Man kann wohl schlecht mit Dienstleistungsfreiheit argumentieren wenn selbige, die in dem Land angeboten wird, in diesem Fall Deutschland, gegen ein Gesetz verstößt,,,
Nunja, offensichtlich ja doch.
Soll auch egal sein, es gibt unglaublich viele Möglichkeiten in denen sich das Deutsche Recht angreifbar macht.
Aber andersrum gesehen, hast du es ja schon einmal geschafft 3 Richter am LG zu überzeugen... Die Frage ist nun, was ist Mehr- und was ist die Mindermeinung.
Faktisch ist es ggw so, dass deine Ansicht eine Mindermeinung in der tatsächlichen Rechtssprechung darstellt, dass dies nicht bis zur letzten Instanz so bleiben muss, ist klar.
Tendenziell ist da eher kein Licht am Tunnel...
@Kai, im größten Deutsch sprachigen Zockerforum, lässt es sich nahezu tag genau feststellen. Den link spare ich mir selbstredend.
@Dennis: Zustimmung in Hinsicht BtMG, aber Glücksspiel ist deutlich hybrider. Es ist unter staatlicher Kontrolle erlaubt, und in vielen EU Staaten legal. Sparen wir uns Diskussionen über Sinn und Unsinn und einen Vergleich zum BtMG oder WaffG.
Letztlich war der Rückgriff auf Zahlungsdienstleister vom Gesetzgeber wohl so nicht vorgesehen. Zumindest im Hinblick auf die vielfachen Chargebacks.
Beim Spielveranstalter sieht es ja anders aus... Da wäre jede Wette ohnehin nichtig...