Guten Tag zusammen,
ich schildere hier kurz meine Erfahrungen.
Über WHDG habe ich die Paypal Zahlungen der letzten 13 Monate angefordert. Ist noch in Bearbeitung.
Die Kk Ümstze der letzten 3 Jahre habe ich selber in Angriff genommen. Also erstmal die Bank angeschrieben, da kam dann dies zurück.
mit ihrer oben genannten Visa Umsatzreklamation beauftragen Sie uns mit der Rückrechnung diverser Visa Kartenumsätze( Gesamt 10000 Euro)
Wir haben Ihren Auftrag sorgfältig geprüft und teilen ihnen unser Ergebnis dazu mit.
Die reklamierten Kartenzahlungen fanden anteilig über die bezahlplattform PayPal statt. Somit war es für die Consorsbank nicht möglich zu erkennen, welchen Zweck die Zahlungen dienten,
bzw.ob die den Kartenzahlungen zugrunde liegenden Geschäfte einen illegalen Hintergrund hatte.
Weiterhin ist offen, ob das gesetzliche Verbot über das Veranstalten eines Glücksspiels hinaus überhaupt auf den Einsatz einer Kreditkarte durchschlägt. Außerdem besitzen alle
ihnen genutzten Wettanbieter / Onlinecasinos eine gültige deutsche Lizenz zum Glücksspiel.
Somit ist auch für die übrigen reklamierten Kartenzahlungen kein illegaler Hintergrund erkennbar.
Zusammendfassend kommen wir zum Ergebnis, das wir die von Ihnen reklamierten Umsätze nicht erstatten können.
Okay dachte ich, die wissen nicht was Sie tun.Ich habe daraufhin noch folgendes geschrieben.
In Ihrem Schreiben vom 11.03.2019 schreiben Sie, dass alle von mir genutzten Wettanbieter / Onlinecasinos über eine gültige deutsche Lizenz zum Glücksspiel verfügen. Das trifft nachweisbar für Onlinecasinos nicht zu. Die sind in Deutschland nämlich verboten. Hierzu liegt ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.2017 vor (AZ BVerwG 8 C 14.16). Demnach verstoßen diese Forderungen gegen ein gesetzliches Verbot und sind damit nichtig. Ich bitte um eine erneute Prüfung meines Falls unter Berücksichtigung des genannten Urteils des BVerwG
https://www.bverwg.de/de/261017U8C14.16.0 .
Des weiteren schreiben Sie es fanden anteilig Zahlungen an Paypal statt.
Es geht hier nicht um Paypal sondern um Playcherry und Sunmaker.
Mein Anwalt ist bereits mit Ihnen wegen Paypal in Verbindung.
Nachdem ich Ihnen meine Reklamation geschickt habe, waren Sie aber sehr flott mit der Prüfung.
Allerdings haben Sie mir nicht den Betrag vom Zeitraum Januar 2016 bis Oktober 2017 mitgeteilt.
Die Forderung von 10037 Euro bezieht sich lediglich auf den Zeitraum 10.17-01.19.
Gerne sende ich Ihnen noch ein paar Informationen dazu.
Kreditkarteneinsatz für Online-Casinospiele rechtswidrig
Das Amtsgericht München hat mit rechtskräftigen Urteil vom 21.02.2018 (Az. 158 C 19107/17) eine Klage auf Ausgleich von Spieleinsätzen, die mittels Kreditkarte getätigt wurden, abgewiesen.
Ich fordere Sie hiermit erneut auf ,den Betrag von 10037 Euro zuzüglich den Betrag x von Januar 2016 bis Oktober 2017
auf das von mir angegebene Konto bis zum 31.03.19 zu überweisen.
Sollte bis zu der genannten Frist keine Rückbuchung erfolgt sein, werde ich Klage einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Jetzt bin ich mal gespannt was da kommt :-)