Kudos, Born! Bin juristischer Laie, aber wie Ichschaffees schon ausgeführt hat, klingt es auch für mich nach bahnbrechender Rechtssprechung. Es gibt hier doch ein oder zwei Fachleute im Forum – Euer Input wäre jetzt für die Einordnung sehr hilfreich!
Ich frage mich, wie es jetzt weitergeht.
- PayPal geht nicht in Berufung –> Urteil wird nach Fristablauf rechtskräftig.
Es bliebe dennoch ein Einzelurteil, und bezogen ausschließlich auf PayPal, wenn ich es richtig verstehe. Jede/r müsste weiterhin nur für sich selbst klagen, und nur gegen PayPal, hätte aber die Stoßrichtung und detaillierte Argumentation dieses Urteils, um die eigene Klagebegründung zu untermauern. Oder könnte man diese auch auf andere Zahlungsdienstleister ausdehnen bzw. potenziell auf diese anwenden?
- PayPal geht in Berufung. Wäre das aus deren Sicht sinnvoll, auch wenn es evtl. nur ums Zeit gewinnen ginge? Dann hieße es für Born’s Einzelfall, weiter warten zu müssen, was letztlich daraus wird. Wie gesagt, bin ich juristisch unwissend, aber würde dadurch das jetzt in erster Instanz ergangene Urteil (und die darin dargelegte Argumentation) in seiner Wertigkeit reduziert? D.h. könnte es in möglichen weiteren Einzelklagen nicht (da weiter “schwebend”), oder trotzdem angeführt werden?
- Wer ist die/der Erste, die/der ein OC direkt vor Gericht bringt? Hier sollte doch die Rechtslage so viel eindeutiger sein, da der ganze Schmu mit “Wir wissen nicht, wohin das Geld geht” völlig irrelevant ist und damit die Argumentation auch einfacher sein sollte. Vielleicht hat es ja auch schon Vergleiche gegeben, aber über die erfährt man ja in der Regel nichts.
Ergänzung: Bevor jemand mit dem Einwand kommt “Aber die sitzen doch im Ausland, an die kommt man nicht ran”: In Born’s Urteil ist PayPal’s Geschäftsadresse in Luxemburg angegeben. Die meisten OCs sitzen in Malta oder Gibraltar. Alles ist EU – wo sollte da der Unterschied sein? Ok, Curacao, Antigua usw. mag durchaus komplizierter sein, aber die sind ja glaube ich deutlich geringer in der Anzahl.