Hallo zusammen,
Anwalts- und Prozesskosten sind steuerlich absetzbar, "wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können" (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG).
Wie seht ihr das? Sind die Voraussetzungen in einem Prozess in Bezug auf das Online Glücksspiel erfüllt? Hat schonmal jemand die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt?
VG