37% vom Gesamtbetrag
Bei diesem Prozentsatz, würde ich es persönlich machen.
Bei 10.000 Euro erhält der der Prozessfinanzierer/Sponsor mindestens 3.700 Euro.
Bei einem
normalen Zivilverfahren, erhält der Anwalt 1,3 und 1,2 sowie 1,0 als Vergütung nach dem RVG zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Heißt:
Gegenstandswert: 10.000 Euro
1,3 Verfahrensgebühr --> 725 Euro
1,2 Terminsgebühr --> 669,6 Euro
1,0 Einigungsgebühr --> 558 Euro
ergibt: 1952,60 Euro plus MwSt 16%: 2265,02 Euro
Zzgl. noch der Gerichtskostenvorschuss der bezahlt werden muss:
3,0 Gerichtsgebühr bei 10.000 Euro: 723 Euro.
unterm Strich: 2988 Euro.
Mal davon abgesehen, dass man hierbei in Vorkasse gehen muss.
Wer das Geld hat, sollte meiner Meinung nach einen Anwalt beauftragen und selber in Vorkasse gehen. Andernfalls ist das Modell eines Prozessfinanzierers eine gute Alternative.