also meiner meinung nach kommt es vor gericht viel seriöser und glaubwürdiger vor, wenn der Kläger nicht ein Privatperson ist sondern ein Verband bzw. Verein ist. ich glaube nicht dass die gerichte gegenüber Verbände wie FAGS mit so lachhafte Argumente kommen können, wie z.B. der Süchtiger hätte sich eine andere Zahlungsmethode gefunden, wenn diese nicht geklappt hätte. Oder der zahlungsdienstleister, der die Zahlung überhaupt möglich macht, von nichts ja wissen kann usw.