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Klage / Sammelklage?

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Re: Klage / Sammelklage?
« Antwort #15 am: 13 Dezember 2019, 23:09:18 »
Also Leute, werdet Mitglied Und wir setzen uns zusammen für eine musterfeststellungsklage ein.
Besser als wieder zu zocken oder in depries zu verfallen. Ausserdem sollten die neuen zukünftigen spieler geschützt werden. Und die Milliardenschweren Glücksspiel Anbieter sollen die illegalen Gewinne zurückzahlen. Das wäre mein Wunsch. Wenn das so einfach wäre....

Re: Klage / Sammelklage?
« Antwort #16 am: 13 Dezember 2019, 23:18:24 »
also meiner meinung nach kommt es vor gericht viel seriöser und glaubwürdiger vor, wenn der Kläger nicht ein Privatperson ist sondern ein Verband bzw. Verein ist. ich glaube nicht dass die gerichte gegenüber Verbände wie FAGS  mit so lachhafte Argumente kommen können, wie z.B. der Süchtiger hätte sich eine andere Zahlungsmethode gefunden, wenn diese nicht geklappt hätte. Oder der zahlungsdienstleister, der die Zahlung überhaupt möglich macht, von nichts ja wissen kann usw.

Re: Klage / Sammelklage?
« Antwort #17 am: 13 Dezember 2019, 23:21:51 »
Genau so sehe ich das auch kotek

Re: Klage / Sammelklage?
« Antwort #18 am: 14 Dezember 2019, 00:09:31 »
Wann gibt's denn mal wieder eine neue Verhandlung?

Re: Klage / Sammelklage?
« Antwort #19 am: 14 Dezember 2019, 18:47:32 »
also meiner meinung nach kommt es vor gericht viel seriöser und glaubwürdiger vor, wenn der Kläger nicht ein Privatperson ist sondern ein Verband bzw. Verein ist. ich glaube nicht dass die gerichte gegenüber Verbände wie FAGS  mit so lachhafte Argumente kommen können, wie z.B. der Süchtiger hätte sich eine andere Zahlungsmethode gefunden, wenn diese nicht geklappt hätte. Oder der zahlungsdienstleister, der die Zahlung überhaupt möglich macht, von nichts ja wissen kann usw.

Ich sehe das ein bisschen anders.
Zunächst einmal hat von den hier bekannten Klagen keiner aufgrund seiner Suchtkrankheit geklagt sondern die Klagen wurden mit dem Verbot lt. Glücksspielgesetz und der illegalen Mitwirkung der Banken/KK begründet. Dann wird das unter einem ganz anderen Aspekt behandelt, die Krankheit bleibt bei der richterlichen Entscheidung unbeachtet, weil sie gar nicht verhandelt wird.
Es geht hier somit um den wirtschaftlichen Schaden durch die immense Anzahl an Rückforderungen gegenüber Banken /KK. Ich rechne fest damit, dass eine Klage auf Rückforderungen gegen die Banken/KK, selbst wenn sie von einem Verband bis zum BGH geführt wird, verloren geht.

 

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