Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden

  • 65 Antworten
  • 27029 Aufrufe
Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #30 am: 17 Oktober 2019, 08:00:58 »
Wir sitzen ja alle im gleichen Boot. Kenne mich - was die Juristik angeht - nocht so gut aus. Wäre denn hier nicht so ne Art Sammelklage sinnvoll?


Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #31 am: 17 Oktober 2019, 09:29:54 »
Du meinst wohl eine Musterfeststellungsklage^^

Wobei das Gericht ja schon festgestellt hat, dass SKRILL nicht in die Liste eingetragen ist und demnach eigentlich alles nichtig ist was mit OC zu tun hat und alles andere was mit Skrill in Deutschland gekauft wurde auch!

Demach wäre es theoretisch möglich SKRILL in Eigenregie zu kontaktieren und auf diesen Umstand und eine Fristsetzung der verspielten Beträge festzunageln. Soviel zur Theorie aber man sollte schon wissen was man tut und dennoch muss man den Beweis erbringen das der Betrag auch verspielt wurde. So ist zumindest meine Auffassung dazu ABER man sollte vorher schon einen Anwalt konsultieren denn Fallstricke gibt es genügend. Sicher ist eben Sicher^^
« Letzte Änderung: 17 Oktober 2019, 09:31:28 von Born4Nothing »
<a href="https://twitter.com/B4Nothing">follow on Twitter</a>

*

Offline Alex86

  • *****
  • 200
Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #32 am: 17 Oktober 2019, 09:37:04 »
ich habe hier schon geschrieben ohne eine Klage gegen Skrill wird nichts passieren. Da kann man 1000 Schreiben an die schicken es wird sich nichts tun. Ich hatte diesbezüglich auch anwaltliche Beratung.

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #33 am: 17 Oktober 2019, 11:28:44 »
Deswegen sagte ich ja auch theoretisch^^

Wobei ich gleich den Vorschlaghammer auspacken würde und mit Anwalt vorgehen würde!
<a href="https://twitter.com/B4Nothing">follow on Twitter</a>

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #34 am: 17 Oktober 2019, 20:24:42 »
War ja nur so ne Idee... irgendwie muss man da ja mal Erfolg haben?!

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #35 am: 17 Oktober 2019, 23:06:04 »
also ich werde aufjedenfall dagegen vorgehen, mein skrill konto hab ich noch und die kontoauszüge sind ausgedruckt :).

Wünscht mir Glück

*

Offline Alex86

  • *****
  • 200
Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #36 am: 18 Oktober 2019, 02:01:31 »
Viel Glück! Mit oder ohne Anwalt?

Grüße

*

Offline boxd2

  • *
  • 11
Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #37 am: 16 November 2019, 01:38:51 »
Gibt es schon was neues?

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #38 am: 16 November 2019, 22:55:51 »
Skrill/Netteller/RapidTransfer sind noch immer nicht bei der Bafin registiert bzw. in den Datenbank nicht drin. Weitere Infos von Anwälte  kamen in der Sache auch nicht.
Ich kann mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, wie so ein riesen Firma wie Skrill und Ihre Tochtergesellschaften, die sich hier von große Rechtsanwaltskanzlei vertreten lassen, so eine überlebenswichtige Registrierung einfach mal so vergessen haben könnten. Vor allem kann ich mir auch nicht erklären, wie Bafin diese Unternehmen, die ja total bekannt sind, einfach so diese Geschäfte abwickeln lassen haben. Eigentlich nciht vorstellbar

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #39 am: 17 November 2019, 10:03:38 »
Skrill/Netteller/RapidTransfer sind noch immer nicht bei der Bafin registiert bzw. in den Datenbank nicht drin. Weitere Infos von Anwälte  kamen in der Sache auch nicht.
Ich kann mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, wie so ein riesen Firma wie Skrill und Ihre Tochtergesellschaften, die sich hier von große Rechtsanwaltskanzlei vertreten lassen, so eine überlebenswichtige Registrierung einfach mal so vergessen haben könnten.

Die hier betroffenen Unternehmen haben alle Ihren Sitz im europäischen Ausland. Demzufolge ist eine Registrierung ganz und gar nicht überlebenswichtig, denn innerhalb der EU kann das Kreditinstitut, im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsverkehrs, grenzüberschreitend tätig sein. Es muss lediglich der eigenen nationalen Aufsichtsbehörde (deren "Bafin" in Großbritannien z.B.) mitgeteilt werden („Notifikation“).
Lediglich die Deutschen Banken/Finanzdienstleister, die hier zwangsläufig ja auch davon erfahren bzw mit denen kooperieren, müssen es der Bafin melden.

https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/bankenfinanzdienstleister_node.html

Es gibt eine europäische Verordnungen (https://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/de_reg_ecb_2014_17_f_sign.pdf), die das Ganze regelt. Hier bekommt die Bafin zwar meiner Ansicht nach mehr Zugriffsrechte, jedoch darf sie die Unternehmen in gewissen Situationen zur Auskunft "bitten"

Fakt ist aber, die genannten Finanzdienstleister unterwerfen sich nur dem europäischen Recht. Folglich möglicherweise umso doofer, wenn man das Deutsche Recht in Anspruch nehmen möchte (Berufungsverfahren hier). Warscheinlich ein Zufallsfund, womit man also auch Prozesse gewinnen kann, ohne das es hier noch um die eigentliche Streitfrage geht  ::)

Zitat
Vor allem kann ich mir auch nicht erklären, wie Bafin diese Unternehmen, die ja total bekannt sind, einfach so diese Geschäfte abwickeln lassen haben. Eigentlich nciht vorstellbar
Weil Sie es dürfen und Deutsche Finanzdienstleister&Banken kooperieren (was sie jedoch auch jederzeit beenden könnten, wodurch skrill hier in Deutschland gar nicht mehr nutzbar wäre.

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #40 am: 26 November 2019, 01:20:27 »
Wenn Skrill, unabhängig von dem Verbot von bestimmten Online Glückspielen in Deutschland, keine Lizenz hat, dürfen KK Unternehmen denn dann überhaupt Geld an dieses Unternehmen transferieren? Besteht hier evtl. die Möglichkeit, ein Chargeback bei den KK Unternehmen hierdurch zu begründen?

*

Offline boxd2

  • *
  • 11
Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #41 am: 26 November 2019, 02:39:18 »
Habe mich mal erkundigt wie der stand der Dinge ist und habe das von lenne bekommen
Leider haben sich die Klagen weiter verzögert, weshalb ich Ihnen aktuell keine neuen Informationen mitteilen kann. Wir sind weiter dran und hoffen, im nächsten Jahr mehr zu wissen.

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #42 am: 29 November 2019, 23:57:02 »
Wenn Skrill, unabhängig von dem Verbot von bestimmten Online Glückspielen in Deutschland, keine Lizenz hat, dürfen KK Unternehmen denn dann überhaupt Geld an dieses Unternehmen transferieren? Besteht hier evtl. die Möglichkeit, ein Chargeback bei den KK Unternehmen hierdurch zu begründen?

Aufgrund des EU-Recht kann ein innerhalb Europa´s lizensierter Finanzdienstleister überall in der EU ohne ein weiteres Genehmigungsverfahren seine Dienstleistungen anbieten und bewerben. Warum sollte ein nationales KK Unternehmen also die Transaktionen zu jenen Finanzdienstleister unterbinden? Solange es sich also um grundsätzlich legale EU Unternehmen handelt, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen würde.

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #43 am: 30 November 2019, 00:05:14 »
Bafin ist aber nicht irgend ein Institution. Meiner Meinung nach müssen alle Finanzdienstleister sich dort registrieren, die in Deutschland Geschäfte tätigen. Erst Recht wenn es sich um so ein großes Unternehmen handelt.

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #44 am: 30 November 2019, 00:21:40 »
Bafin ist aber nicht irgend ein Institution. Meiner Meinung nach müssen alle Finanzdienstleister sich dort registrieren, die in Deutschland Geschäfte tätigen. Erst Recht wenn es sich um so ein großes Unternehmen handelt.

Ich lege dir mal folgende Informationsquelle nahe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Wirtschaftsraum

Ebenfalls widerlegt die Bafin selber deine Meinung:
In einem Staat des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) zugelassene Kreditinstitute sind grundsätzlich berechtigt, ihr Geschäft auch in anderen Mitgliedsstaaten auszuüben
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Zulassung/zulassung_node.html;jsessionid=AB90712400F726B7EAECD7DC3C2B511B.2_cid381

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums