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Werbung für Online-Glücksspiel im Fernsehen bleibt verboten

  • 2 Antworten
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Quelle: https://www.t-online.de/region/koeln/news/id_87429816/werbung-fuer-online-gluecksspiel-im-fernsehen-bleibt-verboten.html

Ein Verbot ist ein Verbot. Da hilft auch nicht EU-Lizenz oder Lizenz aus SH. Was ich aber nicht verstehe warum ein Vertreter der Glücksspielindustrie gegen ein TV Sender geklagt hat, der mehrere solche Spots ausgestraht hat. Der müsste doch froh sein dass die diese Spots trotz Verbot ausstrahlen.

Werbung für Online-Glücksspiel im Fernsehen bleibt verboten

Werbung für Online-Glücksspiele darf in Deutschland einem Urteil zufolge weiterhin nicht im Fernsehen ausgestrahlt werden. Das hat das Landgericht Köln entschieden, wie aus einer Mitteilung von Freitag hervorgeht. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Geklagt hatte ein Vertreter der Glücksspielindustrie gegen einen Fernsehsender, der mehrere Spots zur Bewerbung von Online-Glücksspiel-Webseiten gesendet hatte. In Deutschland sind solche Spiele bislang allerdings grundsätzlich verboten - lediglich Schleswig-Holstein erlaubt seinen Bürgern bisher die Teilnahme.

Das Kölner Gericht gab dem Kläger Recht, dass eine Ausstrahlung im Fernsehen daher unzulässig sei. Es handelt sich dabei nach Auffassung der Richter um Werbung für ein verbotenes Online-Glücksspiel. Bis zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrag im Sommer 2021 bleibe das geltende Verbot damit bestehen.

Ab dann wird die Rechtslage voraussichtlich eine andere sein: Die Länder haben sich kürzlich nach langem Ringen im Grundsatz darauf geeinigt, dass Online-Casinos, Online-Poker und Online-Automatenspiel künftig unter strengen Auflagen erlaubt sein sollen. Der Jugend- und Spielerschutz soll dabei gewährleistet und das Entstehen von Wettsucht verhindert werden. Die Ministerpräsidenten sollen dem neuen Staatsvertrag Anfang März grundsätzlich zustimmen.
« Letzte Änderung: 28 Februar 2020, 16:21:27 von kotek123 »

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Offline TAL

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Re: Werbung für Online-Glücksspiel im Fernsehen bleibt verboten
« Antwort #1 am: 28 Februar 2020, 18:38:41 »
Zitat
Was ich aber nicht verstehe warum ein Vertreter der Glücksspielindustrie gegen ein TV Sender geklagt hat, der mehrere solche Spots ausgestraht hat. Der müsste doch froh sein dass die diese Spots trotz Verbot ausstrahlen.

Ein "Vertreter der Glücksspielindustrie" muß ja nicht zwangsweise ein Onlinecasino sein. Wenn es zum Beispiel eine Spielhallenbesitzer war, macht diese Klage schon Sinn.
Ungleicher Wettbewerb.

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Offline Olli

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Re: Werbung für Online-Glücksspiel im Fernsehen bleibt verboten
« Antwort #2 am: 29 April 2024, 14:55:04 »
Hi Ralf!

Die Lotterie darf werben, soweit ich weiß ...

Ansonsten die Casinowerbung abfilmen und Ilona schicken. Der FAGS kann aber auch nicht jeden abmahnen, da dafür nun mal auch Geld für die Klagen durch alle Instanzen vorhanden sein muss.

Der bekannte Sportsender bewirbt tagsüber seine eigene Werbeseiten zu den Casinos, die bei Ihnen Werbung beauftragen. Leider war ich da mit dem Handy nicht schnell genug ...

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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