Grundsätzlich gilt bei derartige rechtsgültigen Dokumentationen, das der Anspruchsberechtigte (Gläubiger) mit der Verzichtserklärung ein ihm (vermutlich) zustehendes Recht zur Forderung aufgibt. Das gilt im Zivil-, sowohl auch z.B. im häufiger betroffenen Erbrecht.
Paypal hat als Fallbeispiel jene Erklärungen, rechtskräftig, ohne Forderung von voherigen notwendigen Unterschriften, damals nach entsprechendem Chargeback und entsprechend formuliertem Widerspruch noch unaufgefordert versendet. In meinem persönlichen Fall, wie auch in bekannten anderen ähnlichen Fällen.
Damit verfällt jeglicher Rechtsanspruch auf irgendeine Forderung.
Solltest du aufgefordert worden sein, eine derartige Erklärung, vorgedruckt und vielleicht sogar beiliegend im Briefumschlag zu unterschreiben, dann würde ich dir davon zuerst dringendst abraten und dir eine anwaltliche Beratung empfehlen. Vor allem, wenn der Verzicht sich auf eine Forderung bezieht, die du beanspruchst.