Die Anwälte sind verpflichtet Beratungshilfe anzubieten. Ob man sich aber jemanden anvertrauen möchte, der keine Lust auf einkommensschwache hat, kann man natürlich in Frage stellen.
Die Frage ist, ob die Rechtspfleger die Beratungshilfescheine bei Glücksspiel ausstellen. Und ob man im Falle einer Klage dann pkh erhält steht noch mal auf einem anderen Blatt.