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Wieder ein negativ Urteil

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Bastian0307

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #45 am: 01 Juli 2019, 12:53:13 »
Aber was ich mich frage was mit sofort/klarna ist. Letztendlich ist es ja eine schlichte überweisung die über ein von diesen Firmen bereitgestelltes Formular durchgeführt wird. Es müsste doch in diesem Fall dann doch die Hausbank bzw. der der das Girokonto zur Verfügung gestellt hat belangt werden? Weil bei diesen Überweisungen sieht man doch keinen Dienstleister auf den Auszügen und somit verhält sich das ganze doch wie als hätte man mit KK bezahlt?

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Offline Ingo

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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #46 am: 01 Juli 2019, 13:16:54 »
Die Hausbank kannst Du dafür nicht belangen, Sie führt nur Deine eigene ausgelöste Überweisung aus. Jene wären dann die, die es Dir ermöglicht haben um an die Daten zu kommen, sprich Giropay, Sofort GmbH etc. eventuell auch die Empfängerbank in DE oder dem Zahlungsdienstleister welcher die Zahlung erhält.

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Offline Ingo

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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #47 am: 01 Juli 2019, 13:21:39 »
Die Hausbank kannst Du dafür nicht belangen, Sie führt nur Deine eigene ausgelöste Überweisung aus. Jene wären dann die, die es Dir ermöglicht haben um an die Daten zu kommen, sprich Giropay, Sofort GmbH etc. eventuell auch die Empfängerbank in DE oder dem Zahlungsdienstleister welcher die Zahlung erhält.

Du kannst auch, sofern die Überwesiung nicht all zu lang her ist einen Überweisungsrückruf beantragen.
In Regress gegen den Zahlungsauslösedienst könnte eine Bank gehen, scheint aber alles zu aufwendig für diese zu sein, daher wiegeln sie ab.

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #48 am: 01 Juli 2019, 13:38:05 »
Aber was ich mich frage was mit sofort/klarna ist. Letztendlich ist es ja eine schlichte überweisung die über ein von diesen Firmen bereitgestelltes Formular durchgeführt wird. Es müsste doch in diesem Fall dann doch die Hausbank bzw. der der das Girokonto zur Verfügung gestellt hat belangt werden? Weil bei diesen Überweisungen sieht man doch keinen Dienstleister auf den Auszügen und somit verhält sich das ganze doch wie als hätte man mit KK bezahlt?

Zwischen "Buchungsbelastung" (Kreditkarte) "Lastschriften" (Girokonto) und einer klassischen Überweisung gibt es einen entscheidenen Unterschied:
Eine Überweisung ist eine von DIR autorisierte und ausgeführte Zahlung. In den anderen Fällen wird dein Konto von der jeweiligen Fremdbank im Auftrag des dortigen Kontoinhabers belastet.

Überweisungen sind daher meist nur innerhalb weniger Stunden nach Ausführung mit Hilfe der Bank rückbuchbar (Wenn das Geld noch nicht beim Empfänger gebucht ist geht das)
Wenn das Geld aber bereits einem anderen Konto gutgeschrieben wurde, ist es zu spät. Die Bank hat keinen Zugriff mehr auf den Betrag. In einem solchen Fall musst du rein theoretisch bei deiner Bank eine Rücküberweisung anfragen. Diese kontaktiert die andere Bank des Empfänger, und die Bank des falschen Empfängers wendet sich an ihren Kunden dem du das Geld aufs Konto überwiesen hat. Der muss dann quasi zustimmen. Rein nach meiner Logik her wäre das dann das Online Casino selbst. Naja und ich denke, das sich dann jetzt jede weitere Frage dazu erübrigt hat  :D

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Offline Ilona

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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #49 am: 01 Juli 2019, 14:08:46 »
Danke Dennis,
dass du das noch einmal klarstellst. Ich habe es auch mehrfach versucht, komme aber nicht bei allen durch. Was wir hier bisher betrieben haben, war das Chargeback von Lastschriften. Das kann man innerhalb von 8 Wochen selbst veranlassen. Im Onlinebanking ist es ein Klick. Darüberhinaus (13 Monate) kann man es über die Bank veranlassen. Einige Banken machen es, andere nicht. Es geht also um eine Rückbuchung (chargeback).

Alles andere sind Forderungen, die man an das Gegenüber (KK, Bank etc) stellt. Und das ist der wesentlich schwierigere Weg.

LG Ilona

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Bastian0307

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #50 am: 01 Juli 2019, 14:52:46 »
@Ilona

Bin seit Ende letzten Jahres hier mit dabei von daher verstehe ich das ganze schon keine Sorge.


Hatte mich nur interessiert da man ja die Überweisung bei Sofort z.b. klar mit der Tan autorisiert jedoch müsste rein logisch aus rechtlicher Sicht Sofort blockieren spätestens die Hausbank aufgrund der Illegalität die Transaktion abbrechen. Systemtechnisch ist das bei Sofort als auch bei der Hausbank realisierbar. Deshalb meine Frage.

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Offline Ingo

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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #51 am: 01 Juli 2019, 15:03:03 »
da Du dies schreibst,  ich hatte mehr oder weniger vorhin das Vergnügen dazu, mit meiner Bank deswegen Kontakt aufzunehmen. ich habe das Chatprotokoll gespeichert. Ich kann ja wenn gewünscht, es  in abgeänderter Form (Namen) in die eigenen Erfahrungen posten. Meine Hausbank hat es mir nicht leicht gemacht und da war viel Unwissenheit oder geblocke dabei.
« Letzte Änderung: 01 Juli 2019, 15:13:48 von Ingo »

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #52 am: 01 Juli 2019, 15:38:58 »
Gerne Ingo
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

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Offline Max

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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #53 am: 01 Juli 2019, 15:56:14 »
Herr Reeckmann hat mir persönlich davon abgeraten etwas gegen die Einzahlung per Kreditkarte zu unternehmen. Er sagte, dass es hier zu Schwierigkeiten kommen kann und diese Fälle sehr unsicher sind. Bei mir war das allerdings ein gegenüber der PP-Einzahlungen verschwinden geringer Betrag.

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Rofl1312

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #54 am: 01 Juli 2019, 15:59:14 »
da Du dies schreibst,  ich hatte mehr oder weniger vorhin das Vergnügen dazu, mit meiner Bank deswegen Kontakt aufzunehmen. ich habe das Chatprotokoll gespeichert. Ich kann ja wenn gewünscht, es  in abgeänderter Form (Namen) in die eigenen Erfahrungen posten. Meine Hausbank hat es mir nicht leicht gemacht und da war viel Unwissenheit oder geblocke dabei.

Dies würde arbeit für die Bank bedeuten, und man sollte sich genau überlegen ob man einen Rückruf startet, es kann sehr teuer werden.
Die Banken/Dienstleister die die Gelder für die Casinos verwalten, sind dazu angehalten jeglichen Rückbuchungsversuch abzublocken.

Wenn Ihr einmal die Kontrolle verloren habt, und z.B. 12 Überweisungen zurückholen wollt, dann seid ihr schnell mal 150€ los, die hättet Ihr auch verbrennen können, hätte den gleichen Sinn.

Es sind halt einfach schlecht geschulte Kundenberater die am Telefon sitzen, bei meiner damaligen Sparkasse wurden noch nicht wert gestellte Überweisungen binnen weniger Minuten zurückgebucht.
Sofortüberweisungen oder Giropaybuchungen konnten ebenfalls problemlos storniert werden im Bereich offenen Aufträge.

Blockt Euch einfach bei Sofort Giropay und co, die Bieten ein Sperrformular an, Eure IBAN wird somit geblockt und kann nie wieder freigegeben werden, warum Bieten sie dieses Formular bloß an ? ;)
Die meisten Banken bieten Echtzeittransaktionen an, so könnt Ihr trotzdem noch problemlos Online Einkaufen.


Es bleibt weiterhin ein spannendes Thema, wenn ich mal meine Briefe durchgehe die ich vom Anwalt der Gegenseite erhalten habe, decken sich die Aussagen irgendwie mit denen der Richter, war von einen früheren CB-Versuch.



Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #55 am: 01 Juli 2019, 16:36:42 »
Sauber Ilona .... Warum gibt es hier kein gefällt mir Händchen.
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #56 am: 03 Juli 2019, 18:15:26 »
Ich muss hier kurz mal einharken.

Hatte über Trustly bezahlt und diese haben mir auch (nach Aussage meiner Bank) aus eigenem Interesse die 2000 Euro zurück überwiesen.
Meine Bank (Postbank) hatte einen Überweisungsrückruf veranlasst meinte aber es liegt nicht mehr in Ihrer Macht sondern auf Kullanz der anderen Bank.

Vielleicht doch bei großen Summen Probieren?

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Kläger2019

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #57 am: 03 Juli 2019, 19:58:07 »
Wie lange ist zwischen bezahlen und zurückuberweisen vergangen?

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #58 am: 04 Juli 2019, 14:30:04 »
Wegen der vielen Nachrichten,
Zwischen den überweisen und Dem Anruf der der Bank lagen Ca. 8 Stunden. (16 Uhr Überweisen und 24 Uhr angerufen)

Bis das Geld wieder auf dem Konto war dauerte es 7 Tage, hatte es schon abgeschrieben.

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #59 am: 05 Juli 2019, 06:08:35 »
Ich muss hier kurz mal einharken.

Hatte über Trustly bezahlt und diese haben mir auch (nach Aussage meiner Bank) aus eigenem Interesse die 2000 Euro zurück überwiesen.
Meine Bank (Postbank) hatte einen Überweisungsrückruf veranlasst meinte aber es liegt nicht mehr in Ihrer Macht sondern auf Kullanz der anderen Bank.

Vielleicht doch bei großen Summen Probieren?

Du verstehst das Bankensystem/Transaktionssystem überhaupt nicht. Bei Einzahlung in illegale Online Casinos über z.B. Paypal, erteilst du dem "Zahlungsdienstleister" Paypal  eine Einzugsermächtigung des jeweiligen Betrages, der zeitgleich dem Online Casino das Geld aufs Paypal Konto gutschreibt. Folglich hast du direkt das Geld als Zockerguthaben verfügbar, obwohl du nicht mals einen Cent vom Girokonto faktisch in dem Moment herausgegeben hast.

Wichtig bei SEPA Lastschriften ist zu wissen:
Im Gegensatz zur Überweisung wird der Zahlungsvorgang bei der Lastschrift nicht vom Zahlungspflichtigen ausgelöst, sondern vom Zahlungsempfänger, der seiner Bank als erster Inkassostelle den Auftrag zum Einzug einer Lastschrift erteilt. Den Vorgang bezeichnet man auch als „Lastschrifteinreichung“, den Zahlungsempfänger dementsprechend als „Lastschrifteinreicher“.
Einer SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden, so dass der Belastungsbetrag wieder gutgeschrieben wird. Bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Zahler innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen. Dies geschieht automatisiert und Bedarf nicht der Zustimmung des Zahlungsempfängers. Dadurch ist deine Hausbank auch strafrechtlich gesehen (Vermittlung von Zahlungen an illegale Casinos) fein raus. Hier ist derjenige geschädigt, der das Geld zuvor bei dir abbuchen ließ. Da dies aber nicht das Online Casino selber war , sondern der Zahlungsdienstleister (Paypal, KK Unternehmen etc) im Zuge des Zwischenvermittlers, entsteht ihm erst einmal der finanzielle Schaden, da er das zurückgebuchte Geld bereits längst weiter ans Online Casino gereicht hat.
Man kann zwar davon ausgehen, das gewisse noch vorhandene Casinos mit PP, auf denen die Zahlung mit PP noch möglich ist, untereinander Ausgleichsverträge geschlossen haben um sich finanziell gegenseitig auszugleichen, aber damit beweisen die umso mehr, das sie weiter immer noch bewusst großen Profit  aus derartigen Zahlungs-Vermittlungen bewusst und unbehelligt der rechtlichen Lage mitnehmen.

 Darum klagen die auch nicht, weil die Rechtslage hier eindeutig ist und das Fortführen der Zahlungsmöglichen für Casinos bewusst rechtswidrig weitergeführt wird.

Wichtig bei den über Trustly-Überweisungsaufträgen:
Bei einer über Trustly, als Dritter und fungierender Zahlungsvermittler, zahlst du mittels einer selbstständig ausgeführten Direktüberweisung ein. Das Geld wandert direkt über das Bankkonto von Trustly an das OC.. trustly selber erntet nur ihre Transaktionsgebühr. Für das Unternehmen also komplett risikolos, da Rückbuchungen nur zeitlich begrenzt möglich sind und ihnen selbst als Vermittler anders als beim einfachen Lastschriftwiderrufsverfahren, niemand nachträglich Kapital vom Konto abgreifen kann.
Inwieweit sie strafrechtlich hier in Deutschland zur Rückzahlung gezwungen werden können bleibt fraglich, bedarf aber der Absicht zu klagen und mögliche Risiken der weiteren Verschuldung im Falle der Niederlage hinzunehmen

Der Zahlungsauftrag im heutigen Zahlungsdiensterecht gilt seit November 2009 und ist nach § 675f Abs. 3 Satz 2 BGB gesetzlich definiert. Danach handelt es sich um eine rechtliche Erklärung des Zahlungsdienstenutzers an seine kontoführende Bank, dass ein bestimmter Zahlungsvorgang ausgeführt werden soll. Als „rechtliche Erklärung“ ist eine geschäftsbesorgungsrechtliche Weisung im Sinne des § 665 BGB in Verbindung mit § 675c Abs. 1 BGB zu verstehen. Es handelt sich damit weder um eine Anweisung noch um einen Auftrag, sondern das heutige Zahlungsdiensterecht der §§ 676a ff. BGB geht von einem Vertrag aus.[2] Der Zahlungsauftrag wird wirksam, wenn dieser seiner kontoführenden Bank zugegangen ist (§ 675n Abs. 1 BGB).

In dem Falle ist deine Hausbank komplett aus der Verantwortung. Es gibt keine technische Möglichkeit für die. Daher bieten die nur den Überweisungsrückruf an. Der geht über Trustly logischerweise an die Bank des Empfänges. Die nehmen Kontakt mit dem Kunden auf (das Online Casino) und versuchen nur zu vermitteln, das die eine nicht korrekte Überweisung zum zurückbuchen frei gegeben wird.

Spätestens jetzt sollte dir klar sein... du stehst am Ende in der Verantwortung klagen zu müssen.... und zwar nicht gegen deine Hausbank sondern gegen das Online Casino selber

 

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