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Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
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ICH BRAUCHE DRINGEND HILFE ( SPIELSUCHT, PAYPAL SCHULDEN DURCH ONLINECASINO)

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Offline kc_

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Glückwunsch!!

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Offline Olli

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Hi!

Ja - das ist der Forderungsverzicht - abhaken!

Herzlichen Glückwunsch!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Hallo , habe auch so ein Problem . Bin ganz neu hier . Allerdings haben sie in meiner Mail was von nem neuen Gesetz geschrieben . Weiß nicht wie ich jetzt weiter an die Sache gehen soll ? :(  hatte bei Wunderino gespielt .



und die betroffenen Zahlungen erneut überprüft und bestätigen, dass Sie mehrfach Zahlungen an Glückspielanbieter gesendet haben. Diese Zahlungen wurden abgeschlossen und die entsprechenden Beträge dem PayPal-Konto des Empfängers noch am gleichen Tag gutgeschrieben.


 

Bitte beachten Sie, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreiben.


 

Mit PayPal kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. Und wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.


 


 

II.


 

Wir erhielten Nachricht von Ihrer Bank, dass die Lastschriftzahlungen für die Zahlungen an die Glücksspielanbieter storniert wurden/nicht ausgeführt werden konnten. Infolgedessen kam es zu einem negativen Saldo auf Ihrem PayPal-Konto.


 

Für diese fehlgeschlagenen Lastschriften wurden Ihnen Gebühren gemäß Ziffer A4.6. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB berechnet.


 


 

III.


 

Entgegen Ihrer unzutreffenden Ausführungen steht PayPal ein wirksamer Aufwendungsersatzanspruch gegen Sie zu.


 


 

Hinsichtlich Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielangeboten hat das Landgericht München mit Urteil vom 28. Februar 2018 rechtskräftig festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Zahlungsdienstleisters ist, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen. Dies obliegt vielmehr der zuständigen Glücksspielaufsicht. Ob der Glücksspielanbieter seinerseits gegen den Spieler einen wirksamen Zahlungsanspruch hat, ist für den Zahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters unerheblich (LG München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitte B. I. 3. und 5.).


 

Davon abgesehen liegen die Voraussetzungen der Mitwirkung an Zahlungen an unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV hier ohnehin nicht vor, da es hierfür an einer Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote seitens der Glücksspielaufsicht an PayPal gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV fehlt (so auch LG München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitt B. I. 3).


 

Die vorgenannte Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht München mit Entscheidung vom 4. März 2019 (19 U 793/18) bestätigt.


 

Wir fordern Sie daher nochmals nachdrücklich dazu auf, den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit unseren Zahlungsanspruch aus §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer A4.6. unserer Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Die entsprechenden Inkassobemühungen unsererseits werden bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortgesetzt. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.


 


 

IV.


 

Aufgrund der Rückbuchungen, die einen Verstoß gegen Ziffer 9. und 10. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB darstellen, kündigen wir hiermit gemäß Ziffer 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis mit Ihnen mit sofortiger Wirkung. Das PayPal-Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.


 

Sie können uns bei weiteren Fragen unter der E-Mail-Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.


 

In Erwartung eines baldigen Zahlungseingangs verbleiben wir


Wollen die jetzt das Geld für die Lastschrift rückbuchungen zurück haben ? Oder den kompletten Betrag ? Ich weiß nicht mehr weiter . Lg Ella

 

Zitat
07.03.2019




Sehr geehrter Herr xxx




wir haben Ihre Anfrage in Bezug auf den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos erhalten.




Wir haben Ihr PayPal Konto mit der registrierten E-Mail-Adresse xxxx@gmail.com und die betroffenen Zahlungen erneut überprüft und sind zu folgender Entscheidung gekommen:




Wir bestätigen, dass Sie mehrfach Zahlungen Tipico Group Limited, MegaPixel Entertainment Ltd, LeoVegas Gaming und MT SecureTrade Limited gesendet haben. Diese Zahlungen wurden abgeschlossen und die Beträge dem PayPal-Konto des Empfängers noch am gleichen Tag gutgeschrieben.




Bitte beachten Sie, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreiben.




Sie haben diese Zahlungen eingeleitet und an ein bestehendes PayPal-Konto gesendet. PayPal hat hier keinen Einfluss und kann auch keine Änderungen während des Zahlungsflusses oder nachdem der Zahlungsauftrag von Ihnen gegeben wurde, durchführen.




Mit PayPal kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. Und wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.




Wir erhielten dann Nachricht von Ihrer Bank, dass diese Lastschriftzahlungen storniert wurden/nicht ausgeführt werden konnten.




Die Stornierung der Abbuchungen von dem Bankkonto führte daher zu offenen Forderungen PayPal gegenüber, so dass ein negativer Saldo auf Ihrem PayPal-Konto entstanden ist. Darüber hinaus wurde Ihnen für diese fehlgeschlagenen Lastschriften eine Gebühr gemäß Ziffer A4.6. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB berechnet.




Die Forderungsbetreibung in Bezug auf dieses PayPal-Konto wurde nun mit sofortiger Wirkung eingestellt.




Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung gegenüber PayPal, da die jeweiligen Beträge von PayPal als Zahlungsdienstleister bereits an die Händler weitergereicht worden sind.




Aufgrund dieser Rückbuchungen, die einen Verstoß gegen Ziffer 9. und 10. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB darstellen, kündigen wir hiermit gemäß Ziffer 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis mit Ihnen mit sofortiger Wirkung. Das PayPal-Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.




Sie können uns bei weiteren Fragen unter der E-Mail-Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.




Mit freundlichen Grüßen


Habe heute diese Mail bekommen das sollte doch jetzt der Forderungsverzicht sein oder ? ..

Muss ich noch weitere Schritte einleiten oder kann ich nun endlich mit dieser Geschichte abhaken ? :D

Hallo , habe mir grad diese Seiten durchgelesen und stecke in einer ähnlichen Lage . Habe auch so eine Mail bekommen . Allerdings ein Gerichtsurteil aus München haben sie aufgefasst . Ich weiß garnicht wie ich jetzt weiter vorgehen soll ? Kann mir hier jemand Vll helfen ?  :( Lg

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Rofl1312

Abwarten und die Füße still halten, nicht zahlen sonst ist euer Geld weg - für immer.
Paypal hofft das jemand Zahlt, quasi Einschüchterung.
Paypal hat hier einfach nur Gerichtsurteil verwiesen wo es um Kreditkartenzahlungen geht, mehr nicht.
Hort auf euch selber verrückt zu machen, Paypal will Unruhe verbreiten.
Zwischen Kreditkartenzahlung und Paypal-Transaktionen liegen Welten diese Zahlungen sind nicht miteinander zu vergleichen..

Ihr habt Euer Geld, Paypal ist jetzt am Zug, klagen werden sie nicht.
Bleibt ruhig, zum 7003848 Mal.
« Letzte Änderung: 06 Mai 2019, 13:51:45 von Rofl1312 »

Ich denke Paypal spielt auf Zeit um zu warten wie die Anklage in 2 Monaten ausgeht oder??

Deswegen verzichten Sie nicht mehr oder warum der Sinneswandel von Paypal??
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

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Rofl1312

Das ist kein Sinneswandel, es ist einfach nur Panikmache.
Die spekulieren drauf das jemand Zahlt mehr nicht.

Deine PN werde ich dir nicht beantworten, ich habe alles was  es zu diesem Thema zu sagen gibt hier und auch woanders gepostet.

Fakt ist :

Paypal hat ein Schreiben per Copy and Paste erzeugt und ihr fangt alle an am Rad zu drehen, es gibt kein Grund hierfür.

Im Urteil geht es um Kreditkartenzahlungen und nicht um Paypal - Transaktionen, es sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Wer es jetzt nicht verstanden hat, und trotzdem zahlt ist selber Schuld.
Ihr habt das Geld was Paypal gerne möchte, aber Paypal bekommt es so einfach nicht.



Abwarten und die Füße still halten, nicht zahlen sonst ist euer Geld weg - für immer.
Paypal hofft das jemand Zahlt, quasi Einschüchterung.
Paypal hat hier einfach nur Gerichtsurteil verwiesen wo es um Kreditkartenzahlungen geht, mehr nicht.
Hort auf euch selber verrückt zu machen, Paypal will Unruhe verbreiten.
Zwischen Kreditkartenzahlung und Paypal-Transaktionen liegen Welten diese Zahlungen sind nicht miteinander zu vergleichen..

Ihr habt Euer Geld, Paypal ist jetzt am Zug, klagen werden sie nicht.
Bleibt ruhig, zum 7003848 Mal.

Hallo ! Vielen lieben Dank erstmal für deine Antwort ! Das mit den Kreditkarten hab ich mir auch gleich als erstes gedacht aber da werden ja noch E-Geld Dienste erwähnt , fällt PP da nicht rein ? Ach man diese scheiss Zockerei !  :-[ ich hatte am 9.04.19 zu Paypal den Widerspruch geschickt und dann am 11.04 zu KSp und gestern kam erst die Mail von Paypal . Ksp hat sich garnicht mehr bei mir gemeldet außer der erste Brief ( keine Anrufe keine Mails keine neuen Briefe ) hab nur Angst wenn die den mahnbescheid schicke und ich dem widerspreche das ich dann ( wegen dem neuen Urteil München ) vors Gericht muss  :o . Danke erstmal das jemand hier geschrieben hat !! Lg

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Offline Intel

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Hallo Ellapirella,
gibt es bei dir irgendwas Neues?
Gr Intel

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Rofl1312

Abwarten und die Füße still halten, nicht zahlen sonst ist euer Geld weg - für immer.
Paypal hofft das jemand Zahlt, quasi Einschüchterung.
Paypal hat hier einfach nur Gerichtsurteil verwiesen wo es um Kreditkartenzahlungen geht, mehr nicht.
Hort auf euch selber verrückt zu machen, Paypal will Unruhe verbreiten.
Zwischen Kreditkartenzahlung und Paypal-Transaktionen liegen Welten diese Zahlungen sind nicht miteinander zu vergleichen..

Ihr habt Euer Geld, Paypal ist jetzt am Zug, klagen werden sie nicht.
Bleibt ruhig, zum 7003848 Mal.

Hallo ! Vielen lieben Dank erstmal für deine Antwort ! Das mit den Kreditkarten hab ich mir auch gleich als erstes gedacht aber da werden ja noch E-Geld Dienste erwähnt , fällt PP da nicht rein ? Ach man diese scheiss Zockerei !  :-[ ich hatte am 9.04.19 zu Paypal den Widerspruch geschickt und dann am 11.04 zu KSp und gestern kam erst die Mail von Paypal . Ksp hat sich garnicht mehr bei mir gemeldet außer der erste Brief ( keine Anrufe keine Mails keine neuen Briefe ) hab nur Angst wenn die den mahnbescheid schicke und ich dem widerspreche das ich dann ( wegen dem neuen Urteil München ) vors Gericht muss  :o . Danke erstmal das jemand hier geschrieben hat !! Lg

Paypal hat sein Ziel erreicht, sie haben Dich total verunsichert, auf gut Deutsch gesagt, sie haben dein Kopf gef....t.

Kreditkartenzahlungen:

Für eine Kreditkartenzahlung gibt es in Deutschland Gesetze, unter welchen Voraussetzungen Zahlungen getätigt werden dürfen und wie sie zu widerrufen sind fristen etc es sind quasi Vorschriften an die sich eine Bank zu halten hat.
Hier gibt es Urteile, dass unter bestimmten Voraussetzungen Banken Zahlungen ablehnen dürfen bzw. trotz Autorisierung nicht ausführen dürfen, auf dieser Grundlage wurden bereits Urteile gesprochen, für den Glücksspieler.
Das Urteil aus München ist nach Meinungen von Anwälten einen ein Fehlurteil, also abwarten wie sich die Situation entwickelt.
Sollte es in Zukunft weiterhin Urteile von Amts- bzw. Landgerichten geben die für die Banken sprechen, dann weiß man an was man dran ist, dann hilft nur noch der BGH, bis dahin kann noch einiges an Zeit vergehen.
 
Paypalzahlung:

Zahlungen an Paypal sind in keinster Weise vergleichbar mit einer Kreditkartenzahlung, hier für gibt es andere Voraussetzungen an.
Bei einer Kreditkartenzahlung autorisierst Du die Transaktion meist per 3D-Secure sowie deinen dreistelligen Code auf der Rückseite, einige Banken buchen dann halt nur zurück wenn die Zahlungen nicht autorisiert ist und Betrug vorliegt (durch dritte) oder die Karte doppelt belastet wurde.
Wenn eine 3D-Securetransaktion an ein Casino geht, und die Bank diese einfach storniert, haftet am ende die Bank.
Das Casino wird dieser Rückbuchung widersprechen, in dem sie nachweisen das du dich im Casino registriert hast eingezahlt hast etc. , dies ist mitunter ein Grund warum die Bank nein sagt zur Rückbuchung, außerdem berechnen die Banken für jede einzelne Transaktion eine Gebühr, sprich bei 100 Transkationen kommen da schon ein paar tausend Euro zusammen, die Kosten hast du zu tragen...

Nun zurück zu Paypal:
Die Zahlungen an Paypal laufen in der Regel per Lastschrift du stimmst den Sepamandat zu und es wird abgebucht von deinem Girokonto, hier wirft man Paypal vor, dass das Mandat fehlerhaft ist sowie die Zahlungen an das Casino direkt gehen per Vorkasse, hier ist der Fall eindeutig und bedarf keiner weiteren Erklärung.

Kreditkartenzahlung:

- Die Bank sieht den Categorycode für Glücksspieltransaktionen (MCC) hier kann die Transaktion verhindert werden in Verbindung mit der Whitelist für registrierte Glücksspielanbieter in Deutschland
- Laut Glücksspielstaatsvertrag sind die Zahlungen verboten und auch die Mitwirkung
- Die Bank hätte hier erkennen müssen, dass das Casino die Bank rechtsmissbräuchlich in Anspruch nimmt (Link gerade nicht zur Hand) die Bank muss Zahlungen verweigern wenn sie sehenden Auges erkennen kann das hier etwas nicht stimmt (MCC)

Paypal:

- Ebenfalls verbot durch Glücksspielstaatsvertrag auch Paypal kann sich per Whitelist informieren wer was anbieten darf, daher leicht erkennbar
- Fehlerhaftes Mandat
- Nichtigkeit des Vertrages aufgrund illegalen Glücksspieles

Wenn man jetzt beide Zahlungsarten vergleicht sollte einen klar werden warum man die Zahlungsarten nicht vergleichen kann, eine Kreditkartenzahlung läuft anders ab wie eine Paypalzahlung.

Bleibt einfach mal entspannt, ihr habt das Geld doch so oder so "verloren" habt Therapien hinter Euch und habt die Sucht im Griff, außerdem habt ihr zurückgebucht und ihr habt das was Paypal will aber nicht so einfach bekommen wird.
Legt Euch paar Taler zurück für eventuell einen Anwalt falls Paypal ernst macht (werden sie nicht) und habt mit dem Rest des Geldes ein schönes leben, später dann nochmal wenn der Verzicht da ist und ihr nichts mehr zu befürchten habt.

Parkt die Sache einfach mal im Hinterkopf ab, und kommt auf andere Gedanken und wartet ab wie sich die Sache weiterentwickelt, Ihr macht Euch selber verrückt!

Selbst wenn ein Mahnbescheid kommt, heißt das noch lange nicht das sie das Geld wiederbekommen, einfach widersprechen und fertig, und schon ist Paypal wieder am Zug, die Situation ist jetzt so wie ein Ping-Pong-Match ihr spielt euch die Bälle gegenseitig hin und her, aber am ende gewinnt ihr.

Lesen und verstehen:
Ich hatte es vor 2 Tagen schon mal geschrieben:
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=2484.msg28161#msg28161   44Antwort #2668


Ihr braucht keine Angst haben...


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Offline Olli

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  • 7.338
Hi!

Ergänzend möchte ich einfügen:

Wenn Ihr das Geld und den Verzicht habt, dann dürft Ihr Euch gerne diese Seite ansehen:

http://www.gluecksspielsucht.de/index.php?article_id=55

Ein kleines Dankeschön motiviert fags sicherlich seine bisherige Arbeit weiter zu führen. :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Es gibt noch mehr Gründe, die die Erfolgschancen einer Klageerhebung von Paypal meiner Ansicht nach gegenüber Klagen von Kreditkartenzahlungen geringer aussehen lassen.

Ich bin gespannt, ob sie klagen. Ich bin bereit. Wenn sie das Verfahren gewinnen, dann verliere ich den ohnehin schon geringen Glauben an unsere Gerichte. Häufig gewinnt aber leider das Geld und Paypal wird sicherlich die besser bezahlten Anwälte haben ;-)


 

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