Genau so sehe ich das auch, pay pal sollte nicht das Problem sein, wenn die Sparkasse jetzt einlenkt.
was ich eben noch gelesen habe gibt es einen frischen Beschluss aus Niedersachsen, der für das ganze Bundesgebiet gilt.
Da wurde jetzt einem großen Zahlungsdienstleister (Name wurde nicht bekannt gegeben) es untersagt an den illegalen Transaktionen mitzuwirken in Verbindung mit Glücksspiel:
17.6.19
https://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/online-casino-niedersachsen-untersagt-erstmals-zahlungsanbieter-mitwirkung-an-zahlungsverkehr-177732.htmlOnline-Casino: Niedersachsen untersagt erstmals Zahlungsanbieter Mitwirkung an Zahlungsverkehr
Pistorius: „Wir setzen damit gegenüber der gesamten Branche ein Zeichen!“
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Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat als zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde erstmalig einem großen, international tätigen Zahlungsdienstleister die Mitwirkung am Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit in Deutschland unerlaubtem Glücksspiel untersagt. Dies erfolgte mit Wirkung für das gesamte Bundesgebiet.
Dazu sagt der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Wir setzen damit ein Zeichen und gehen davon aus, dass nun der Druck auch auf andere Zahlungsdienstleister zunimmt, ihre Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel neu zu ordnen, wenn dies nicht schon geschehen ist.“
Das Anbieten von Glücksspielen im Internet ist in Deutschland nach dem geltenden Glücksspielstaatsvertrag grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen gelten lediglich für den Vertrieb der staatlichen Lotterieprodukte und im Bereich der Sportwetten sowie, aufgrund einer landesrechtlichen Sonderregelung, in Schleswig-Holstein. Für Online-Casinospiele einschließlich Online-Poker hingegen gilt, dass die Veranstaltung und Vermittlung über das Internet verboten und im Übrigen auch strafbar ist. Gleiches gilt für die sogenannten Zweitlotterien („Schwarze Lotterien“), die, da ihnen ein eigener Spielplan oder eine eigene Ziehung nicht zugrunde liegt, keine echten Lotterien sind, sondern nach deutschem Recht unzulässige Wetten auf die Ziehungsergebnisse inländischer oder ausländischer Lotterieanbieter. „Online-Casino“, so Pistorius, „ist keine Bagatelle, durch den Glücksspielstaatsvertrag verboten und zudem strafbar. Inzwischen wird damit allerdings ein Milliardenmarkt bewegt. Die Akteure sind in aller Regel Unternehmen mit Sitz im Ausland, die sich dem Zugriff der deutschen Behörden entziehen.“
Das der Zahlungsunterbindung zugrundeliegende unerlaubte Glücksspielangebot wurde bereits untersagt. Obwohl Gerichte das behördliche Vorgehen bestätigt haben, führen die Glücksspielunternehmen ihre unerlaubten Angebote aus dem Ausland heraus weiter, wo sie sich dem Zugriff deutscher Behörden weitestgehend entziehen können. Daher wendet sich das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auch an die beteiligten Zahlungsdienstleister mit dem Ziel, auf diese Weise die Durchführung der illegalen Angebote effektiv zu unterbinden. Dazu Minister Pistorius: „Die Zahlungsdienstleister tragen hier eine wichtige Verantwortung. Sie sind gesetzlich aufgefordert, Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel zu unterlassen.“
Der Glücksspielstaatsvertrag enthält ein allgemeines Mitwirkungsverbot, das sich unmittelbar an alle am Zahlungsverkehr mit unerlaubtem Glücksspiel Beteiligten richtet und zu entsprechenden eigenverantwortlichen Maßnahmen verpflichtet. Die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel ist verboten. Dahinter steht die Überlegung, dass ein wesentlicher Bestandteil der für das Betreiben von unerlaubtem Glücksspiel erforderlichen Infrastruktur wegfallen würde und das Vorgehen gegen unerlaubtes Glücksspiel nachhaltig erfolgreich sein könnte, wenn Zahlungsdienstleister sich rechtskonform verhalten und derartige Zahlungen nicht mehr durchführen. Es ist dem Unternehmen selbst überlassen, welche Maßnahmen es ergreift, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Sofern die Zahlungsdienstleister sich nicht an das Mitwirkungsverbot halten, kann ihnen die Mitwirkung am Zahlungsverkehr nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote behördlich untersagt werden. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ist insoweit zentral für das gesamte Bundesgebiet zuständig.
Das Ministerium korrespondiert aktuell mit einer ganzen Reihe überwiegend ausländischer Unternehmen, bei denen die Mitwirkung an Zahlungsverkehr mit illegalem Glücksspiel festgestellt werden konnte. Einige dieser Unternehmen haben bereits reagiert und Zahlungen eingestellt. Pistorius weiter: „Die erfolgreichen Maßnahmen einiger Zahlungsdienstleister zeigen, dass ihnen ein effektives Vorgehen durchaus möglich ist.“ Mit der jetzt erlassenen Untersagungsverfügung reagiert das Ministerium auf fehlende Maßnahmen des betroffenen Unternehmens trotz entsprechender Hinweise. Der Untersagungsverfügung vorausgegangen war ein entsprechender Beschluss des Glücksspielkollegiums, in dem die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden aller 16 Länder vertreten sind. Weitere Untersagungsverfügungen werden voraussichtlich folgen.
Der Markt für unerlaubte Online-Casinospiele und Zweitlotterien in Deutschland wächst stetig. Nach einer im Auftrag der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder fortlaufend durchgeführten Schwarzmarktstudie wurde im Jahr 2017 (ohne die rechtlich zu duldenden Sportwetten) ein geschätzter Bruttospielertrag in Höhe von 2,14 Milliarden Euro erwirtschaftet. Dies entspricht einem Anteil am Gesamtmarkt in Höhe von ca. 15 % (siehe Jahresreport 2017 der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder:
https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/jahresreport_2017.pdf