Die Frankfurter Staatsanwaltschaft geht in der Bewertung sogar noch weiter. Nach ihrer Auslegung könnten sich Mitarbeiter der Glücksspielaufsichtsbehörden ebenfalls strafbar machen: "Wenn die Mitarbeiter lediglich passiv dulden, das heißt nicht gegen das Glücksspiel einschreiten, dann liegt das im Rahmen ihres verwaltungsrechtlichen Ermessens und ist strafrechtlich unproblematisch", sagte Krüger. Anders stelle sich eine "aktiven Duldung" dar. Wenn den Anbietern etwa aktiv kommuniziert werde, dass sie nun ohne Lizenz Glücksspiele anbieten könnten, könne das strafbar sein, etwa als Anstiftung oder Beihilfe.
Ich sprach erst kürzlich von dieser Möglichkeit, gegen die Behörden im ernsthaft eintretenden Duldungsfall vorzugehen. Nun bestätigt endlich die Justiz meine Sichtweise und scheint auch aktiv gegen diesen Rechtsbruch, so erlaube ich es mir zu sagen, vorzugehen. Ich bin auch der Meinung, das hier Strafverfahren gegen einzelne Mitarbeiter nicht zielführend sind, sondern das hier gegen die Verantwortlichen, die jene Dienstanweisungen tätigten, konsequent ermittelt werden muss.
Die Glücksspielaufsicht hat die Aufgabe, das eigene Volk vor der Gefahr der Spielsucht zu schützen und nach den maßgeblich vorliegenden Rechtsvorschriften entsprechende Verstöße zu ahnden. Nicht um, wie es die ARD schreibt, "unverbindliche Kooperationsabsprache" zu akzeptieren und vor allem dadurch ihre Arbeit und die Verantwortung niederzulegen.
Das hier nun Strafverfolgsbehörden aktiv werden zeigt mir zumindest, das die Gewaltenteilung unserer Demokratie in unserem Land noch zu funktionieren scheint.
Ich bin gespannt wie sich das noch entwickelt.