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Wirholendeingeld.de

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Wirholendeingeld.de
« am: 23 Dezember 2018, 22:19:03 »
Hat jemand schon mit dieser Seite Erfahrungen?

https://wirholendeingeld.de

Paypal klappt ja oftmals auch alleine, aber sofortüberweisung oder klarna liest man ja nicht viel...

Die werben mit 0 Risiko
Würden im Erfolgsfall 35% behalten...


Diskussion frei....

Und schöne Weihnachtstage

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1 am: 24 Dezember 2018, 07:14:16 »
Plus MwSt. Dafür, dass CB im Bereich Glücksspiel eine ziemlich sichere Bank ist, greifen sie ganz schön zu......meine Meinung

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #2 am: 24 Dezember 2018, 09:20:56 »
Das es extrem viel ist sehe ich auch so.

Ich habe ein CB bei PayPal mit Hilfe von 2 Mitgliedern hier gemacht. Erfolgreich und ohne Einschreiben....also dort würde ich die Hilfe sicher nicht nehmen.

Bei sofortüberweisung und klarna ist der Weg ja doch etwas komplizierter...


Ich möchte hier keine Werbung machen! Bin durch Zufall auf die Seite gestoßen und habe hier noch nichts drüber gefunden!
Bevor jemand dort etwas macht lest hier im Forum ganz genau und/oder fragt nach!
Falls es ungewollt ist...löscht es, aber informiert mich kurz!

Ein schönes Weihnachtsfest euch allen!


Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #3 am: 24 Dezember 2018, 12:38:23 »
Klingt interessant, aber das Angebot scheint mir persönlich noch fraglich. Bei mir würde es sich sicherlich lohnen auch wenn ich 35 Prozent abtrete. Aber die Frage die ich mir stellen ist, werde ich durch das Vorgehen gegen meine Bank das Konto verlieren? Wird mir dann eine andere Bank ein Konto eröffnen( ich denke nicht) . Wo lass ich dann zukünftig mein Gehalt hin überweisen und auch alle anderen Zahlungen empfangen und senden. Ich würde wirklich gerne jeden Weg um Schadensbegrenzug zu betreiben versuchen, aber ich muss auch überlegen, welche Konsequenzen es in Zukunft für mich haben wird.
ist spielfrei

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #4 am: 24 Dezember 2018, 15:24:43 »
Wo hast du dein Geld denn verloren?

Bei mir waren es PayPal und sofortüberweisung....


Paypal hab ich alles ohne große Probleme zurück bekommen...jetzt kann ich PayPal halt nicht mehr nutzen....das überlebe ich aber sicher auch weiterhin :)

*

Offline Olli

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #5 am: 24 Dezember 2018, 16:16:59 »
Hi Loichte!

Zitat
Aber die Frage die ich mir stellen ist, werde ich durch das Vorgehen gegen meine Bank das Konto verlieren?

Wieso solltest Du?

Das AG München hat wie folgt argumentiert:

Zitat
ee) Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Beklagten vermag das Gericht nicht zu erkennen. Vielmehr ist es die Klägerin bzw. die Zedentin, die sich rechtsmissbräuchlich verhält, wenn sie sehenden Auges gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, die vom Gesetz hierfür vorgesehene Nichtigkeitsfolge aber nicht gegen sich gelten lassen will. Sinn und Zweck des gesetzlichen Verbotes ist, den Beklagten vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen.

Der Beklagte ist hier der Kreditkarteninhaber - also der Spieler. Die Klägerin ein Inkasso, die Zedentin das Kreditkartenunternehmen, welches die Forderung an das Inkasso abgetreten hatte.

Auch die nachfolgenden Zeilen sind interessant:

Zitat
ff) Ausgehend von dem Vorstehenden kann die Klägerin aus abgetretenem Recht weder den Ausgleich der von dem Beklagten bei Online-Casinos getätigten Wetteinsätze verlangen noch die in diesem Zusammenhang von der Zedentin berechneten Transaktionskosten geltend machen. Dies betrifft ausweislich der im Anlagenkonvolut K1 vorgelegten Kreditkarten-rechnungen vom 04.08.2016 und 07.10.2016 einen Betrag in Höhe von 2.712,50 € für die … bei den Online-Anbietern X und Y getätigten Wetteinsätze einschließlich der hierfür angefallenen Transaktionskosten sowie Transaktionskosten für die Spiele bei Z. Hinsichtlich der Wetteinsätze bei Z in Höhe von insgesamt 1.000,00 € war eine Verrechnung mit einer Gutschrift dieses Anbieters über 3.600,00 € vom 18.08.2016 vorzunehmen.

Der letzte Satz bezieht sich auf das Bereicherungsverbot des Spielers.

Das gilt aber auch anders herum:

Zitat
aa) Dem Beklagten stand gegen die Zedentin ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zu. Diese hat im Zeitraum vom 04.09.2015 bis zum 03.10.2016 Spieleinsätze des Beklagten bei Online-Casinos im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel in Höhe von insgesamt 15.250,00 € ausgeglichen und hierfür Transaktionskosten in Höhe von 463,50 € eingezogen.

Die Rechtsgrundlage:
Zitat
§ 812 BGB - Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. …

Und weiter spricht das Gericht:

Zitat
Hierauf bestand aufgrund Verstoßes gegen das Mitwirkungsverbot aus § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV gemäß § 134 BGB kein Anspruch aus §§ 670, 675 BGB.

Wenn das Kreditkartenunternehmen sich also rechtsmißbräuchlich verhält, wieso solltest Du bestraft werden?

Natürlich könnten wie bei PayPal entsprechende Passagen in den AGB formuliert sein - doch wenn kein "rechtsmissbräuchliches Verhalten des" Spielers vorliegt, wie sollte dann eine Kündigung vor Gericht Bestand haben?

Aus meiner laienhaften Sicht müssten daher alle Kündigungen eigentlich nichtig sein (mal irgendwelche Wiederspruchsfristen etc. außer acht gelassen).
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #6 am: 24 Dezember 2018, 18:39:56 »
Es gibt das Recht in Deutschland, dass jeder ein Konto besitzen darf. Das sogenannte Jedermannskonto. Manche Banken stellen sich quer, andere nicht. Selbst wenn dein Konto gekündigt werden sollte, hast du einen Rechtsanspruch auf eines. Ggf bei einer anderen Bank.

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Offline Tom87

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #7 am: 25 Dezember 2018, 00:22:06 »
@Olli

Auf welcher Rechtsgrundlage möchte wirholendeingeld.de bei Sportwetten verspieltes Geld wieder zurück holen?

Das wird auf deren Webseite schließlich auch beworben.

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Offline Olli

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #8 am: 25 Dezember 2018, 08:29:21 »
Hi Tom!

Ich habe mich noch nicht mit dem Thema Sportwetten beschäftigt.

Der Hauptansatz wird aber wohl sein:

Zitat
§ 4 GlüStV
Allgemeine Bestimmungen
(4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.
(5) Abweichend von Absatz 4 können die Länder zur besseren Erreichung der Ziele des § 1 den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet erlauben, wenn keine Versagungsgründe nach § 4 Abs. 2 vorliegen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1.     Der Ausschluss minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und Authentifizierung gewährleistet.
2.     Der Höchsteinsatz je Spieler darf grundsätzlich einen Betrag von 1 000 Euro pro Monat nicht übersteigen. In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 ein abweichender Betrag festgesetzt werden. Gewinne dürfen nicht mit Einsätzen der Spieler verrechnet werden. Die Beachtung des Kreditverbots ist sichergestellt. Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- oder Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Darüber hinaus ist den Spielern zu jeder Zeit die Möglichkeit einzuräumen, tägliche, wöchentliche oder monatliche Einzahlungs- und Verlustlimits neu festzulegen. Will ein Spieler das Einzahlungs- oder Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einzahlungs- oder Verlustlimits verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #9 am: 25 Dezember 2018, 22:11:07 »
Das würde mich auch interessieren , ob es Erfahrungen mit dieser Seite gibt?

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #10 am: 26 Dezember 2018, 19:48:33 »
Guten Abend Marisini. Leider habe ich den Großteil über Sofortüberweisung eingezahlt, da ich bereits früher bei Paypal große Beträge überwiesen hatte und da limittiert wurde. Ich hoffe irgendwie trotzdem, dass da noch was geht :(
Paypal hat bei dir geklappt sagst du? Hast du das selbst oder mit Hilfe gemacht?
@all meint ihr es lohnt sich das Geld über längeren Zeitraum von Paypal einzufordern. Wirholendeingeld sagt ja 3 Jahre, aber ich kann mir das schwer vorstellen.

Danke für eure Antworten.
ist spielfrei

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Offline Olli

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #11 am: 27 Dezember 2018, 07:30:35 »
Moin!

Zitat
Wirholendeingeld sagt ja 3 Jahre, aber ich kann mir das schwer vorstellen.

Und ich wüsste nicht, auf welcher Rechtsgrundlage das basieren sollte.
Das BGB und die Zahlungsdiensterichtlinie sprechen von einer maximalen Rückbuchungszeit von 13 Monaten mit Angabe von Gründen für die Rückbuchung - 8 Wochen ohne Gründe.
Gute 24 h
Olaf


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Gonzo09

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #12 am: 27 Dezember 2018, 08:45:35 »
Hallo,

Hat den jemand schon mal versucht öffentlich zur Bank zur zu gehen und gesagt,

Hallo, bitte 8 Wochen PayPal ohne Grund zurück.

Hallo, 12 Monate PayPal zurück da Glückspiel im Internet Illegal?

Oder in dem bekannten Schreiben eingefügt, das PayPal ALLE Buchungen ebenfalls zurückbucht? Warum nur die letzten 8 Wochen? Das davor war ja auch Illegal und ist somit ein Grund.

Muss PayPal das nicht beweisen ob es Sportwetten oder Slots oder ähnliches war?

Oder sagt PayPal gut, darauf verzichte ich, das davor behalte ich. Was daran gewinnen können haben sie ja genug vor den 8 Wochen.

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Offline Olli

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #13 am: 27 Dezember 2018, 09:21:30 »
Hi Gonzo!

Ja natürlich gibt es hier Leute, die den Weg zur Bak nicht gescheut haben, um die Buchungen der letzten 13 Monate zu stornieren.

Du kannst natürlich der Bank auch einen Brief schreiben. Damit verlässt Du jedoch nicht Deine Komfortzone.
Wenn Du persönlich zur Bank gehst und dort vorstellig wirst, dann wirst Du Dich ja auch erklären müssen.

Auf der einen Seite kannst Du das natürlich als "Erniedrigung" ansehen.
Doch ich möchte lieber auf die zweite Seite der Medaille hinweisen.
Da Du ja künftig spielfrei sein möchtest, wirst Du mit diesem Schritt aktiv.
Du unternimmst etwas - stellst Dich der Situation.
Damit das nicht wieder vorkommt (was ja auch gar nicht geht!), baust Du Dir innere Hürden auf um spielfrei zu bleiben.

Du übernimmst Verantwortung für Dich!

Zitat
Oder in dem bekannten Schreiben eingefügt, das PayPal ALLE Buchungen ebenfalls zurückbucht?

Vielleicht verstehe ich das falsch ...
Du musst eine Liste machen mit allen Buchungen - auch die Gewinne, die Du je Casino ausgezahlt hast.

Zitat
Warum nur die letzten 8 Wochen? Das davor war ja auch Illegal und ist somit ein Grund.
Richtig --- was spricht gegen 13 Monate? - Nichts ... oder?

Zitat
Muss PayPal das nicht beweisen ob es Sportwetten oder Slots oder ähnliches war?

Ich frage mal gerade heraus: Möchtest DU lügen? Wäre das nicht auch Zocken?
Herr RA Lenné sagte mal: Niemals lügen!
Wollen wir ja auch nicht - wir wollen aufrichtig sein nach Innen und nach Aussen.
Entscheide, was Du machen möchtest.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Gonzo09

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #14 am: 27 Dezember 2018, 09:39:55 »
Um Gottes Willen nein, ich war selber bei der Bank. Hab alles offen gelegt. Nur so konnte mir die Bank auch helfen.

Sind eher so Allgemeine Fragen. Ich für mich hab, was das Finanzielle und PayPal angeht meinen Weg gefunden.

Auf irgendwelche Spielchen und sonst was hab ich keine Lust.

Noch lange nicht alles geklärt.

 

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