Bezüglich meiner KK Rückbuchungen kam heute folgendes von der Bank.
Es besteht derzeit eine unklare Regulierungssituation und Gesetzeslage im Glücksspielbereich. Wir als Bank können die Legalität der vom Kunden getätigten Geschäfte nicht abschließend beurteilen.Dies kann nur durch eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung erfolgen.
Wir bewerten nicht, ob Sie durch Ihr Handeln gegen ein gesetzliches Verbot vertoßen haben.
Unabhängig davon war und ist es für uns nicht ersichtlich, dass es sich bei den streitgegeständlichen Umsätzen um Zahlungen zu Online Glückspielen handelt bzw.diese ilegal waren oder nicht.
Das von Ihnen zitierte Urteil des Amtsgericht München Az.158 c 19107/17 gibt nicht die herrschende Meinung zu diesem Thema wieder, denn es gibt keine höchstrichterliche Rechtsprechung.
Das Urteil des Amtsgerichts wirkt nur zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits und stellt keine gefestigte Rechtsprechung dar.
Weiterhin ist dem Urteil nicht zu entnehmen, ob das Verbot, des Veranstaltens eines Glücksspiels hinaus, auf den Einsatz einer Kreditkarte durchschlägt.
Das Landgericht München I hat zu einem vergleichbaren Sachverhalt mit rechtskräftigem Urteil vom 28. Februar 2018 ( Az.27 O 11716/17) genau die gegenteilige Ansicht vertreten, sodass Ihre Argumentation hinfällig wäre.
Dennoch haben wir den Sachverhalt aus Kulanz bei Visa nachgefragt. Eine Rückforderung ist nach Aussage von Visa laut deren Regularien definitiv nicht möglich.
Der richtige Ansprechpartner sind in diesem Fall nicht wir, sondern der Anbieter der Online Glückspiele selbst,Dieser hat die Zahlungen erhalten und wäre somit herausgabepflichtig.
Tja was soll man da noch sagen bzw. tun??