Hi Spielopolis!
Wir sind hier in einem Forum, welches sich dem Thema Glückspielsucht widmet.
Es ist eine erste Anlaufstelle sich einmal den Frust von der Seele zu reden und Gleichgesinnte zu finden.
Das Thema Chargeback ist dabei sehr wichtig.
Doch eine Rechtsberatung - darunter fallen Deine Fragen - können und dürfen wir hier nicht geben.
Wir schildern alle lediglich die Erfahrungen derjenigen, die bereits zurückgebucht haben.
Ein Chargeback ist eine einmalige Chance.
Dies setzt nämlich voraus, dass bisher keine Kenntnis der Illegalität des "unerlaubten Glückspiels" bestand.
Einmal eines durchgeführt, ist jede weitere Einzahlung bei einem OC ein Verstoß gegen bekanntes geltendes Recht.
Ein weiteres Chargeback ist damit ein vorsetzlicher Eingehungsbetrug.
Gibt es eine weitere Möglichkeit ( z.Bsp.Kreditkarte-Paypal) mit Paypal selber aktiv zu werden ausser die Banklastschriften der letzten 13 Monate zurückgehen zu lassen?
Alleine diese Frage zu beantworten ist ziemlich umfangreich.
Primär ist es immer sinnvoller eine Forderungsabwehr, denn eine Forderungsbeitreibung in Gang zu setzen.
Wenn Du Dich direkt mit PayPal streiten möchtest, behalten sie erst einmal Dein Geld und machen es Dir schwer es zurück zu erhalten.
Somit ist es "einfacher", erst einmal über die Bank gemäß BGB und Zahlungsdiensterichtlinie die Rückbuchungen vorzunehmen.
Wie erfolgversprechend diese generelle Vorgehensweise ist, ist hier massenhaft nachzulesen.
Nun sprichst Du aber von der Konstellation Kreditkarte-PayPal.
Die Erfahrungen zeigen - ist Deine Bank der Emittent der Kreditkarte, so gibt die Bank gerne klein bei.
Ist sie es nicht, dann musst Du Dich auf Widerstand gefasst machen.
Bisher gibt es erst ein einziges Urteil - und das nur erstinstanzlich - und das hat das Kreditkartenunternehmen, bzw. das Inkasso - verloren.
Zu diesem Urteil ist es auch nur gekommen, weil die Anwälte einen Termin verpennt haben.
Weitere Urteile - auch höchstrichterliche - sind mir nicht bekannt.
Daraus lässt sich schließen, dass zwar scharfe Geschütze aufgefahren werden - wenn es aber zu einer Entscheidung kommen soll - eingelenkt wird.
Wieso? - Weil die Rechtslage aus meiner Sicht so etwas von klar ist.
Ich empfehle auch Dir das Urteil des Amtgericht München zu studieren - Du findest es unter "Aktuelles und Termine" oder direkt im Blog von Herrn RA Reekmann.
werden die unter Umständen ein Inkasso beauftragen
Na klar werden sie ... und dem ist nun mal mit einer Forderungsabwehr zu begegnen.
wIst es möglich auch selber Kreditkarten oder Sofortüberweisungsumsätze zurückgehen zu lassen, wenn ja wie?
Teil 1 der Frage ist schon beantwortet.
Z.B. die Sofort GmbH belegt einen Sonderstatus gemäß der Zahlungsdiensterichtlinie.
Wie die Rechtsprechung hier entscheidet, wissen wir noch nicht - wir warten aktuell auf eine Entscheidung.
Könnten denn eventuelle Gewinne gegengerechnet werden?
Gewinne bei einem OC - siehe Urteil AG München - müssen gegen gerechnet werden - es gilt das Bereicherungsverbot!
Welches OC Du aufführst oder nicht in Deiner Chargeback-Liste der Überweisungen, das liegt in Deiner Entscheidung.
Sollte es jedoch zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen, dann könnte Dir ein Verschweigen eines Casinos, bei dem Du im Plus bist, durchaus negativ ausgelegt werden.
Du kannst davon ausgehen, dass PayPal oder das Kreditkartenunternehmen - je nachdem gegen wen Du vorgehst - nach jedem Strohhalm greifen werden, um Dich vor Gericht zu diskreditieren.
So ... das ist mein Wissensstand ... ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit.
Es ist nicht so das ich oft spiele ich sauf nur alle paar Monate ordentlich einen übern Durst und dadurch sind teilweise beträchtliche Summen zusammengekommen. In ein normales Casino kommt man in dem Zustand nicht.
Echt jetzt?
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Weisst Du ... ich bin Spieler ... und ich kenne jede Ausrede.
Alkohol gehört definitiv auch dazu.
Ich selbst habe durch Alkohol nie einen Blackout erlebt. Trotzdem weiss ich, dass es ihn bei anderen Personen gibt.
Du sprichst hier aber nicht von einem einmaligen Fall, sondern von "alle paar Monate".
Damit müsstest Du also vor Dir selbst vorgewarnt sein.
Hast Du Schutzmechanismen geschaffen in nüchternem Zustand? Nein - hast Du nicht.
Also gilt der Alkohol Dir nur als Vorwand.
Das nennt sich Selbstbetrug.
Damit hast Du also ein Problem - ist jetzt nur die Frage, ob Du es Dir eingestehen möchtest oder nicht.
Wenn Du zweifelst, dann schaue mal auf Dein PayPal-Konto oder Deine Kreditkartenabrechnung.
Die Empfehlung der Lektüre des Forums war ernst gemeint.
Vielleicht findest Du Dich in dem einen oder anderen Schreiber ja wieder?