Hi Macco!
Eine Klage gegen sich zu haben, macht wohl jeden von uns nervös.
Da kommt etwas vollkommen Neues auf uns zu mit absolut offenem Ausgang.
Die Entscheidung, ob Du die Klage erwiederst, liegt ganz alleine bei Dir.
Horche in Dich hinein, ob Du dem anstehenden Druck gewachsen bist.
Juristisch musst Du Dich auf Deinen Anwalt verlassen. Natürlich kann auch er keine Garantien geben, wie das Gericht sich letztlich entscheidet.
Bei 4000 € wird die Sache bei Deinem Amtsgericht entschieden.
Es könnte also sein, dass die LBB, sofern sie verliert, auch noch in die nächste Instanz zum Landgericht geht.
Dir läge diese Möglichkeit, solltest Du verlieren, genau so offen.
Hast Du das mit dem Vergleich durchgerechnet? Du musst auf jeden Fall dann Deinen Anwalt auch selbst bezahlen.
Wenn ich nun mal fiktive Zahlen nennen darf: Beim Vergleich wird halbe halbe gemacht - Dein Anwalt nimmt vielleicht 1500 € - dann hast Du immer noch 3.500 €, die Du irgendwie begleichen musst.
Dann würdest Du also den Nervenkrieg für schlappe 500 Kröten weniger aushalten müssen.
Die Klage abwehren kannst Du ja nicht durch Begleichung der Schulden. Also bleiben nun noch zwei Fälle übrig - Du gewinnst oder Du verlierst.
Du gehst also mit 0 raus oder hast stattdessen knapp 7.500 € Schulden, die Gerichtskosten mit eingerechnet.
Da die LBB bereits einmal verloren hat in München, kann sie sich nun nicht mehr damit heraus reden, dass sie von nichts gewusst hat.
Eher kann man ihnen vorwerfen, dass sie "sehenden Auges" aus Profitgier nichts unternommen hat, um die Zahlungsströme im Rahmen des unerlaubten Glückspiels zu unterbinden.
Wenn ich jetzt hier weiterschreiben würde, würde ich Dir Deine Entscheidung, die Du zu treffen hast, doch abnehmen - daher lasse ich es lieber ...
Nachtrag: Das setzt natürlich voraus, dass die Kreditkartenzahlungen allesamt dem unerlaubtem Glückspiel zugeflossen sind.