Ähm, ja, ähm, in welchen Zusammenhang?
Es wurde auf den Glückspielstaatsvertrag eingegangen auch von den Richtern. Daher sehen die auch keinen Bezug was das LG und das OLG München so von sich gegeben haben und teilen die Auffassung nicht denn dies hebelt, selbst wenn ein Mitverschulden von meiner Seite vorliegen würde (was ja nicht vorlag da ich zu dem Zeitpunkt als ich die Zahlungen über Paypal geleistet hatte, von der Illegalität nichts gewusst hatte! erst als Paypal mein Geschäftskonto gesperrt hat habe ich mich damit beschäftigt und erfahren das es sich um unerlaubtes Glückspiel handelt!), das Verbot der Mitwirkung ja nicht aus und kann auf Grund dessen auch nicht ignoriert werden.
Die Beklagte (Paypal) meinte das sie nicht wissen können für was das Geld verwendet wird und es auch technisch nicht möglich wäre das zu kontrollieren. Weiter hat die Beklagte einen Vertrag mit den OC geschlossen und wenn die Zahlung nicht ausgeführt werden, wie vertraglich vereinbart, wäre dies als Bankdienstleister, ein Pflichtversäumis der Beklagten aber gleichzeitig gibt es das Verbot und ein Texthinweis das die Zahlung auf Grund dessen verboten gewesen wäre dann wäre der schwarze Peter bei mir gewesen wenn ich es dennoch hingenommen hätte. Solch einen Hinweis hat es zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben....
Etwas absurd war die Behauptung der Beklagten das man nicht wissen könnte von wo ich gespielt habe. Hätte ja die Einzahlungen tätigen können und dann ins nächste Land fahren, wo es legal wäre, zu spielen. Klar, ich zahle zig tausend Euro ein und setzte mich ins Auto, packe meinen PC ein und fahre nach SH, muss mir ein Hotelzimmer mieten (650km weg) um dort dann keine Stunde BJ im Casino mein Geld zu verspielen und fahre dann anschließend wieder nach Hause....lol! Eine Richterin meinte das Salzburg auch möglich wäre aber in Österreich gibt es nur einen zulässigen OC Anbieter und alles andere wäre da auch illegal und verboten (ist mir gerade wieder eingefallen)…
Auch hier wurde von den Richtern auf das Financial Blocking eingegangen wie es bei KK der Fall ist (Geo-blocking bei Streaming Portalen z.B. in den USA)...die Richter sahen dahingehen doch eine Relevanz und (zumindest interpretiere ich das so) deutliche Tendenz zu meinen Gunsten.
Positiv und was hoffen lässt ist eben die Tatsache das sich mein LG nicht blindlinks der Entscheidung vom LG München und OLG München angeschlossen hat was durchaus noch relevant für die Zukunft sein könnte.
Unter Strich argumentieren alle immer das man es nicht wissen kann was mit dem Geld passiert wenn es um das Verbot der Mitwirkungspflicht geht...