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Sparkasse + PayPal [Mein Chargeback]

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Offline Olli

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Re: Sparkasse + PayPal [Mein Chargeback]
« Antwort #15 am: 13 April 2019, 11:28:45 »
Hi Coco!

Es bringt Dir nichts, wenn Du den fast selben Beitrag 4 Mal ins Forum stellst.
Damit müllst Du lediglich das Forum voll.

Desweiteren ist an Deiner Fragestellung zu erkennen, dass Du Dich noch nicht eingelesen hast zum Thema Chargeback.
Bitte mache das ...

Wahrscheinlich müsste Deine Frage aber ein Anwalt besser beantworten können als wir juristischen Laien hier.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Sparkasse + PayPal [Mein Chargeback]
« Antwort #16 am: 30 April 2019, 10:37:41 »
Da das Reeckmann-Schreiben ja entfernt wurde und mein Postfach nach diesem Beitrag hier gerade zu überquillt, habe ich im Anfangstpost mein Schreiben als Blanko bereitgestellt. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, keine Haftung, keine Rechtsberatung. Ihr müsst wie auch beim Reeckmann-Schreiben alles auf euren Fall zuschneidern. Ich kann und werde dazu keine weitere Beratung geben, da ich kein Jurist bin.

Meine Vorlage: https://docdro.id/6ubXbn8

« Letzte Änderung: 30 April 2019, 10:45:33 von DOWNUNDER »

Re: Sparkasse + PayPal [Mein Chargeback]
« Antwort #17 am: 01 Mai 2019, 19:38:57 »
Hallo,

hatte ebenfalls das reekmann Schreiben angewendet, per Einschreiben an Paypal.

Heute, nach circa 8 Wochen erhielt ich die Nachricht über meine Kontoschließung, jedoch keinen Forderungsverzicht.

Im unten angeführten Zitat aus der Email von Paypal wird eine Besärrigung durxh das OLG München aus März bezüflixh des Beschlusses aus 2018 angeführt.
Hat dieses Urteil nun grundlegendes zwecks PP-Rückbuchungen geändert?

Ebenfalls irritiert der Satz "da es hierfür an einer Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote seitens der Glücksspielaufsicht an PayPal gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV fehlt".

Muss die Flücksspielaufsicht nun Liste führen und an zahlungsdienstleister melden was legal und illegal ist?

Und wie würdet ihr auf die Email reagieren?


"Sehr geehrter Herr ...,


 

wir haben Ihre Anfrage in Bezug auf den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos erhalten.


 


 

I.


 

Wir haben das PayPal-Konto mit der registrierten E-Mail-Adresse ...@yahoo.de und die betroffenen Zahlungen erneut überprüft und bestätigen, dass Sie mehrfach Zahlungen an Hillside (shared Service) Limited gesendet haben. Diese Zahlungen wurden abgeschlossen und die entsprechenden Beträge dem PayPal-Konto des Empfängers noch am gleichen Tag gutgeschrieben.


 

Bitte beachten Sie, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreiben.


 

Mit PayPal kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. Und wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.


 


 

II.


 

Wir erhielten Nachricht von Ihrer Bank, dass die Lastschriftzahlungen für die Zahlungen an die Glücksspielanbieter storniert wurden/nicht ausgeführt werden konnten. Infolgedessen kam es zu einem negativen Saldo auf Ihrem PayPal-Konto.


 

Für diese fehlgeschlagenen Lastschriften wurden Ihnen Gebühren gemäß Ziffer A4.6. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB berechnet.


 


 

III.


 

Entgegen Ihrer unzutreffenden Ausführungen steht PayPal ein wirksamer Aufwendungsersatzanspruch gegen Sie zu.


 


 

Hinsichtlich Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielangeboten hat das Landgericht München mit Urteil vom 28. Februar 2018 rechtskräftig festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Zahlungsdienstleisters ist, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen. Dies obliegt vielmehr der zuständigen Glücksspielaufsicht. Ob der Glücksspielanbieter seinerseits gegen den Spieler einen wirksamen Zahlungsanspruch hat, ist für den Zahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters unerheblich (LG München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitte B. I. 3. und 5.).


 

Davon abgesehen liegen die Voraussetzungen der Mitwirkung an Zahlungen an unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV hier ohnehin nicht vor, da es hierfür an einer Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote seitens der Glücksspielaufsicht an PayPal gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV fehlt (so auch LG München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitt B. I. 3).


 

Die vorgenannte Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht München mit Entscheidung vom 4. März 2019 (19 U 793/18) bestätigt.


 

Wir fordern Sie daher nochmals nachdrücklich dazu auf, den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit unseren Zahlungsanspruch aus §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer A4.6. unserer Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Die entsprechenden Inkassobemühungen unsererseits werden bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortgesetzt. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.


 


 

IV.


 

Aufgrund der Rückbuchungen, die einen Verstoß gegen Ziffer 9. und 10. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB darstellen, kündigen wir hiermit gemäß Ziffer 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis mit Ihnen mit sofortiger Wirkung. Das PayPal-Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.


 

Sie können uns bei weiteren Fragen unter der E-Mail-Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.


 

In Erwartung eines baldigen Zahlungseingangs verbleiben wir


 

Mit freundlichen Grüßen"
« Letzte Änderung: 01 Mai 2019, 20:02:37 von Paler »

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Offline lazomi

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Re: Sparkasse + PayPal [Mein Chargeback]
« Antwort #18 am: 01 Mai 2019, 21:52:04 »
Das heißt ein Verzicht wird es nicht mehr so einfach geben denke ich ...!?🤔

Re: Sparkasse + PayPal [Mein Chargeback]
« Antwort #19 am: 01 Mai 2019, 21:53:44 »
Hat sich was geändert? Ic habe fast selbe immer nur halt mit Verzicht bekommen. Ohne diesen Gerichtkramm

Re: Sparkasse + PayPal [Mein Chargeback]
« Antwort #20 am: 01 Mai 2019, 23:20:32 »
auch heute oder was?

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Offline Ltr88

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Re: Sparkasse + PayPal [Mein Chargeback]
« Antwort #21 am: 01 Mai 2019, 23:24:04 »
Du sollst doch dringend an einen Anwalt wenden wie ich es verstanden habe hast du es selber probiert... Klär das alles mit einem Anwalt und lasse ihn antworten....

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Offline kc_

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Re: Sparkasse + PayPal [Mein Chargeback]
« Antwort #22 am: 02 Mai 2019, 00:02:50 »
Heißt es jetzt, dass sich PayPal nun doch auf den Beschluss von LG und OLG München bezieht und keine Verzichtserklärung mehr ausspricht?

Re: Sparkasse + PayPal [Mein Chargeback]
« Antwort #23 am: 02 Mai 2019, 00:58:09 »
Zitat
Heißt es jetzt, dass sich PayPal nun doch auf den Beschluss von LG und OLG München bezieht und keine Verzichtserklärung mehr ausspricht?

Ich denke nicht, dass PayPal dies nur einmal so rausgeschickt hat. Meiner Meinung nach wird das jetzt wahrscheinlich PayPal's Standard-Begründung.
Die Frage ist jetzt eben wie stichhaltig ist diese Begründung! Dahingehend sollte man alles versuchen Argumente zu finden, um die Mitwirkung der Zahlungsdienstleister an den illegalen Zahlungen doch zu begründen.

Das habe ich ja bereits in einem anderen Thread ausgeführt. Gleichzeitig habe ich diese Kritik auch an einen Fachanwalt in diesem Bereich versandt. Bin gespannt was dieser dazu sagt.

LG Tobi

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Offline Ltr88

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Re: Sparkasse + PayPal [Mein Chargeback]
« Antwort #24 am: 02 Mai 2019, 07:18:41 »
Erst einmal müsste Paypal selber klagen...... dazu gibts ja noch nix.... und das Paypal an illegalen Zahlungen mit verdient Bewusst ist ja leicht zu beweisen spätestens nach den ersten cb von Kunden aus Deutschland wussten Sie doch das es illegal ist und trotzdem haben sie sich noch bis letztes Jahr angeboten als Zahlungsdienstleister in Casinos.....   

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Offline Ltr88

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Re: Sparkasse + PayPal [Mein Chargeback]
« Antwort #25 am: 02 Mai 2019, 07:20:15 »
@paler waren es Sportwetten oder oc?

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Offline taro

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Re: Sparkasse + PayPal [Mein Chargeback]
« Antwort #26 am: 02 Mai 2019, 07:49:38 »
Moin @ltr,

das Paypal an Zahlungen verdient ist erstmal klar, das ist ihr Geschäftsmodell. Das sie für Glücksspiel mehr Gebühren nehmen begründet Du mit dem Wissen der illegität. Die Gebühr würde aber auch für die Teilnahme am Lotto erhoben, das ist nicht illegal. Paypal wird die hohe Gebühr mit vermehrten Zahlungsausfällen in diesen Bereich begründen. Das ist kaufmänisch erstmal logisch und das Gegenteil ist nicht nachweisbar.

Paypal hat alle Zeit der Welt. Sie haben jetzt erstmal Verunsicherung bei allen Beteiligten erzeugt. Warum jetzt schnell klagen un womöglich verlieren, das hat für Sie kein Zugewinn. Es geht Paypal nie um Argumente und auch nie um Gesetze, kannst Du im Netz mit vielen anderen Beispielen zuhauf nachlesen. So scheut Paypal sich nicht bei Streitigkeiten sich Ihr vermeintliches Geld einfach von Verwandten zu hohlen. Was natürlich illegal isr. Nur beim cb machen Sie das und andere Sachen nicht. Ist mir schon die ganze Zeit aufgefallen. Den Grund werden wir vermutlich noch erfahren.

Wenn dann die Zeit gekommen ist, wird Paypal zunächst jemanden verklagen der seine Gewinne nicht gegengerechnet hat. So wird das Verfahren zumindest nicht verloren. Alles andere wird die Zeit zeigen.

Taro

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Offline Ltr88

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Re: Sparkasse + PayPal [Mein Chargeback]
« Antwort #27 am: 02 Mai 2019, 07:56:08 »
Ja klar meine aber mit das dies wissen.. zum Beispiel 10 Kunden buchen von  Beispiel sunnyplayer zurück und erhalten einen Verzicht dan wissen Sie doch in zukunft was Sache ist.... so war das gemeint ....

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Offline Ltr88

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Re: Sparkasse + PayPal [Mein Chargeback]
« Antwort #28 am: 02 Mai 2019, 07:58:52 »
Wir wissen ja auch nicht was er zurückgebucht hat vielleicht waren is ja Sportwetten (Grauzone) oder Bereicherung !

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Offline taro

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Re: Sparkasse + PayPal [Mein Chargeback]
« Antwort #29 am: 02 Mai 2019, 08:01:07 »
Ein Verzicht sagt ja nichts über die Legalität aus. Paypal steht es jederzeit frei auf Forderungen zu verzichten. Begründen brauch sie uns und dem Gericht das nicht. Höchstens ihren Anteilseignern, aber das ist eine andere Sache.

Taro

 

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