ Limit
« Antwort #31 am: 13 September 2021, 11:43:49 »
Aber es muss doch vorher eine Prüfung stattfinden, so wie ich es verstanden habe!?

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Alexander25840

Re: 1000€ Limit
« Antwort #32 am: 13 September 2021, 12:08:30 »
Ein ganz klares!

NEIN

Wenn der Anbieter ein höheres Limit von der Glücksspielbehörde bekommen hat, dann scheinbar nicht.

Fazit: Der ganze Glücksspielstaatsvertrag ist für den Arsch.

Das ist echt ein Witz und es gibt null Spielerschutz.
« Letzte Änderung: 13 September 2021, 12:12:23 von Alexander25840 »

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Offline Fury

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Re: 1000€ Limit
« Antwort #33 am: 13 September 2021, 12:43:37 »
Hab nur folgendes auf der Seite vom RP Darmstadt dazu gefunden:

Zitat
Sozialkonzept: Frage zur Möglichkeit der Überschreitung des 1.000 Euro Höchsteinsatzlimits/Verlustlimits pro Monat im Hinblick auf die Bereitstellung Kundenstruktur (Auskunft Fr. Vogt in Frankfurt) – Wird ein entsprechendes Spielermonitoring Konzept Einsätze/Verluste über den definierten Limits ermöglichen? Wie soll die zukünftige Kundenstruktur mit dem automatisierten Spielermonitoring im Konzept in Zusammenhang gebracht werden?

Im Rahmen des Antrags ist zunächst lediglich darzulegen, ob Kunden mit erhöhtem Einsatzlimit existieren und in welcher Betrag im einzelnen als abweichendes Höchsteinsatzlimit beantragt wird. Darüber hinaus ist der Anteil der Kunden mit einem Höchsteinsatzlimit bis 1.000 € / Monat am Gesamtumsatz im Bereich der Sportwetten dem Anteil der Kunden mit einem höheren Einsatzlimit gegenüberzustellen. Der Einsatz eines automatisierten Spielermonitoring allein reicht nicht zur Begründung eines höheren Einsatzlimits aus.

Und das:

Zitat
Gerüchteweise soll vom RP aus eine Einladung an Anbieter ergangen sein, ein Gespräch bezüglich der erhöhten Einsatzlimits zu führen? Gibt es bestimmte Stufenmodelle für eine Erhöhung oder wird der Vorschlag jedes einzelnen Anbieters individuell geprüft?

Es wurde seitens des Regierungspräsidiums keine Einladung an Anbieter herausgegeben.
Die Abweichung von dem Regellimit ist nur in dem gesetzlich festgelegten Rahmen zulässig. Dies wird durch das RP einzelfallbezogen geprüft.

Was immer dies heißen mag - aber wohl nicht, dass der Kunde einbezogen werden muss...
« Letzte Änderung: 13 September 2021, 12:45:43 von Fury »

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Alexander25840

Re: 1000€ Limit
« Antwort #34 am: 13 September 2021, 12:56:15 »
Genau das heißt es wohl. es wäre jetzt mal spannend welche Limits es tatsächlich gibt und wie das mit dem Spielerschutz in Einklang zu bringen ist, wenn einzelne Anbieter eventuell erst ein Limit bei 10, 20 oder 30k haben.

Sprich es gibt faktisch keinen Spielerschutz, weil wahrscheinlich nur sehr wenige Spieler 30k pro Monat überhaupt einzahlen können.

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Offline Olli

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Re: 1000€ Limit
« Antwort #35 am: 13 September 2021, 13:16:25 »
§6c GlüStV 2021

Zitat
(1) 1Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles monatliches
anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen oder anzugeben, dass ein bereits festgelegtes
individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit unverändert beibehalten werden soll.
2Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen. 3In
der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 festgelegt werden, dass und unter welchen
Voraussetzungen der Erlaubnisinhaber im Einzelfall mit anbieterübergreifender Wirkung einen
abweichenden Betrag festsetzen kann. 4Satz 3 gilt entsprechend für die Veranstaltung von Online-
Casinospielen nach § 22c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und die Erteilung von Konzessionen nach § 22c
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2. 5Zu den Voraussetzungen, unter denen einem Anbieter von Online-
Casinospielen gemäß Satz 4 die Festsetzung eines abweichenden Betrags erlaubt werden kann, werden
bindende Rahmenregelungen durch die Anstalt nach § 27a festgesetzt
. 6Ist für einen Spieler kein
anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt, darf eine Spielteilnahme nicht erfolgen. 7Das
anbieterübergreifende Einzahlungslimit ist erschöpft, wenn die Summe der Einzahlungen eines Spielers in
einem Kalendermonat an alle Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen im Internet, die
nach Absatz 9 dem anbieterübergreifenden Einzahlungslimit unterliegen, das nach Satz 1 individuell
festgelegte Einzahlungslimit erreicht. 8Ist das nach Satz 1 festgelegte monatliche anbieterübergreifende
Einzahlungslimit erschöpft, darf eine weitere Einzahlung des Spielers nicht erfolgen; der Erlaubnisinhaber
hat dies durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
9Versuchen Spieler ein monatliches Einzahlungslimit
festzulegen, welches den Betrag nach Satz 2 und Satz 3 übersteigt, sind sie zur Korrektur ihrer Eingabe
aufzufordern. 10Spielern dürfen die Beträge nach Satz 2 und Satz 3 nur im Rahmen der Aufforderung zur
Korrektur angezeigt werden.
(2) 1Darüber hinaus ist den Spielern zu jeder Zeit die Möglichkeit einzuräumen, zusätzliche
anbieterbezogene tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimits
einzurichten. 2Ist ein Einsatz- oder Verlustlimit ausgeschöpft, darf eine weitere Spielteilnahme nicht
ermöglicht werden; für ein Einzahlungslimit gilt Absatz 1 Satz 8 entsprechend.
(3) 1Den Spielern ist zu jeder Zeit die Möglichkeit zu geben, ein Limit nach den Absätzen 1 und 2 neu
festzulegen. 2Will ein Spieler das Limit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben
Tagen wirksam. 3Wenn Limits verringert werden, greifen die neuen Limits sofort.

...

Hat jemand schon etwas zu den "Rahmenregelungen" gefunden? Beim RP Darmstadt, der "Anstalt nach § 27a", bin ich nicht fündig geworden.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: 1000€ Limit
« Antwort #36 am: 13 September 2021, 13:43:19 »
Gerüchteweise soll vom RP aus eine Einladung an Anbieter ergangen sein, ein Gespräch bezüglich der erhöhten Einsatzlimits zu führen? Gibt es bestimmte Stufenmodelle für eine Erhöhung oder wird der Vorschlag jedes einzelnen Anbieters individuell geprüft?

Es wurde seitens des Regierungspräsidiums keine Einladung an Anbieter herausgegeben.
Die Abweichung von dem Regellimit ist nur in dem gesetzlich festgelegten Rahmen zulässig. Dies wird durch das RP einzelfallbezogen geprüft.

https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/gl%C3%BCcksspiel/sportwetten/sportwetten-faq

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Alexander25840

Re: 1000€ Limit
« Antwort #37 am: 13 September 2021, 13:55:37 »
 Zitat:

In Bezug auf die Limits sieht das Gesetz in § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 vor, dass von der vorgesehenen Begrenzung des Limits unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme in der Erlaubnis gemacht werden kann. Eine entsprechende Regelung gab es bereits in den vorherigen Glücksspielstaatsverträgen.

 Einige Anbieter haben dementsprechend ein erhöhtes Einsatzlimit in der Erlaubnis erhalten.

Re: 1000€ Limit
« Antwort #38 am: 13 September 2021, 14:05:01 »
Dass der Anbieter eine höhere Limit bekommt ist eine Sache, ob der Spieler dieses höheres Limit in Anspruch nimmt ist eine andere Sache. Grds. gilt aber 1000 Euro Limit. Ein höheres Limit muss der Spieler beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zb. Einkommensnachweise usw.

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Alexander25840

Re: 1000€ Limit
« Antwort #39 am: 13 September 2021, 15:55:14 »
Dass der Anbieter eine höhere Limit bekommt ist eine Sache, ob der Spieler dieses höheres Limit in Anspruch nimmt ist eine andere Sache. Grds. gilt aber 1000 Euro Limit. Ein höheres Limit muss der Spieler beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zb. Einkommensnachweise usw.

Genau das stimmt scheinbar so nicht. Die Anbieter konnten wohl höhere Limits beantragen. Das heißt Anbieter A hat ein Limit von 1000€, Anbieter B 5000€ und Anbieter C 30000€. Erst wenn diese Limits erreicht sind muss um das Limit noch weiter zu erhöhen die Bonität des Spielers geprüft werden.
Das nennt sich dann Spielerschutz und dabei hielten die Experten schon das 1000€ für zu hoch.

Auf jeden Fall gibt es Ausnahmen von dem 1000 € Limit und die sind vom Regierungspräsidium den Anbietern zugesprochen worden.

Für mich ist das persönlich ärgerlich aber insgesamt halte ich es für einen Skandal, wenn weiterhin Spieler sich komplett ruinieren können.

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Offline TAL

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Re: 1000€ Limit
« Antwort #40 am: 13 September 2021, 16:26:56 »
Das wäre in der Tat schräg, um es mal milde auszudrücken. Es hieße ja im Klartext, daß der Spieler bei bestimmten Anbietern doch noch mehr 'reinbuttern' darf, als die hochgelobten 1000€? Und woran wird es festgemacht, wer zu den 'Glücklichen gehört, die die Limits für ihre Kunden doch einfach selbst raufsetzen dürfen? Am Wochentag des Antrags? Oder wird gleich gewürfelt?

Ich hatte es ursprünglich auch so verstanden...
Zitat
... ob der Spieler dieses höheres Limit in Anspruch nimmt ist eine andere Sache. Grds. gilt aber 1000 Euro Limit. Ein höheres Limit muss der Spieler beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zb. Einkommensnachweise usw.
... und fand das schon viel zu viel. Aber nur so macht es überhaupt Sinn....ich meine... wenn man bei dieser Farce überhaupt noch von 'Sinn' sprechen kann. Denn es wäre ja noch absurder, als es eh schon ist, wenn ein Anbieter jetzt auch noch quasi bei jedem Spieler einfach selbst entscheiden könnte, ob für denjenigen das 1000€-Limit angewandt wird oder nicht, weil sie ja eine 'Genehmigung' haben, das nach Gutdünken zu tun - auch wenn das irgendwie zur allgemeinen Blauäugigkeit und Ignoranz passen würde, mit der das Ganze bisher von staatlicher Seite angegangen wurde.

Wenn das wirklich am Ende so läuft, kann man es auch gleich lassen - das wäre zumindest deutlich weniger armselig.

Wtf???

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Offline Tom87

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Re: 1000€ Limit
« Antwort #41 am: 13 September 2021, 17:50:44 »
Das heißt Anbieter A hat ein Limit von 1000€, Anbieter B 5000€ und Anbieter C 30000€.

Selten so einen Unsinn gelesen *Facepalm*

Mal abgesehen vom GlüStV würde ein solches Vorgehen das Wettbewerbsrecht verletzen (nein, ich bin KEIN Anwalt).

Grundsätzlich gilt ein Limit von €1.000, das auf Antrag des Spielers und nach Prüfung der sog. Rahmenregelungen erhöht werden kann. Das ist alles.

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Alexander25840

Re: 1000€ Limit
« Antwort #42 am: 13 September 2021, 18:18:34 »
Hm dann liege ich wohl falsch, genauso wie mein Anwalt, das Casino und das RP in Darmstadt.

Leider habe ich sowohl vom RP Darmstadt als auch vom Anbieter jeweils eine Mail in der steht das es unterschiedliche Limits gibt.

Nochmal ich kann es auch nicht verstehen und habe es auch immer anders verstanden aber leider ist es so. So macht das sicher wenig Sinn und vielleicht wird es nach dem 01.07.2021 auch anders umgesetzt aber die Erfahrungen von anderen widerlegen dies. Da hilft nur spielfrei bleiben. Spielerschutz ist das mitnichten.

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Offline Olli

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Re: 1000€ Limit
« Antwort #43 am: 13 September 2021, 19:22:11 »
Immer ruhig ...

Hier noch mal ein Auszug aus der Begründung zum alten GlüStV:

Zitat
Dabei ist grundsätzlich eine Höchstgrenze von 1.000 EUR je Monat zu
beachten, wenn nicht in der Erlaubnis zur Erreichung der Ziele des § 1 Abweichendes
festgelegt wird. In der Erlaubnis kann aus sachlichen Gründen sowohl eine höhere oder
niedrigere Grenze festgelegt, als auch die Möglichkeit geschaffen werden, dem Spieler die
Wahl eines über dem Regellimit liegenden Limits zu gestatten, sofern dieser dem
Veranstalter oder Vermittler gegenüber eine entsprechende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
in geeigneter und nachprüfbarer Weise nachweist.

Dieser Passus ist für Alex anzuwenden, da er vor Juli 2021 gespielt hatte.
Hier wird im ersten Satz das "grundsätzlich" sofort mit der Ausnahme torpediert.
Für mich sind die Ziele des Gesetzes damit nicht mehr gleichrangig ...


Im neuen GlüStV steht nun:
Zitat
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen. 3In
der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 festgelegt werden, dass und unter welchen
Voraussetzungen der Erlaubnisinhaber im Einzelfall mit anbieterübergreifender Wirkung einen
abweichenden Betrag festsetzen kann...
 5Zu den Voraussetzungen, unter denen einem Anbieter von Online-
Casinospielen gemäß Satz 4 die Festsetzung eines abweichenden Betrags erlaubt werden kann, werden
bindende Rahmenregelungen durch die Anstalt nach § 27a festgesetzt. 6Ist für einen Spieler kein
anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt, darf eine Spielteilnahme nicht erfolgen

Das 1.000 € - Limit gilt also nun "grundsätzlich"! Der Anbieter kann dann zwar, wenn er bestimmte Kriterien erfüllt, auch einen abweichenden Betrag nehmen.
Der abweichende Betrag kann aber nicht ohne Einverständnis des Spielers vom Anbieter einfach festgesetzt werden. Hierzu bedarf es seines Antrags und die unbekannten Regelungen der Aufsichtsbehörde. Fehlt dies, ist der Veranstalter in der Pflicht die Spielteilnahme zu verhindern, wenn die 1.000 € oder ein bereits bei einem anderen Anbieter eventuell erhöhter Betrag erreicht ist!

Seht Ihr das auch so?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Alexander25840

Re: 1000€ Limit
« Antwort #44 am: 13 September 2021, 19:31:08 »
Ich zitiere den Anbieter:

Insoweit liegt auch kein Verstoß gegen die Limit-Vorgaben vor. Denn das von Ihnen zitierte Regelimit
lässt Ausnahmen zu. Ich habe nie meine Bonität durch den Anbieter prüfen lassen.

Ich zitiere das Regierungspräsidium Darmstadt:
In Bezug auf die Limits sieht das Gesetz in § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 vor, dass von der vorgesehenen Begrenzung des Limits unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme in der Erlaubnis gemacht werden kann. Eine entsprechende Regelung gab es bereits in den vorherigen Glücksspielstaatsverträgen.

Einige Anbieter haben dementsprechend ein erhöhtes Einsatzlimit in der Erlaubnis erhalten.


 

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