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Einzahlungen Via Kreditkarten

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Re: Einzahlungen Via Kreditkarten
« Antwort #15 am: 06 Februar 2020, 11:15:26 »
Die machen gerade nicht wirklich was außer warten auf mich bzw. warten auf das OLG Stuttgart...
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Lexlander

Re: Einzahlungen Via Kreditkarten
« Antwort #16 am: 06 Februar 2020, 11:19:45 »
Du erwähntest auch was von Wetten , meinst du damit Sportwetten ? Hier ist es aktuell bei WHDGZ nicht möglich das Geld zurückzuholen. Die meisten Erfolge bei WHDGZ resultieren auch aus Zahlungen über PP

Re: Einzahlungen Via Kreditkarten
« Antwort #17 am: 06 Februar 2020, 11:26:36 »
Naja, ich wüsste schon was man dagegen tun könnte aber ich bin mir nicht sicher ob es hier wirklich angebracht ist diesen Weg zu beschreiben denn dies ist auch mit einem Risiko verbunden aber da hab ich wohl andere Toleranzen wie die meisten hier und würde mich davor auch nicht scheuen^^

Ich denk drüber nach ob ich das hier publik machen werde denn es soll keine Anleitung darstellen wie man sich dagegen wehren kann. Vor allem sollte es, wie hier schon mehrfach erwähnt, das Ziel sei die Sucht in den Griff zu bekommen und das funktioniert nur wenn man sich auch demensprechend bemüht denn die Gefahr ist groß, das die Kohle dann wieder im OC landet und das wäre ja Perlen vor die Säue geworfen und total kontraproduktiv!
« Letzte Änderung: 06 Februar 2020, 11:46:27 von Born4Nothing »
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Lexlander

Re: Einzahlungen Via Kreditkarten
« Antwort #18 am: 06 Februar 2020, 11:44:13 »
Genau, er sollte jetzt erst einmal Maßnahmen ergreifen, um einen weiteren Rückfall zu vermeiden .

Sicher gibt es Wege , aber diese sind natürlich mit vielen Risiken verbunden. Auch können weitere Kosten auf denjenigen zukommen.

Vorrangig sollte die Gesundheit stehen , denn der Weg der hier zu gehen wäre um ein erfolgreiches CB durchzusetzen, würde nur noch mehr Druck auf ihn ausüben und das wäre alles andere als förderlich für seine Gesundheit!

Aktuell befindet er sich in einer Akutphase , deshalb sollte auch etwas Verständnis aufgebracht werden wie er sich äußert ... Natürlich ist dies nicht gut zu heißen...

Re: Einzahlungen Via Kreditkarten
« Antwort #19 am: 06 Februar 2020, 12:22:00 »
Zitat
Sie haben das Limit von 5 Privaten Mitteilungen pro Stunde erreicht

Was ist denn das für n Mist^^ Musst also auf meine Antwort warten.... bis 13 Uhr...
« Letzte Änderung: 06 Februar 2020, 12:26:40 von Born4Nothing »
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Re: Einzahlungen Via Kreditkarten
« Antwort #20 am: 08 April 2020, 17:27:40 »
-->

Zitat
Sie haben das Limit von 5 Privaten Mitteilungen pro Stunde erreicht.

pfff
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Re: Einzahlungen Via Kreditkarten
« Antwort #21 am: 08 April 2020, 22:37:26 »
Hallo liebe Gemeinde,

Hab leider die letzten Tage ordentlich im Online Casino eines Großen Anbieters (Wetten, Online casino) verloren.. Sind weit über 20.000 Euro..Hab alles mit 2-3 Kreditkarten eingezahlt.. bin leider wieder in den Teufelskreis gerutscht... Da ich in Bayern lebe, welche Chancen habe ich das Geld wieder zurückzuholen? Hab mich auch bei wir holen dein Geld Angemeldet.. bräuchte eure Hilfe..
Danke

Bevor du dich über die Schadensregulierung bemühst, sieh zu das du dich vor Rückfällen schützt. Kündige die Kreditkarten, sperre dich auf Lebenszeit in den Casinos und such dir therapeutische Hilfe. Wenn man über 20.000 Euro verspielt, vor allem innerhalb weniger Tagen, dann hat man kein Bezug mehr zum Geld und ist nicht mehr Herr seiner Sinne.

Zu deiner Problematik folgende Informationen (Es erfolgt nun keine Rechtsberatung, da ich kein Anwalt bin).
Grundsätzlich bestehen von deiner Seite aus gegenüber einem Illegalen Online Casino keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB).

Um deine Kreditkarte Banken zur Rückbuchung der Einzahlungen zu bringen, musst du am besten direkt nach Erhalt deiner Monatsumsätze die jeweiligen Buchungen widersprechen. Bestenfalls noch innerhalb der Frist. Argumentieren könntest du dann wie folgt:
Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten (§ 4 Abs. 4 GlüStV). Ebenso ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel verboten (§ 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV). Wer öffentliche Glücksspiele im Internet anbietet, der erfüllt darüber hinaus den Straftatbestand des § 284 StGB.
Die zivilrechtliche Betrachtung dieser Vorschriften ergibt sich aus § 134 BGB, denn ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig. Sowohl der § 4 GlüStV als auch der § 284 StGB sind Verbotsvorschriften im Sinne des § 134 BGB. Das bedeutet, dass Rechtsgeschäfte, die gegen diese Vorschrift verstoßen, unwirksam sind.

Folglich sind die Buchungsbelastungen aus der Kreditkartenabrechnung hinsichtlich der Einzahlungen an illegale Online Casino Anbieter ohne jedem Rechtsgrund.

Falls man sich auf §§ 670, 675 Abs. 1 BGB beruft und auf Zahlung drängt wäre noch vorsorglich drauf hinzuweisen:
Die Mitwirkung von Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. 
§ 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten deinerseits im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären.

 

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