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Rückforderung Paypal und KK Umsätze

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #210 am: 24 April 2020, 15:02:30 »
Hallo,

ich bin ganz neu hier, versuche aber schon seit geraumer Zeit meine Verluste in diversen OCs wieder zu bekommen.

Dabei geht es um ca. 13000€ seit 2017. Mir wurde auch schon mehrfach bestätigt , bzw. ist ja an verschiedenen Stellen nachzulesen, dass Glücksspiel illegal ist und man sein Geld zurück fordern kann.

Dazu hatte ich bereits vor Monaten Wirholendeingeld.de angeschrieben, nach der letzten Mail in der es hieß man müsse auf weitere Urteile warten oder so ähnlich und es würde noch einige Zeit dauern, kam nun schon seit bestimmt Ende 2019 nichts mehr von denen.
Ich hatte mich dann selbst an die Kanzlei Lenné gewandt und einiges an Korrespondenz mit einem ihrer Anwälte, der jedoch direkt die Casinos in Regress nehmen wollte. Beziehungsweise wäre das in meinem Fall nur eines gewesen, da die Verluste in den anderen OCs zu gering seien.
Es wäre auf jeden Fall besser gewesen das Geld von den Zahlungsdienstleistern wieder zu holen.
Naja, lange Rede.. im Endeffekt kann ich mir die konkrete Beauftragung dieses Anwalt nicht leisten. Ratenzahlung ist leider nicht möglich.

Gibt es irgendeine Möglichkeit das Geld erfolgreich selbst zurück zu fordern?

Es geht dabei um folgende Zahlungsanbieter:
MuchBetter,
Revolut, Monese (beides Prepaid-Kreditkarten)
Neteller

Bis auf Neteller habe ich allen das Reeckmann Schreiben (etwas abgeändert) zukommen lassen.

MuchBetter hat heute schon geantwortet und direkt meinen Account gekündigt.. aber mit der Antwort kann ich irgendwie nichts anfangen:

"Sehr geehrte Frau xxxx,

Vielen Dank für ihre Nachricht.

MIR Limited UK Ltd, Betreiber des MuchBetter Services ist von der britischen Financial Conduct Authority (FCA) gemäß der britischen "Electronic Money Regulations 2011" zur Herausgabe von elektronischem Geld und Zahlungsinstrumenten autorisiert (Registernummer: 900704) und agiert europaweit unter dem „Europäischen Pass“.

Bevor Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen können, benötigen sie eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen, die aus einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums stammen. Diese sind lediglich bei der BaFin anzumelden, falls sie in Deutschland im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs grenzüberschreitend oder mit einer Niederlassung tätig werden wollen. Man spricht hier vom Notifikationsverfahren oder auch vom "Europäischen Pass".

Bezüglich den im Bafin Register eingetragenen Firmen können Sie folgende Hinweise entnehmen:
Dieses von der BaFin gemäß § 43 Abs. 1 sowie § 44 Abs. 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) auf ihrer Internetseite zu führende Register gibt Auskunft über
alle inländischen Zahlungsinstitute, denen die BaFin eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 ZAG erteilt hat, mit dem Datum der Erteilung und dem Umfang der Erlaubnis und gegebenenfalls dem Datum des Erlöschens oder Aufhebung der Erlaubnis,
alle inländischen Kontoinformationsdienstleister, denen die BaFin eine Registrierung nach § 34 Abs. 1 ZAG erteilt hat, mit dem Datum der Erteilung der Registrierung für den Kontoinformationsdienst i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 ZAG und gegebenenfalls dem Datum des Erlöschens oder Aufhebung der Registrierung,
alle inländischen E-Geld-Institute, denen die BaFin eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 ZAG erteilt hat, mit dem Datum der Erteilung und dem Umfang der Erlaubnis und gegebenenfalls dem Datum des Erlöschens oder Aufhebung der Erlaubnis,
die von inländischen ZAG-Instituten errichteten EU-Zweigniederlassungen unter Angabe des EU-Mitgliedstaates, in dem die Zweigniederlassung errichtet ist, des Umfanges sowie des Zeitpunktes der Aufnahme der Geschäftstätigkeit und
die für inländische Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute gemäß § 25 ZAG tätigen Agenten sowie Datum des Beginns und des Endes der Tätigkeit des jeweiligen Agenten.

Somit ergibt sich:

Im Ausland lizensierte E-Geld Institute ohne physische Präsenz in Deutschland und unter Europäischem Pass agierend, sind nicht im Bafin Register oder der Unternehmensdatenbank geführt. Wie denn auch, wenn die Bafin für diese Institute direkt gar nicht zuständig ist, sondern der Regulator aus dem Heimatland.

Aufgrund ihres Verhaltens und der klaren Absicht uns finanziellen Schaden zukommen zu lassen, schließen wir gemäß Paragraph 4.9.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des MuchBetter Services (Stand Mai 2019) Ihr MuchBetter-Konto umgehend.

Sie halten kein Guthaben vor, somit betrachten wir diesen Fall als abgeschlossen.

Eine Neuanmeldung bei MuchBetter ist ausgeschlossen und führt unsererseits zu rechtlichen Maßnahmen gegen Sie.

Eine weitere Belehrung erfolgt nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Regards,

xxxx
MuchBetter Support


Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.

Grüße

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #211 am: 24 April 2020, 15:22:48 »
Zitat
Gibt es irgendeine Möglichkeit das Geld erfolgreich selbst zurück zu fordern?

Ohne Anwalt und Klage stehen die Chancen gleich Null! Und selbst dann wird es ein langer Kampf werden der viel Kraft, Geld und Nerven kostet und der Ausgang ist selbst dann ungewiss.
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*

will

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #212 am: 24 April 2020, 15:35:35 »
Man ist schon selbst schuld, wenn man DEREN "Spiel"  "spielt", und dann "auf die Fresse" bekommt. Nicht wissen schützt nicht vor Strafe - Ist fast immer so.

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.340
Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #213 am: 24 April 2020, 16:27:47 »
Vorhaltungen helfen auch nicht weiter ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

*

will

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #214 am: 24 April 2020, 20:25:40 »
Was hilft ist abschreiben und damit klar kommen, dass man falsch gehandelt hat und selbst schuld ist. Und nie wieder Geld einzahlen irgendwo. Wenn man massiv Schulden durch das Gezocke angehäuft hat, und mit dem Rücken zur Wand steht, ist der Gedanke des Chargebacks  sicher eine Option (Wenn nicht sogar die Einzige)...Aber das geht aus dem Text nicht hervor.
« Letzte Änderung: 24 April 2020, 20:28:38 von will »

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #215 am: 19 Januar 2021, 15:24:49 »
Servus,

Da ich keinen neuen Thread aufmachen wollte, melde ich mich einfach mal hier zu Wort.

Ich wollte mal fragen was ihr für Erfahrungen mit CB und Paypal gemacht habt? Zu meiner Situation:

Ich konnte die Zahlungen erfolgreich zurückbuchen - Nun hat sich KSP gemeldet und fordert die zurückgebuchten Zahlungen + Zinsen - Frau Dr. Ober hat diesem fristgerecht wiedersprochen

Nun frage ich mich wann bzw. ob ich überhaupt wieder von KSP oder Paypal höre oder ob ich mit der Ungewissheit nun dauerhaft leben muss? Macht es ggf. Sinn proaktiv auf einen Vergleich zu plädieren oder einfach warten ob sie sich auf die Abwehr wieder melden?

Gruß bokaJ

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #216 am: 19 Januar 2021, 16:55:09 »
@Bokaj7991

Wie lange hast du auf eine Antwort von Fr.Ober gewartet? Bei mir sind es mittlerweile 3 Monate und immer noch keine Antwort bekommen von meinem Anliegen bzw. Meinem Fall. Obwohl mein Fall bearbeitet wurde...

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #217 am: 19 Januar 2021, 17:45:26 »
@Adipl13 Also das Schreiben hat sie relativ zeitnah aufgesetzt, nachdem ich ihr die Mail der KSP Anwälte weitergeleitet habe.

Worum geht es denn bei dir?

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #218 am: 19 Januar 2021, 20:55:18 »
Um ein Schreiben, welches im November einem Casino zugestellt wurde, seid dem wollte ich fragen ob eine Antwort oder ähnliches sich ergab & bis heute kam keine Antwort zurück...

*

Kläger22

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #219 am: 26 Dezember 2021, 13:53:57 »
Servus,

Da ich keinen neuen Thread aufmachen wollte, melde ich mich einfach mal hier zu Wort.

Ich wollte mal fragen was ihr für Erfahrungen mit CB und Paypal gemacht habt? Zu meiner Situation:

Ich konnte die Zahlungen erfolgreich zurückbuchen - Nun hat sich KSP gemeldet und fordert die zurückgebuchten Zahlungen + Zinsen - Frau Dr. Ober hat diesem fristgerecht wiedersprochen

Nun frage ich mich wann bzw. ob ich überhaupt wieder von KSP oder Paypal höre oder ob ich mit der Ungewissheit nun dauerhaft leben muss? Macht es ggf. Sinn proaktiv auf einen Vergleich zu plädieren oder einfach warten ob sie sich auf die Abwehr wieder melden?

Gruß bokaJ

In meinem Fall hat meine damalige Hausbank einen Chargeback verwehrt. Vertreten wurde ich außergerichtlich durch eine bekannte Anwaltskanzlei (L.).

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #220 am: 29 Juni 2022, 01:59:42 »
Mittlerweile hat sich der BGH dazu geäußert. BGH XI ZR 390/21 Urteil vom 24.05.2022. In Bezug auf Banken und Zahlungsdienstleister sieht es schlecht aus.

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #221 am: 29 Juni 2022, 02:29:04 »
Ich lese es so dass es im Bezug auf KK schlecht aus sieht.

Aber PayPal ist was anderes so sehe ich es.
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #222 am: 04 August 2022, 15:04:21 »
wie lange kann man seine casino/poker/sportwettenverluste in deutschland eigentlich rückfordern? zehn jahre rückwirkend nachdem der glücksspielstaatsvertrag neu aufgesetzt wurde oder nur 3 jahre?

weiß jemand etwas genaues?

danke

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #223 am: 04 August 2022, 15:06:49 »
Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher bei Sportwetten, aber bei Casino sind es 3 Jahre ab Kenntnisnahme, rückwirkend bis zu 10 Jahre. Als Beispiel, wenn du 2013 gespielt hast und 2019 von der Illegalität erfahren hast, musst du dieses Jahr noch Klage einreichen.
« Letzte Änderung: 04 August 2022, 15:14:38 von Andreas1978 »

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #224 am: 07 August 2022, 09:24:43 »
Edit Olli: Vollzitat entfernt

genau so
leider wissen bzw verstehen das viele der anbieter falsch und bieten nur ca 3 jahre rückwirkend an.
« Letzte Änderung: 07 August 2022, 10:11:51 von Olli »

 

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