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Wieder ein negativ Urteil

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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #15 am: 28 Juni 2019, 20:21:28 »
Wirklich unglaublich.... ein weiteres Urteil bzgl. Kreditkarten und Banken und alle drehen auch wegen PayPal durch.
Wir reden hier immer noch von rechtlich komplett verschiedenen Ausgangspositionen und können uns bezüglich Paypal Chargeback weder negativ noch positiv beeinflusst fühlen.

Bitte Leute, findet zu euch, kriegt eure Sucht in den Griff und wartet das erste PayPal Urteil ab anstatt hier anderen Leuten Panik zu machen!

Genießt das Wochenende.....

*

Rofl1312

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #16 am: 28 Juni 2019, 21:04:56 »
Für mich sind die Urteile zu "einseitig", die großen Gewinnen in der Regel immer.

Aus meiner Sicht spielt die Sucht hier auch eine wichtige Rolle, die wird in den Urteilen so gut wie nie in betracht gezogen, wer innerhalb von ein paar Wochen tausende von Euros verzockt ist krank, und wer krank ist, ist nicht in der Lage vernünftige Entscheidungen zu treffen.

Die Banken erhöhen den Dispositionskredit, das Limit der Kreditkarte ohne überhaupt zu hinterfragen warum auf einmal von heute auf Morgen Herr Müller soviel Geld benötigt, warum im 30 Minuten Takt Kreditkartenzahlungen ins Ausland gehen, warum Überweisungen ins Ausland gehen..
Ein guter Berater erkennt das da was nicht richtig läuft, aber heutzutage ist der Euro mehr Wert wie der Mensch, Hauptsache die Limits ans Limit gesetzt und fleißig Zinsen kassiert.
Der Bank ist es latte ob die Gelder überhaupt jemals zurückgezahlt werden, Zwangsvollstreckung oleeee, da ist der gute Kunde der 4543543542 Millionen Jahre Kunde WAR genau soviel Wert wie der dreck unter den Schuhen..
Die Banken wissen genau was der Kunde da macht, und hinter her wird sich auf Dumm gestellt, und der kranke ist so arm wie eine Kirchenmaus und guckt in die Röhre, Haus weg, Frau weg, Auto weg, alles weg.
Geldwäsche mit fleißiger Unterstützung der Richter dieses "Landes":

Traurig.
« Letzte Änderung: 28 Juni 2019, 21:08:49 von Rofl1312 »

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #17 am: 28 Juni 2019, 21:11:50 »
Jo Mal alles durchgelesen... Und seien wir doch Mal ehrlich..... Ein Mitglied hier im Forum hatte es schon Mal gesagt das Herr Lenne meinte das wohl keine Chance gegen die Banken besteht aber gegen die mit denen wir ein Vertrag eingegangen sind das heißt mit dem Casinos die müsten wir verklagen...  Was mit Sicherheit nicht geht. Ich habe noch nie gesehen das eine Bank für Casinos wirbt PayPal, Skrill, Klarna aber schon ..... Ich melde mich beim Casino an möchte mit PayPal eine Zahlung tätigen ,es kommt eine Neue Seite dort steht genau wohin das geld gehen soll können also nicht sagen oder wissen das das Geld an Casinos geht  außerdem wirbt PayPal für das.casino was noch ein Beweis dafür ist das sie Wusten wohin das geld geht so auch bei Skrill und Klarna. Bei der Bank ist es so die bekommen einen Auftrag per vom Anbieter und führen ihn aus erkennen dann das es um Glückspiel handelt und errichten eine Gebühr zu ungünsten des Karten Halters. .... Nur Frage ich mich warum die Richter immer Paragraf 9 mit einbeziehen und sagen das die Dienstleister kein Verbot erhalten haben und deshalb zahlen ,es ist doch ganz klar beschrieben das das Mitwirken schon verboten ist dann ist doch völlig egal ob sie ein Verbot erteilt bekommen haben . So also  der eine Wirbt sogar dafür und vergibt sogar Bonus wenn man über PayPal einzahlt dies ist eine klare Mitwirkung die verboten ist . Die Bank selber nimmt nur Daten an uns verarbeitet sie weiter dort ist zunächst nicht erkennbar wohin auf Deutsch wir müssen PayPal &Co sowie die Casinoanbieter verklagen.
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #18 am: 28 Juni 2019, 21:31:57 »
@Rofl1312
Aber bei Paypal ist es doch anders oder ??
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

*

Rofl1312

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #19 am: 28 Juni 2019, 21:36:59 »
Wenn ich es richtig verstanden habe, würde man ein Casino verklagen können aber man hätte kein Anspruch auf das Geld, irgendein § besagt das man da kein Anspruch drauf hat.
Ein Beispiel wäre, ich Verkaufe dir 2g Oregano und sage dir es ist Gras was dich so richtig wegfi...t , du könntest zur Polizei gehen und mich anzeigen wenn du feststellst es ist kein Gras, aber auf das Geld hättest du keinen Anspruch weil es aus einer Straftat stammt.
Nun ist es wieder so, wir haben uns alle in mehreren Fällen strafbar gemacht in Sachen Teilnahme am illegalen Glücksspiel wenn man den Glücksspielstaatsvertrag zur Hand nimmt oder Stgb, da könnte man ja theoretisch aber auch nur theoretisch die Bank mit ins Boot holen..

Denn: Wenn die Bank nicht weiß wohin das Geld fließt (sie weiß es aber MCC,Whitelist und co.) und der Nutzer nicht weiß das Onlineglücksspiel illegal ist, dann ist die Bank mindestens wegen Beihilfe dran, denn auch die ist laut Stgb Strafbar.
Wenn vor dem Gesetz alle gleich zu Behandeln sind, dann Schütz die Bank auch nicht das Argument sie weiß es nicht, denn der Glücksspieler weiß es auch nicht das Onlineglücksspiel illegal ist, eigentlich das gleiche Argument auf beiden seiten.

Die Bank darf dieses Argument verwenden und der Kunde der Bank nicht, warum? Wohl eine Frage für eine Doktorarbeit.


Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #20 am: 28 Juni 2019, 21:45:58 »
Ja dehalb die Füsse still halten, klar können die Gerichte auch für PayPal das Urteil fällen aber es gibt noch keins.......

Noch was ein Zitat aus dem Urteil "Der MCC-Code 7995 unterscheide nicht zwischen „erlaubten“ und aus Sicht einiger deutscher Bundesländer „unerlaubtem“ Glücksspiel." .

Das stimmt aber seit Februar sind in ganz Deutschland Casinos unerlaubt. Zu dieses Zeitpunkt können sie sich darauf berufen . Allerdings hätte die Bank auch wissen Müssen da die Bankleitzahl alleine schon ein hergibt von wo man gezahlt hat .... Mann kann auch sagen für jede Niederlage Lernt der Anwalt dazu  die Schlafen nicht ich bin noch der Meinung wenn geld dagewesen währe und man hätte Berufung eingelegt würde ein anderes Urteil herauskommen.

AG dort sitzen kleine Fische

LG schon Leute die besser verdienen und teilweiße in irgendwelchen Vorständen sitzen.

oLG die gut bezahlten und auch hier sitzen viele im Vorstand.

BGH hier sitzen Leute die sehr gut verdienen und meist nicht in irgendeinem Vorstand sitzen die sich Zeit nehmen und komischer Weise die Urteile des AG ähneln.

So alles wieder auf null  . Schönes Wochende
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #21 am: 28 Juni 2019, 21:56:42 »
Die Klage beläuft sich nur auf Rückzahlung wegen Verstöße des Glücksspiels.. .eigentlich wolt ich nicht mehr schreiben...  Stell dir Mal vor die Bank verliert was meinst du was los währe ,alle würden die Banken verklagen selbst der Verbraucherschutz würde die Banken in Regress nehmen sie  verklagen und und und außerdem ist nicht zu erkennen ob ein verfahrensfehler vorliegt . Nochmal abwarten und Tee trinken es war uns von Anfang klar daß es in die Hose gehen kann.
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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #22 am: 28 Juni 2019, 22:02:48 »
Du sprichst wieder nur für KK Zahlungen oder??
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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #23 am: 28 Juni 2019, 22:09:00 »
Ja
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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #24 am: 29 Juni 2019, 06:16:12 »
Dennoch sind alles auch Einzelfälle oder nicht? Wie lange gibt es CB schon? Glaube lange. Und alles was mit PayPal zu tun hat, läuft komischerweise. Also könnte man sagen, um zu entzerren, KK läuft scheisse, PayPal wird klappen? Was wäre denn, wenn du schon einen Verzicht hast, wären alle Urteile dann nicht egal? Denn wie mal gelesen, Verzicht ist Verzicht und dann wäre man raus aus der Nummer.
Also die Sucht habe ich schon im Griff, seit Februar gehe ich regelmäßig zur Therapie. Kann ich auch nur jedem empfehlen.
Ihr Mann hieß Eberhard Grün, er hat Sie tanzen geseh'n.

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #25 am: 29 Juni 2019, 09:57:55 »
Also hier ist der Unterschied KK zu Paypal

KK

Kunde—-Bank—- KK— OC 
Kunde—-Bank—- KK— Skrill—OC
Klage im Moment gescheitert.


Paypal

Kunde—Paypal—-OC




Oder sehe ich das falsch


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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #26 am: 29 Juni 2019, 10:11:38 »
Also hier ist der Unterschied KK zu Paypal

KK

Kunde—-Bank—- KK— OC 
Kunde—-Bank—- KK— Skrill—OC
Klage im Moment gescheitert.


Paypal

Kunde—Paypal—-OC
Kunde— Skrill—-OC

Skrill Klage erfolgreich bzw. außergerichtlicher Vergleich   
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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #27 am: 29 Juni 2019, 10:25:47 »
Danke 
Ihr Mann hieß Eberhard Grün, er hat Sie tanzen geseh'n.

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #28 am: 29 Juni 2019, 10:36:22 »
Hmmm ich würde eher sagen.

KK:

OC - KK/Bank - Kunde
Gescheitert

OC - Skrill - KK/Bank - Kunde
Gescheitert

PP:

OC - PP - Kunde
Teilweise verzichte seitens PP

OC - PP - KK/Bank - Kunde
Keine Urteile

Skrill:

OC -Skrill - Kunde
Vergleich
« Letzte Änderung: 29 Juni 2019, 11:30:56 von Pocasso »
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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #29 am: 29 Juni 2019, 10:47:29 »
OC - PP - Kunde Guthaben
OC - PP - Bank Lastschrift Kunde

Verhältnis ist aber immer PP Kunde,
da die Bank bei Rückbuchung immer außen vor ist.




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