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Glücksspielen auf Kredit

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Offline Ilona

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Glücksspielen auf Kredit
« am: 19 Februar 2021, 17:36:47 »
Liebe alle,

könnt ihr mir mal bitte bei der Formulierung einer Forderung helfen. Dazu müssen wir das Problem zuerst beschreiben. Es scheint ja so zu sein, dass man bei Inanspruchnahme einiger Zahlungsanbieter in Onlinecasinos auf Kredit spielen kann. Konkret: Man hat zwar kein Geld auf dem Konto, zahlt aber mit einem Finanzdienstleister etwas auf das Glücksspielkonto und wenn der dann später versucht, das Geld einzuziehen, geht das nicht, weil nix da ist. So hatte ich es in einem PayPal Fall. Dann gibt es Mahnungen und Inkassoaktionen. Soweit alles richtig? Jetzt konkret: Welche Finanzdienstleister handhaben das so? Die Forderung müsste lauten: Kein Glücksspiel auf Kredit! Sollte das doch passieren, trägt das Casino das Risiko. Was meint ihr?

LG Ilona

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Offline Olli

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Re: Glücksspielen auf Kredit
« Antwort #1 am: 19 Februar 2021, 18:15:18 »
Hi Ilona!

Kurze Anekdote: Damals haben sowohl meine Schwester und ihr Mann, als auch ich einen Hausbauvertrag mit einem GU abgeschlossen.
Obwohl wir eine durchgehende Bodenplatte und ein durchgehendes Dach, sowie nur eine Warmwasseraufbereitung und eine Heizung haben, hatten wir je nur einen Vertrag.
Als sowohl mein Schwager mit Frau, als auch ich Mängel hatten, wollten wir aus den Verträgen entlassen werden. Dazu wurden Vereinbarungen mit dem GU gemacht.
Die anderen Zwei erhielten ihre Vereinbarung, in der Bedingungen zu meinem Vertrag geknüpft waren. Dies diente nur dazu die Zwei zu nötigen Druck auf mich auszuüben. Doch diese Bedingungen waren nicht rechtens.

Auf Deine Bedingung übertragen würde dem Glückspieler die Beweislast der abgeschlossenen Akzeptanzverträge zwischen dem ZD und dem OC zufallen. Eine Verlinkung im OC dürfte dafür wahrscheinlich nicht reichen.
Demzufolge hätten wir ein ähnliches Problem wie momentan dem Verbot bei der Mitwirkung im Zahlungsverkehr.
« Letzte Änderung: 19 Februar 2021, 18:16:49 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Ilona

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Re: Glücksspielen auf Kredit
« Antwort #2 am: 19 Februar 2021, 18:21:26 »
Lieber Olli,

nach meinen Vorstellungen geht es so, dass der Zahlungsdienstleister zuerst abbucht und dann auf das Casinokonto überweist. Macht er es umgekehrt, wäre es sein Problem. Falls das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, kann natürlich nichzt überwiesen werden.
 
LG Ilona

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Offline TAL

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Re: Glücksspielen auf Kredit
« Antwort #3 am: 19 Februar 2021, 20:08:06 »
Hallo Ilona,

Zitat
Falls das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, kann natürlich nichzt überwiesen werden.

Ich denke, genau darin liegt das Problem.

Bei Abbuchungen via Lastschrift wird die Transaktion erstmal nur vorgemerkt - es erfolgt keine sofortige Abfrage der Deckung.
Auch zu meinen Zeiten konnte ich trotz überzogenem Konto in bestimmten Supermärkten einkaufen. Nämlich genau dort, wo per Lastschrift eingezogen wurde. In anderen Läden, wo die Terminals über Überweisung liefen, ging dies hingegen nicht.
Das Bezahlem trotz unzureichender Deckung funktioniert also nicht nur in Onlinecasinos, sondern auch, wenn ich online beispielsweise Schuhe über PayPal kaufe.
Es mag durchaus sein, daß es solche Übereinkünfte zwischen Zahlungsdienstleistern und OCs gibt, aber bei PayPal ist das gründsätzlich erstmal keiner speziellen Vereinbarung geschuldet, sondern der Handhabung der Abwicklung an sich.

Ich finde die Idee eigentlich sehr gut. Man müßte dort aber leider PayPal-Zahlungen per se verbieten, um das zu verhindern.




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Offline Ilona

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Re: Glücksspielen auf Kredit
« Antwort #4 am: 19 Februar 2021, 20:16:36 »
Ok! Dann hieße die Forderung für den Zahlungsverkehr bei Onlinecasinos: Es sind nur solche Finanzdienstleister zugelassen, die kein Glücksspielen auf Kredit ermöglichen!

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Offline TAL

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Re: Glücksspielen auf Kredit
« Antwort #5 am: 19 Februar 2021, 20:30:30 »
Ja, außerdem wäre ein Verbot von Kreditkartenzahlungen sinnvoll. In UK ist das in OCs seit Kurzem nicht mehr erlaubt - eben um zu unterbinden, daß man 'auf Pump' spielen kann.

Re: Glücksspielen auf Kredit
« Antwort #6 am: 19 Februar 2021, 23:02:38 »
Zitat
Bei Abbuchungen via Lastschrift wird die Transaktion erstmal nur vorgemerkt - es erfolgt keine sofortige Abfrage der Deckung.

Richtig - hier muss beachtet werden das wenn man etwas per Lastschrift bezahlt, die Transaktion nicht abgeschlossen wurde. Erst mit Valuta wird die Transaktion abgeschlossen. Kann der Betrag nicht abgebucht werden wird selbige als vorgemerkt im Konto hinterlegt - leider auch bei einigen Banken als "unsichtbar" und es wird 2-3 Tage gewartet ob noch Geld auf dem Konto eingeht - wäre ja möglich - und erst dann gebucht. Falls nicht dann wird man dafür mit 1,50 EUR Gebühr belegt die auch bei einem Kontostand von 0 EUR abgezogen wird.

Beispiel: Man bezahlt im Supermarkt an der Kasse mit Unterschrift des Beleges. Hier werden keine Abfragen der Deckung durchgeführt. So läuft es auch bei Paypal.

Zahlt man jedoch im Supermarkt mit der Giro-Karte und PIN wird die Deckung automatisch abgefragt. Aber auch hier ist Vorsicht geboten wenn man über einen Dispo verfügen sollte. Ist selbiger bereits am Anschlag so erlauben gewisse Banken dennoch einen höheren Spielraum und man kann sogar den Dispo überziehen. Bei einem reinen Guthaben Konto passiert einem das nicht.

Und ja, der Händler kann wählen welche Variante er im Terminal zulässt - 1 oder 2 oder beide.

Kreditkartenzahlungen dürfen nur noch mit SecureCode und Verified by Visa durchgeführt werden. Man muss also immer sein Passwort eingeben welches man vorher festgelegt hat oder sich einen PIN abholen. Dies hat zur folge das der Gefahrenübergang auf den Inhaber der Kreditkarte übergeht da man explizit die Transaktion mit Eingabe autorisiert hat. Ein Rückholen der Zahlung wird deutlich erschwert.

Bei SOFORT und OnlineÜberweisen wird dies per Login der Bankdaten in einem extra Window erledigt. Prozedere ist bekannt. Hier kommt es allerdings auf die Bank selbst an ob Transaktionen sofort gebucht werden oder nur "vorgemerkt" werden - Vorgemerkte Überweisungen mit den beiden Zahlarten lassen sich bei einigen Banken problemlos nach 15 Minuten stornieren.. Eins muss aber immer gegeben sein: Deckung des Kontos über den zu überweisenden Betrag. Auf Kredit ist nicht.

Auch kann man so, durch vorgemerkte Umsätze, die Deckung des eigenen Kontos faken. Hat man ein zweites Konto bei dieser Bank, Partner Kumpel überweist A auf B. Die Abweisung wird bei B als "vorgemerkt" einstellt - A sieht aber schon die Kohle auf dem Konto und drückt die Zahlung ans OC - danach werden beide Zahlungen, da ja noch "vorgemerkt" stehend, einfach wieder storniert und man kann für lau spielen.

Schlimm wird es erst dann wenn es passiert, das trotzt keiner Deckung oder einem "technischen Fehler" die Transaktion abgebrochen wurde, die Zahlungen über sofort und co dennoch als vorgemerkte Umsätze eingestellt werden (unsichtbar) und darauf gewartet wird das Geld eingeht - so wie bei mir geschehen.

Paysafe wäre sauber, Trustly soweit ich weiß auch - hier konnte ich nie einen Fehler bei den Transaktionen feststellen und nur wenn man Deckung hatte war auch die Transaktion möglich. Sofern nichts auf dem Konto war ging es eben nicht.

Glückspiel auf Kredit: Da wären Paypal, Kreditkarten  und eigentlich auch Sofort und Co raus - viele Alternativen gibt es ja kaum oder ich hab diese nicht auf dem Schirm. Solange aber solch gravierenden Unterschiede in der Abwicklung der ca, 1600 verschieden Banken gibt, solange kanna auch nicht sichergestellt werden das man eben nicht auf Kredit spielen kann bin ich auf jeden Fall für ein Verbot mit dem Glücksspiel auf Kredit.

Abgesehen davon, wenn ich etwa zu sagen hätte, dann würde ich alle ZDL die sich im Vorfeld bei illegalen Glücksspiel der OC beteiligt haben im neuen Vertrag komplett verbieten. Für illegales Treiben auch noch belohnt werden....
« Letzte Änderung: 19 Februar 2021, 23:07:50 von Born4Nothing »
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Re: Glücksspielen auf Kredit
« Antwort #7 am: 21 Februar 2021, 16:05:46 »
Ok! Dann hieße die Forderung für den Zahlungsverkehr bei Onlinecasinos: Es sind nur solche Finanzdienstleister zugelassen, die kein Glücksspielen auf Kredit ermöglichen!

Habe ich etwas verpasst?
Ich war zwar ein paar Tage nicht mehr hier, aber seit wann gibt es überhaupt solche neuen "Zulassungen" bzw. überhaupt die rechtliche Grundlage dafür, das derartige Transaktionen neuerdings legalisiert wurden und die Mitwirkung der Finanzdienstleister erlaubt sei?

Davon mal abgesehen, ein Payment-Service-Provider wie Trustly & Klarna wären z.B. gar nicht in der Verantwortung/Lage sicherzustellen, das hier ausschließlich vorhandene Kontoeinlagen (Buchgeld, Haben-Saldo oder Konto Deckung bzw. Guthaben. Nennt es wie ihr wollt) zur Abwicklung der Zahlung beansprucht werden;- bzw. hier eine zuvor entsprechend geprüfte Belastung in Auftrag gegeben werden kann.

Abgesehen dessen, dass als Beispiel "SofortÜberweisung" (Klarna) nicht mal mehr bei allen Banken dazu in der Lage ist, wird zudem auch nicht zwischen Habensalden- sowie/oder Sollsalden unterschieden.

Denn deine Hausbank erteilt in dem Moment dem Payment-Service-Provider auch die Deckungszusage, obwohl vielleicht das Konto tief im Dispo steckt; die Grenze jedoch noch nicht beansprucht ist.

In diesem Fall erhöht sich der "Dispo", also der "Soll-Saldo", wodurch die Haus Bank auf einmal Forderungen bedingt durch dein Konto Saldo - Wert, an dich erhält.
Der Dispositionskredit ist halt nur eine Form des unbefristeten Kontokorrentkredits, jedoch vereinfacht gesagt am Ende auch ein seeeeehr teurer "Kredit".

 

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