Was ich so gelesen und gehört habe:
Kreditkartenrückbuchungen sind in der Regel nur auf Antrag möglich. Die Anbieter machen es einem aber schwer und verweigern meist die Rückbuchung. Da es aber um Schulden im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel geht, kann man es durchaus drauf ankommen lassen. Das heißt: die Rechnungen nicht begleichen, Lastschriften der letzten 8 Wochen zurückbuchen und sich dann verklagen lassen. Ja, die Kreditkartenunternehmen lassen es oft drauf ankommen und scheuen den Gang vor Gericht nicht. Hier gibt es aber bisher noch nicht sonderlich viele Urteile. In dem wohl bekanntesten hat die LBB vor Gericht verloren. Seitdem habe ich gelesen und gehört, dass die Kreditkartenunternehmen zwar nicht klein beigeben, aber oft Vergleichsangebote machen. Um sowas zu bewirken, braucht man aber wohl einen Anwalt. Letztlich ist davon auszugehen, dass die Chancen vor Gericht sehr gut stehen. Ansonsten hätte man häufiger etwas von erfolgreichen Klagen der Kreditkartenunternehmen gelesen. Am gültigen Recht können die nun einmal auch nix ändern: Schulden, die im Zusammenhang mit Onlineglücksspiel entstanden sind, sind nicht einklagbar. Es gilt daher zu beweisen, dass die Kreditkartenunternehmen schon bei der Durchführung der Transaktionen erkennen konnten, dass es sich um Zahlungen an ein Casino handelt.