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Rückforderung Paypal und KK Umsätze

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holger

Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« am: 16 März 2019, 01:41:40 »
Guten Tag zusammen,

ich schildere hier kurz meine Erfahrungen.
Über WHDG habe ich die Paypal Zahlungen der letzten 13 Monate angefordert. Ist noch in Bearbeitung.
Die Kk Ümstze der letzten 3 Jahre habe ich selber in Angriff genommen. Also erstmal die Bank angeschrieben, da kam dann dies zurück.

mit ihrer oben genannten Visa Umsatzreklamation beauftragen Sie uns mit der Rückrechnung diverser Visa Kartenumsätze( Gesamt 10000 Euro)
Wir haben Ihren Auftrag sorgfältig geprüft und teilen ihnen unser Ergebnis dazu mit.

Die reklamierten Kartenzahlungen fanden anteilig über die bezahlplattform PayPal statt. Somit war es für die Consorsbank nicht möglich zu erkennen, welchen Zweck die Zahlungen dienten,
bzw.ob die den Kartenzahlungen zugrunde liegenden Geschäfte einen illegalen Hintergrund hatte.
Weiterhin ist offen, ob das gesetzliche Verbot über das Veranstalten eines Glücksspiels hinaus überhaupt auf den Einsatz einer Kreditkarte durchschlägt. Außerdem besitzen alle
ihnen genutzten Wettanbieter / Onlinecasinos eine gültige deutsche Lizenz zum Glücksspiel.
Somit ist auch für die übrigen reklamierten Kartenzahlungen kein illegaler Hintergrund erkennbar.
Zusammendfassend kommen wir zum Ergebnis, das wir die von Ihnen reklamierten Umsätze nicht erstatten können.

Okay dachte ich, die wissen nicht was Sie tun.Ich habe daraufhin noch folgendes geschrieben.

In Ihrem Schreiben vom 11.03.2019 schreiben Sie, dass alle von mir genutzten Wettanbieter / Onlinecasinos über eine gültige deutsche Lizenz zum Glücksspiel verfügen. Das trifft nachweisbar für Onlinecasinos nicht zu. Die sind in Deutschland nämlich verboten. Hierzu liegt ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom  26.10.2017 vor (AZ BVerwG 8 C 14.16).  Demnach verstoßen diese Forderungen gegen ein gesetzliches Verbot und sind damit nichtig. Ich bitte um eine erneute Prüfung meines Falls unter Berücksichtigung des genannten Urteils des BVerwG  https://www.bverwg.de/de/261017U8C14.16.0 .


Des weiteren  schreiben Sie es fanden anteilig Zahlungen an Paypal statt.
Es geht hier nicht um Paypal sondern um Playcherry und Sunmaker.
Mein Anwalt ist bereits mit Ihnen wegen Paypal in Verbindung.

Nachdem ich Ihnen meine Reklamation geschickt habe, waren Sie aber sehr flott mit der Prüfung.
Allerdings haben Sie mir nicht den Betrag vom Zeitraum Januar 2016 bis Oktober 2017 mitgeteilt.

Die Forderung von 10037 Euro bezieht sich lediglich auf den Zeitraum 10.17-01.19.

Gerne sende ich Ihnen noch ein paar Informationen dazu.
Kreditkarteneinsatz für Online-Casinospiele rechtswidrig
Das Amtsgericht München hat mit rechtskräftigen Urteil vom 21.02.2018 (Az. 158 C 19107/17) eine Klage auf Ausgleich von Spieleinsätzen, die mittels Kreditkarte getätigt wurden, abgewiesen.

Ich fordere Sie hiermit erneut auf ,den Betrag von 10037 Euro zuzüglich den Betrag x von Januar 2016 bis Oktober 2017
auf das von mir angegebene Konto bis zum 31.03.19 zu überweisen.

Sollte bis zu der genannten Frist keine Rückbuchung erfolgt sein, werde ich Klage einreichen.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

Jetzt bin ich mal gespannt was da kommt :-)


Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #1 am: 16 März 2019, 08:29:31 »
Zitat
Jetzt bin ich mal gespannt was da kommt :-)

Ich auch...
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Offline Ilona

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #2 am: 16 März 2019, 08:57:57 »
Ich kenne das so nicht. Wenn ich eine Forderung an jemanden stelle, sollte ich schon sagen, um welche Summe es sich dabei konkret handelt. Außerdem sollte ich über entsprechende Unterlagen verfügen, mit denen ich meinen Anspruch belegen kann. Das sind auch die ersten Fragen, wenn man einen Anwalt aufsucht. J

uristerei ist ein anspruchsvolles Studienfach. Vergesst das nicht. 8-Wochen Chargeback kann man (inzwischen) gut allein machen. Bei anderen Forderungen sollte man sich selbstkritisch prüfen, ob man sich evtl. gerade überschätzt.
LG Ilona

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holger

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #3 am: 17 März 2019, 02:02:39 »
Ich kenne das so nicht. Wenn ich eine Forderung an jemanden stelle, sollte ich schon sagen, um welche Summe es sich dabei konkret handelt. Außerdem sollte ich über entsprechende Unterlagen verfügen, mit denen ich meinen Anspruch belegen kann. Das sind auch die ersten Fragen, wenn man einen Anwalt aufsucht. J

uristerei ist ein anspruchsvolles Studienfach. Vergesst das nicht. 8-Wochen Chargeback kann man (inzwischen) gut allein machen. Bei anderen Forderungen sollte man sich selbstkritisch prüfen, ob man sich evtl. gerade überschätzt.
LG Ilona

Den Betrag habe ich ja nur hier mit x bezeichnet. Es wurde eine schöne Liste mitgeschickt, wo alles drauf ist.

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holger

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #4 am: 20 März 2019, 17:28:15 »
Kurzes Update.

Heute Frist bei der Bank für die 13 Monate Rückbuchung von PayPal abgelaufen.....

Na Mal sehen....

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #5 am: 20 März 2019, 22:29:27 »
Kam was?

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holger

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #6 am: 21 März 2019, 00:47:48 »
bis jetzt nicht

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holger

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #7 am: 11 April 2019, 23:19:01 »
 An die Bank wurde eine Aufforderung geschickt wieviel Euro zurück gebucht werden sollten, was bis jetzt nicht passiert ist. Fast gleichzeitig wurde an Paypal auch ein Schreiben
geschickt, das jetzt dann das Konto  mit x euro im Minus steht.Es steht aber nix im minus, weil die Bank noch nicht zurück gebucht hat. Wäre es nicht Sinnvoll gewesen erst dann an Paypal zu schreiben wenn das Geld bereits zurück gebucht wurde. Finde das bisschen komisch....
Nachdem jetzt bald die 2. Frist vorbei ist, denke ich wird nicht mehr viel passieren..........

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Offline Ltr88

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #8 am: 11 April 2019, 23:41:45 »
Das ist eine Taktik machen die bei mir genauso, falls du so doch einen Verzicht erhältst haben sie ein Druckmittel gegenüber der Bank... ich denke da wird auch viel im Hintergrund verhandelt. PS Ich warte auch schon seit 2 Monaten und drei Schreiben der Kanzlei auf rückbuchung.

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holger

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #9 am: 11 April 2019, 23:44:58 »
Problem ist halt, die haben heute mein Konto gekündigt und da sind 5000 Miese drauf.....wenn ich die Rückbuchungen nicht bekomme dann weiss ich auch nicht weiter.

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Offline Ltr88

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #10 am: 12 April 2019, 00:15:23 »
Okay dan verstehe ich es , war bei dir nix zu holen in der 8 Wochen Frist ? Ich konnte da zum Glück noch genug retten um aus dem dispo zu kommen sowie kk minus....

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holger

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #11 am: 12 April 2019, 05:12:10 »
nee leider gar nix in den 8 Wochen....bin seit ca 6 Monaten spielfrei und habe Mitte Februar von dem ganzen Erfahren.
Ich hoffe die lassen die 2.Frist nicht auch noch verstreichen. Weil was passiert dann?

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Offline Ltr88

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #12 am: 12 April 2019, 10:33:19 »
Okay klingt ja super 6 Monate Spielfrei 👍,fand selber nur die ersten 2 Wochen schwierig... jetzt ist der Verstand wieder klar... jedenfalls du hast ja nehme ich an 3 Monate bis zur Kündigung? Würde für den Fall sofort ein neues Konto beantragen mit sofort dispo! Zum Beispiel Ing DiBa da hast du 500 Euro sofort ohne Geld Eingang mit geldeingang kannst du das dreifache deines Lohns beantragen zur Absicherung falls etwas nicht klappt ! Oder einige dich auf Rückzahlung monatlich denke daran deine Bank kann jederzeit verlangen das du dein Konto ausgleichst wird die bonität schlechter.... wird es schwierig....  würde daher sofort handeln! Kan mir gut vorstellen 3 -4 Monate wird das dauern bei whdg so überlastet wie die sind...

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holger

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #13 am: 13 April 2019, 01:41:26 »
kurzes Update, das kam heute von meiner Bank bezüglich der KK Rückforderung.
Was soll ich jetzt tun??

Es besteht derzeit eine unklare Regulierungssituation und Gesetzeslage im Glücksspielbereich. Wir als Bank können die Legalität der vom Kunden getätigten Geschäfte nicht abschließend beurteilen.Dies kann nur durch eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung erfolgen.
Wir bewerten nicht, ob Sie durch Ihr Handeln gegen ein gesetzliches Verbot vertoßen haben.
Unabhängig davon war und ist es für uns nicht ersichtlich, dass es sich bei den streitgegeständlichen Umsätzen um Zahlungen zu Online Glückspielen handelt bzw.diese ilegal waren oder nicht.
Das von Ihnen zitierte Urteil des Amtsgericht München Az.158 c 19107/17 gibt nicht die herrschende Meinung zu diesem Thema wieder, denn  es gibt keine höchstrichterliche Rechtsprechung.
Das Urteil des Amtsgerichts wirkt nur zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits und stellt keine gefestigte Rechtsprechung dar.
Weiterhin ist dem Urteil nicht zu entnehmen, ob das Verbot, des Veranstaltens eines Glücksspiels hinaus, auf den Einsatz einer Kreditkarte durchschlägt.
Das Landgericht München I hat zu einem vergleichbaren Sachverhalt mit rechtskräftigem Urteil vom 28. Februar 2018 ( Az.27 O 11716/17) genau die gegenteilige Ansicht vertreten, sodass Ihre Argumentation hinfällig wäre.
Dennoch haben wir den Sachverhalt aus Kulanz bei Visa nachgefragt. Eine Rückforderung ist nach Aussage von Visa laut deren Regularien definitiv nicht möglich.
Der richtige Ansprechpartner sind in diesem Fall nicht wir, sondern der Anbieter der Online Glückspiele selbst,Dieser hat die Zahlungen erhalten  und wäre somit herausgabepflichtig.


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holger

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #14 am: 16 April 2019, 20:46:00 »
Würde es Sinn machen, nachdem die Hausbank die KK Zahlungen abblockt sich direkt mit Visa in Verbindung zu setzen?

 

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