ich kann es nicht nachvollziehen, vorallem im zeitalter der hochtechnologie, dass gerichte behaupten der Kreditkartenbetreiber wüsste nicht ob das geld für legales oder illegales glücksspiel einbezahlt wird.
Es kann doch nicht schwer sein, die Zahlungen nur für Unternehmen freizuschalten, die in der Whitelist drin sind. Da muss ein Azubi sich hinsetzen und halbe Stunde nur ein Datenbank anlegen mit legale Anbieter. Alles andere muss blockiert werden.
Oder Sie machen es sich noch einfacher, in dem Sie während der Errichtung der Akzeptanz für die Zahlung ein Abgleich mit Whitelist vornehmen und wenn das Unternehmen in der Whitelist nicht drin ist, gar nicht die Zahlungen erlauben.
So einfach ist das. Und sollte die Whitelist aktualisiert werden, muss der Kreditkartenbetreiber gar nicht prüfen. Das Unternehmen, das neu aufgenommen wurde meldet sich bei der Kreditkartenfirma und bittet um Freischaltung.
Es gibt noch 100 andere Möglichkeiten. Aber es ist einzig die Gier der Mächtigen auf Kosten von süchtigen. Und die deutschen Gerichte unterstützen dies duruch ein Schulterklopfen. Einfach nur krank.