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Gericht verurteilt erstmals Online-Casino zur Rückzahlung verspielter Beträge

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Kläger2019

Der Bundesgerichtshof hat hierzu bereits entschieden:

„Ein Spielvertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist schlechthin nichtig; und das auf Grund eines solchen Vertrages Geleistete kann aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden.“ (BGH Urt. v. 12.07.1962 - Az.: VII ZR 28/61)


Das Urteil ist 58 Jahre alt ? Sehe ich das richtig, dass es von 1962 ist ? Hat so ein „altes“ Urteil noch Gewicht ?

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Wolke

Der Spieler kann seinen Einsatz zurückfordern und das Casino den Gewinn??
Beide Seiten handeln doch illegal oder nicht?

Ist das ein Scheiß. Ich hätte gerne die Macht ,um 5 neue Gesetze in Kraft treten zu lassen.


Zitat
Der Spieler kann seinen Einsatz zurückfordern und das Casino den Gewinn??
Beide Seiten handeln doch illegal oder nicht?

Dadurch hast du dann aber ja wieder den ursprünglichen Zustand, der bestanden hat, bevor das illegale Spiel stattgefunden hat. Beide Seiten werden so gestellt, als hätte es kein Spiel gegeben.
Und da das Casino bekanntlich immer gewinnt, sehe ich diese Regelung aus Spieler-Sicht positiv.

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Offline Ilona

  • *****
  • 3.889
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Da stimme ich zu. Das Geschäft ist nichtig und wird daher rückgängig gemacht. Das Casino hätte den Einsatz nicht annehmen dürfen. Dies war übrigens auch unsere Argumentation bei der Klage gegen die Spielbanken, die gesperrten Spielern den Zutritt zum Automatensaal gewährten.
LG Ilona

Re: Gericht verurteilt erstmals Online-Casino zur Rückzahlung der Beträge
« Antwort #50 am: 18 September 2020, 13:57:23 »
Zitat
Das Urteil ist 58 Jahre alt ? Sehe ich das richtig, dass es von 1962 ist ? Hat so ein „altes“ Urteil noch Gewicht ?

Daran hat sich bis heute nichts geändert aber was die OC nicht dürfen und dennoch tun wissen wir alle hier nur zu gut!

Der Spieler kann seinen Einsatz zurückfordern und das Casino den Gewinn??
Beide Seiten handeln doch illegal oder nicht?

Ja, so sollte es auch laufen aber die OC behalten die zu unrecht genommen Gelder und behaupten frech das der Spieler keinen Anspruch darauf hätte....
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Bastian0307

Die Kanzlei ist wohl wirklich nicht schlecht,

ich hatte bereits auch schon mal mit Herrn Redell (Anwalt der Glücksspiel Thematiken) schriftlich Kontakt und mir wirkt das ganze schon sehr seriös / kompetent.

Es gibt auch ein Kleines Update bzw. ein weiteres Urteil:

Diesmal bereits von einem Landgericht (Landau)

https://steinruecke-sausen.de/unerlaubtes-online-gluecksspiel-erstes-landgericht-verurteilt-online-casino-zur-rueckzahlung-verspielter-betraege/

Wieder ein Versäumnisurteil und warum? weil es die OC nicht interessiert...
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Bastian0307

Es kann sie interessieren oder nicht.

Sobald das Urteil ausgesprochen ist, es rechtskräftig ist und ein europäischer Vollstreckungstitel vom Gericht ausgestellt wurde können die Purzelbäume, Handstände, etc... machen aber Sie können sich nicht weigern zu zahlen.

Der europäische Vollstreckungstitel ist in jedem EU Land gültig und bedarf keiner Amtsprüfung nachdem dieser von einem Gericht ausgestellt wurde. Das bedeutet im Klartext sobald der Titel der hier in DE vom Gericht ausgestellt wurde leitet man diesen an den Gerichtsvollzieher in Malta weiter und der pfändet das Geld vom entsprechenden Casino.

Einspruch können Se nicht mehr einlegen, da die Frist abgelaufen ist und die Ämter auf Malta können/dürfen die Beschlüsse/Vollstreckungstitel nicht mehr prüfen/ablehnen. Es gibt nur eine Möglichkeit der Ablehnung und der wäre wenn zwischen beiden Parteien aus einem Zuvorgehenden Urteil ein anderes Urteil entstanden ist, das wird bei unserer Rechtsprechung nicht passieren (es sei denn der Richter versteht was anderes unter unseren Gesetzen).

Und wenn das Casino mit der Knete nicht rausrückt gehen die halt an die Konten bzw. man wendet sich an die MGA die müssen die Daten ja haben, dafür hat man ja ein Urteil in der Hand.

Rechtkräftig wird es erst nach Ablauf der 14tägigen Frist, in der Einspruch eingelegt werden kann.

Aber das wird die OC auch nicht interessieren. Letztendlich benötigt man auch dafür Geld - und das fehlt mir vorne und hinten, überall...
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Offline Alex86

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  • 200
da es bisher immer kleine Beträge waren wird es die wenig interessieren. Bei größten fünfstelligen oder sechsstelligen Beträgen glaube ich sieht die Sache dann wieder ganz anders aus. Kaum verstellbar das es ein Versäumnisurteil geben wird

Diese Summen muss man ja erst mal gestemmt bekommen - locker 15k und mehr an Kosten  und wer hat noch Geld über?
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Bastian0307

Ja Born das ist halt echt das große Problem bei dir,

bei mir ist es etwas einfacher, ich werde das Etappenweise machen. Zunächst 3 Fälle ohne Anwalt mittels europäischem Verfahren für geringfügige Forderungen (Eins läuft bereits). Das sind 213,00€, 438,00€ und nochmal 438,00€. Sollte eine rege Gegenargumentation kommen steht mein Anwalt bereit.

Ich hab letztendlich nur zwei dickere Fische und da ich derzeit arbeitssuchend bin werde ich nach Abschluss der drei oben genannten Fälle die beiden anderen mittels PKH Antrag versuchen durch zu setzen.

Gemach, mein Ziel ist zuerst mal die ersten drei Fälle bis Weihnachten durch zu haben.

Die anderen beiden dann im Laufe des nächsten Jahres.

Re: Gericht verurteilt erstmals Online-Casino zur Rückzahlung
« Antwort #58 am: 08 Oktober 2020, 20:59:58 »
Ja Born das ist halt echt das große Problem bei dir,

Nicht nur bei mir...

Versuche das auch nach und nach zu realisieren, dazu brauch ich aber die Kohle von Paypal wieder - dann geht das ^^

PKH wäre sicherlich kein Problem bei mir - hab ja nix aber mein Anwalt will warten...
« Letzte Änderung: 08 Oktober 2020, 21:03:51 von Born4Nothing »
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Es kann sie interessieren oder nicht.

Sobald das Urteil ausgesprochen ist, es rechtskräftig ist und ein europäischer Vollstreckungstitel vom Gericht ausgestellt wurde können die Purzelbäume, Handstände, etc... machen aber Sie können sich nicht weigern zu zahlen.

Der europäische Vollstreckungstitel ist in jedem EU Land gültig und bedarf keiner Amtsprüfung nachdem dieser von einem Gericht ausgestellt wurde. Das bedeutet im Klartext sobald der Titel der hier in DE vom Gericht ausgestellt wurde leitet man diesen an den Gerichtsvollzieher in Malta weiter und der pfändet das Geld vom entsprechenden Casino.

VERORDNUNG (EU) Nr. 1215/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 12. Dezember 2012
über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Interessant wird es bezüglich der Vollstreckung ab Artikel 45

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2012/1215/oj?locale=de


Hier sehe ich leider zahlreiche Möglichkeiten, worauf sich ein verurteiltes Casino möglicherweise berufen und somit der internationalen Vollstreckung entziehen könnte. Ich lasse mich aber sehr gerne eines Besseren belehren.

 

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