Hi Torsten!
Deine Worte gaukeln eine Sicherheit vor, die nicht gegeben ist.
Birgit hat bis hierher nur einen Teilerfolg erzielt.
Würde sie jetzt keine Forderungsabwehr betreiben, dann würde PP die Forderungsbeitreibung in Form eines gerichtlichen Mahnbescheides machen.
Vorausgesetzt Birgit würde auch hier nicht reagieren, würde dieser rechtskräftig und sie müsste das Geld doch wieder an PP zurück zahlen + Gebühren.
Auch steht es PP jederzeit frei den Forderungsverzicht nicht wie gewohnt zu versenden, sondern den Rechtsweg zu beschreiten.