Wenn Ihr selber klagt, vergesst nicht die Schriftsätze in doppelter Ausführung beizufügen.
Warum 2 mal?
Original für das Gericht und eine einfache Abschrift also doppelte gedruckt für die Gegenseite.
Reicht ihr Klage ein und vergesst die zweite Ausführung ist der Prozess verloren bevor er überhaupt begonnen habt.
Nummeriert Anlagen und schreibt es in die Klage schrift, z. B. Siehe Anlage 1 (kurze Beschreibung der Anlage was sie aussagt)
Das gleiche gilt für Anträge, immer eine Abschrift für die Gegenseite.
Ich gehe davon aus, ein Vergleich ohne Anwalt ist eher unwahrscheinlich, der Gegnerische Anwalt wird euch vor Gericht ziehen und euch die Paragraphen nur so um die Ohren hauen, wie sie auszulegen sind etc. Und ihr sitzt da könnt euch nicht wehren bzw wisst nicht was er meint...