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GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit

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Rofl1312

Re: GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« Antwort #15 am: 28 Januar 2021, 15:42:27 »
Wenn ich bei Google kostenlose Erstberatung in Verbindung mit dem Wort Bankrecht eingebe, dann bekomme ich einige Suchergebnisse wo ich mich hinwenden könnte.

Hast Du dir inzwischen mal die Mühe gemacht, und woanders Hilfe gesucht? Wir sind hier kein Forum der Rechtsberatung, wir tauschen lediglich unsere Erfahrungen aus.
Du könntest schon viel weiter sein.

Du musst ruhiger werden, dein Geld wirst du wohl in den nächsten 0,5 - 1 Jahren nicht wiedersehen, auch wenn der Anbieter verurteilt wird heißt es noch lange nicht dass du das Geld dann auch sofort bekommst.
Mit etwas Pech, reagiert die Gegenseite nicht weder auf gerichtliche Schreiben noch auf das Urteil.
Dann heißt es für dich Zwangsvollstreckung - auch hier gehen dann wieder einige Taler flöten mit ungewissen Ausgang.

Also:

- Anwalt suchen

- Beratung einholen, am Besten 2-3 Meinungen

- Ggf. noch einmal den Anbieter kontaktieren mit der letztmaligen Aufforderung zur Zahlung vor der Klage

- Klagen oder es sein lassen

Re: GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« Antwort #16 am: 28 Januar 2021, 16:05:22 »
Es gibt doch unzählige Urteile und alles, das hat doch eh keinen Sinn...bis auf der Paypal CB kam nichts wirkliches durch, an Beträge die an 10.000 kratzen und wenn waren es Einzelfälle aus Österreich....whdg wartet auf Urteile, die es schon längst gibt selbst gegen Casinos die mehrfach verurteilt wurden zur Rückzahlung...da sieht man doch es doch,

 

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