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Landgericht Berlin: Hinweisbeschluss Chargeback nicht zulässig

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Re: Landgericht Berlin: Hinweisbeschluss Chargeback nicht zulässig
« Antwort #15 am: 29 Juni 2019, 23:09:13 »
Also der Beschluss ist ja ziemlich frisch das Gesetz ja nicht. Ich denke dass die Gerichte jetzt sich langsam mal an den Beschluss halten sollten.

Und ich bin mir ziemlich sicher dass es auch passieren wird !!!
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Landgericht Berlin: Hinweisbeschluss Chargeback nicht zulässig
« Antwort #16 am: 30 Juni 2019, 00:10:05 »
Alles bissel komisch das ist der 2 Beschluss wo man zurückgezogen hat obwohl man selber als leihe weiß das was im Beschluss steht überhaupt nicht mit dem Gesetzt passt überhaupt nicht da werden Passagen aus dem gesetzt gezogen die dann für KK in die Karten passen aber das diese sich mit anderen Gesetzen beißen und eigentlich irrelevant sind merkt keiner .. .. natürlich spielt das liebe geld eine Rolle aber wie meine Meinung immer noch ist das wenn Geld da währe und man weiter klagen würde Mannes gewinnen könnte. Schade das Herr Lene der hier auch angemeldet ist sich nicht Mal dazu äußert und uns Mal aufklärt ob dieser Beschluss seine Richtigkeit erfährt oder ob das nicht schon befangen heit der Richter  ist .  . Es wird ja wirklich kein Wort darüber verloren das dies illegal ist..   vielleicht hat der Kläger auch ein Anruf erhalten stillschweigend nicht weiter zu machen ?!?! Oder verfahrensfehler !?!? Schade hätte mich Mal aus den Augen eines Anwalt s den Beschluss erklärt bekommen ( habe noch kein Anwalt , warte bis zum Mahnbescheid).
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

Re: Landgericht Berlin: Hinweisbeschluss Chargeback nicht zulässig
« Antwort #17 am: 30 Juni 2019, 08:49:43 »
Also der Beschluss vom Ministerium ist ja ziemlich frisch das Gesetz der Glückspielverordnung ja nicht. Ich denke dass die Gerichte jetzt sich langsam mal an den Beschluss vom Ministerium halten sollten.

Und ich bin mir ziemlich sicher dass es auch passieren wird !!!
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

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Offline Ltr88

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Re: Landgericht Berlin: Hinweisbeschluss Chargeback nicht zulässig
« Antwort #18 am: 30 Juni 2019, 11:20:42 »
Gegen Banken direkt vergiss es! Die machen genug miese und der Steuerzahler zahlt am Ende .....  sehe da keine Hoffnung... Paypal möchte Geld von uns was sie sich e von den Casinos wieder holt in der Regel.... ich sehe da unsere Chance das wird schon werden!

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Offline Ingo

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Re: Landgericht Berlin: Hinweisbeschluss Chargeback nicht zulässig
« Antwort #19 am: 30 Juni 2019, 12:05:20 »
Zitat
Die machen genug miese und der Steuerzahler zahlt am Ende

Warum denn nur? Mir fielen einige negative Gründe ein.... Wo kein Kläger.... wird putzmunter weitergemacht.

Also wenn man mal den Aspekt der Rückabwicklung beiseite schiebt, könnte man das Beteiligen der jeweiligen Institute in der Grauzone auch verhintern und mehr Kontrolle jener.


 

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